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Geblitzt und Anhörungsbogen bekommen

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  • Geblitzt und Anhörungsbogen bekommen

    Ich habe da mal ne Frage.

    Ich wurde gebitzt und hab heute den Anhörungsbogen bekommen.
    Muss ich den ausfüllen oder reicht es wenn ich bezahle?

    Danke schonmal

  • #2
    Zitat von Maenla Beitrag anzeigen
    Ich wurde geblitzt und hab heute den Anhörungsbogen bekommen.
    Muss ich den ausfüllen?
    Definitiv nein!

    Solltest du auch auf gar keinen Fall machen! Und wenn du irgendwann von der nächsten Polizeidienststelle vorgeladen wirst: Dort gehst du nicht hin! Anrufen und Bescheid sagen, dass du keine Aussage machen möchtest, damit müssen die sich zufrieden geben.

    Nur wenn du Post von der Staatsanwaltschaft bekommst, musst du der Vorladung Folge leisten. Dann aber auch nur mit Anwalt.

    Darf ich fragen, wieviele km/h du zu schnell warst?
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    • #3
      Ja darfst du .

      Ich wurde in einer 50er zone mit 64 erwischt
      abzüglich der toleranz werden mir 61 km/h vorgeworfen

      Ich soll nun 30 euro berappen
      Ist gott sei dank nur ein verwarngeld

      dann werd ich zahlen und gut ist
      ich hatte die ganze zeit schon gebangt das es ein pünktchen gibt aber da hab ich nochmal glück gehabt

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      • #4
        Soweit ich weiß,mußt Du die persönlichen Angaben machen,es sei denn Du bezahlst,was ich bei 30.-Euro auch machen würde. Aber das müßte doch auch irgendwo auf dem Schreiben draufstehen?
        Wenn du mich liebst, dann zeig es mir!

        Wenn du mich hasst, dann sag es mir!

        Wenn du mich brauchst, dann melde dich!

        Und wenn du mit mir spielst,

        dann. . . . GEH ZUM TEUFEL und in der HÖLLE

        sehen wir uns wieder !!!!!!!!!!...........

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        • #5
          Zitat von Maenla Beitrag anzeigen
          Ich wurde in einer 50er zone mit 64 erwischt
          abzüglich der toleranz werden mir 61 km/h vorgeworfen

          Ich soll nun 30 euro berappen
          Ist gott sei dank nur ein verwarngeld

          dann werd ich zahlen und gut ist
          ich hatte die ganze zeit schon gebangt das es ein pünktchen gibt aber da hab ich nochmal glück gehabt
          Schnell zahlen und das Ganze vergessen (zumal es keinen Flenspunkt gibt)...

          Der Tatvorwurf ist offensichtlich unstrittig. Hier lohnt es sich nicht, den Rechtsweg zu beschreiten.

          Zitat von Rottidog Beitrag anzeigen
          Soweit ich weiß,mußt Du die persönlichen Angaben machen,es sei denn Du bezahlst,was ich bei 30.-Euro auch machen würde. Aber das müßte doch auch irgendwo auf dem Schreiben draufstehen?
          Richtig, persönliche Angaben muss man machen (wenn man Widerspruch einlegt). Aber zum Tatvorwurf selber braucht man sich nicht zu äussern, weder auf dem Anhörungsbogen noch gegenüber der Polizei. Nach deutschem Recht ist niemand gezwungen, sich selbst zu belasten.
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          • #6
            Ich find es schon lustig, wie hier ein völlig normales "Knöllchen" hochgespielt wird und es auf einmal um Staatsanwalt, Gericht und Gedöns geht. Um Aussage- und Widerspruchsrecht....
            Um eine Ordnungswidrikeit unter 40 Euro würd ich mir niemals nen Kopp machen... "zahlen und lächeln"
            Zum einen verdient der Staat oder das Land oder die Kommune - zum andren: das war wohl gnädig!
            headbanging
            Carola :)

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            • #7
              Zitat von Maenla Beitrag anzeigen
              Ich habe da mal ne Frage.

              Muss ich den ausfüllen oder reicht es wenn ich bezahle?

              Danke schonmal
              Ganz einfache Frage, ganz einfach Antwort: Bezahlen reicht aus. ;)

              Geht auch, wie Carola schon sagt, ohne den BND, das technische Hilfswerk und Amnesty international einzuschalten. :D
              "Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Leute ohne Laster auch wenig Tugenden haben." Abraham Lincoln

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              • #8
                Das denke ich auch.Einen Anwalt einschalten,kostet mehr ,als die ganze Sache wert ist.Abgesehen davon,daß man mit einem Widerspruch sowieso kein Glück hat
                Was uns nicht umbringt,macht uns hart

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                • #9
                  Oh Mist, das kommt davon, wenn man zwischen verschiedenen Foren hin- und herwechselt...

                  Ich bin unter anderem auch noch in einem Forum aktiv, das sich mit juristischen Fragen beschäftigt. Dort wird ein anderes Vokabular benutzt als hier bei Brummionline. Und da Maenla eine juristische Frage gestellt hat, ist bei mir irgendein Schalter falsch umgesprungen...


                  Zitat von Rainer2401 Beitrag anzeigen
                  Der Tatvorwurf ist offensichtlich unstrittig.
                  [smilie=to funny.gi:[smilie=to funny.gi:[smilie=to funny.gi:
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                  • #10
                    Zitat von Maenla Beitrag anzeigen
                    Ja darfst du .

                    Ich wurde in einer 50er zone mit 64 erwischt
                    abzüglich der toleranz werden mir 61 km/h vorgeworfen

                    Ich soll nun 30 euro berappen
                    Ist gott sei dank nur ein verwarngeld

                    dann werd ich zahlen und gut ist
                    ich hatte die ganze zeit schon gebangt das es ein pünktchen gibt aber da hab ich nochmal glück gehabt
                    Bei einem Verwarnungsgeld mußt du keine Stellung nehmen.
                    Also,.............
                    Gruß Noud
                    http://oldtimer-busse.com/index.php

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