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Ruhezeitverkürzung 9 Stunden

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  • Ruhezeitverkürzung 9 Stunden

    moin

    es darf ja meines wissens nach 3 x pro woche, die ruhezeit auf 9 stunden verkürzt werden, ohne ausgleichspflicht, richtig?

    jetzt habe ich geflüstert bekommen, dass das ab 01.01.09 nur noch 3 x im 14-tage rhythmus erlaubt sei?!?

    ist an diesem geflüster was dran?

    derartiges gesetz hab ich nirgends gefunden.
    Wer anderen eine Grube gräbt ... ist Bestatter von Beruf !!




  • #2
    Jahaaaa! Es ist wieder soweit! Hier kann man bestimmt den ein oder anderen Paragraphen unterbringen!

    Leider hab ich da noch keinen einzigen zu gefunden.

    Die Frage ist immer, wer sowas sagt. Wenn es jemand von der BAG war, könnte da natürlich was dran sein, aber wenn es ein Fahrer war... nichts gegen unsere Zunft, aber wir sind in einem recht erzählfreudigen und erfindungsreichen Gewerbe. :D

    Letztens hat mir einer ernsthaft erzählen wollen, dass die Lenkzeiten nur für den Fernverkehr gelten. Im Nahverkehr, wenn man täglich zu Hause ist, ist das mit den Lenkzeiten egal... Hauptsache, man kommt heim. :D
    "Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Leute ohne Laster auch wenig Tugenden haben." Abraham Lincoln

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    • #3
      traurig traurig......das du als Profi nicht weiss wo es steht und
      das man nicht den Paragrafen kennt!!??



      EG Verordnung 561/2006

      KAPITEL II
      FAHRPERSONAL; LENKZEITEN; FAHRTUNTERBRECHUNGEN UND RUHEZEITEN

      Artikel 8

      (4) Der Fahrer darf zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten höchstens drei reduzierte tägliche Ruhezeiten
      einlegen.


      Und daran hat sich nichts geändert!!!!!
      Zuletzt geändert von Schlaglochtester; 20.01.2009, 17:03. Grund: Formatierung
      Erst wenn der letzte Auspuff entrußt,
      der schönste Diesel verboten,
      die längste Fahrzeit überschritten,
      und der erfahrenste Trucker bestraft ist,
      dann werdet ihr merken,
      daß ihr euren Mist nicht selber holen könnt.

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      • #4
        Zitat von Schlaglochtester Beitrag anzeigen
        traurig traurig......das du als Profi nicht weiss wo es steht und
        das man nicht den Paragrafen kennt!!??
        traurig, traurig... dass du als noch besserer Profi dir nicht die Zeit genommen hast, die Frage genau zu lesen. :D Die aktuellen Regelungen kennt Streetworker offensichtlich und ich auch.

        Streetworker fragt nicht, wo es steht, sondern, ob sich da ab dem 01.09.2009 was ändern wird. Weißt du's? Dann schreib es.

        Wenn du von anderen Seiten zitierst, dann gib bitte auch die Quelle mit an, wo du es herkopiert hast, sonst verstößt du gegen das Urheberrecht. Das ist... öh... auch eine Art Gesetz, welches ähnlich ernst genommen wird wie die Lenk- und Ruhezeiten :D
        "Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Leute ohne Laster auch wenig Tugenden haben." Abraham Lincoln

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        • #5
          Hallo Streetworker, wenn mir einer solche weisheiten unterjubeln will, frage ich immer ganz höflich wo das steht. Das hat schon vor 20 Jahren bei Kontrollen geholfen. Besonders, wenn du Ihm gleichzeitig die Strassenverkehrsordnung unter die Nase hälst. (Ist schön dick als Loseblattsammlung, steht alles drin was man als BKF so wissen sollte, und kostet im Buchhandel keine 30 Euro. 90% der Äußerungen haben sich dann erledigt und du siehst den schlaumeier nur noch von hinten... Beste Grüße Oppa Rolli

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          • #6
            Also auf der EU Seite und Anfrage gibt es keine Novillierung der bestehenden Lenk und Ruhezeitenverordnung. siehe auch hier selbst: http://europa.eu/geninfo/query/resul...put=561%202006

            Quellenangabe nachgeholt: Verordnung (EG) Nr. 561/2006
            Erst wenn der letzte Auspuff entrußt,
            der schönste Diesel verboten,
            die längste Fahrzeit überschritten,
            und der erfahrenste Trucker bestraft ist,
            dann werdet ihr merken,
            daß ihr euren Mist nicht selber holen könnt.

            Kommentar


            • #7
              Das blöde ist aber bei diesen Gesetzen das man sehr lange lesen muß damit man alles richtig in die Birne bekommt. Wenn man dann 2 oder 3 Wochen draussen bleibt wird es mit den Gesetzen noch schwieriger, zB. 45er Pause im LKW ist erlaubt? Neueste Info ist das ich ins Hotel, oder nach Hause muß für diese Pause.
              Mir sagt übrigens in jeder BAG Kontrolle der Kollege was anderes. Es ist mitlerweile so, das ich nicht mal mehr einem BAG Angestellten alles Glaube. Aus diesem Grund bin ich dieses Jahr in die Gewerkschaft eingetreten um ein wenig Schutz (da gibt es eine Unterversicherung) gegen voreilige BAG, Polizeikontrollen zu haben. Kann nur hoffen das die Brüder dazu taugen. Denn den Fernfahrer haben sie ja meines Wissens noch nicht entdeckt.

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              • #8
                hier noch mal ein Übersichtlicher Link
                Verlange nichts von anderen,was du nicht selber auch tun würdest:)

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