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    Hallo @ all,

    vieleicht kann mir ja mal einer weiterhelfe.

    Damit wir bei uns in der Firma nicht soviele Stunden auf der Fahrerkarte haben, wurde es in der Firmenleitung so gahandhabt das wir die Fahrer im Monat immer zwischen 3-6 Tage frei bekommen. Das hat auch erst sehr gut geklappt nur im Laufe der Zeit wurden aufgrund von Krankmeldungen angerufen und die Freien Tage gestrichen. Als ich in meinen Freien Tagen etwas geplant hatte und nicht sofort Fahren konnte, habe ich Ärger bekommen und mir wurde gesagt das ich nicht frei sondern RUFBEREITSCHAFT habe und immer Telefonisch erreichbar sein muß um kurzfristig eine Tour zu übernehmen.
    Somit wurden die Freien Tage umgewandelt in BEREITSCHAFT.
    Jetzt meine Frage:
    Da ich ja an den Tagen wo ich Bereitschaft habe immer Telefonisch erreichbar sein muß und jederzeit damit rechnen muß das ich Fahren soll, muß diese Zeit bezahlt werden???
    Kurze Info : Ich fahre im Festgehalt!!!!!


    Edit von Maenla: Ausrufezeichen entfernt damit es besser sichtbar wird
    Zuletzt geändert von Argus; 07.01.2009, 20:13.

  • #2
    Zitat von Mad-Dog73 Beitrag anzeigen
    Damit wir bei uns in der Firma nicht soviele Stunden auf der Fahrerkarte haben, wurde es in der Firmenleitung so gahandhabt das wir die Fahrer im Monat immer zwischen 3-6 Tage frei bekommen.
    Ich vermute, damit in einem 3-Monatszeitraum nicht mehr als 48h/Woche Arbeitszeit zusammenkommen - richtig?

    Wichtig wäre dann an dieser Stelle, das Bereitschaftszeiten voll zu der Arbeitszeit hinzugerechnet werden müssen - unabhängig von der Vergütung oder dem Ort, wo du dich befindest (also ob z.B. am Arbeitsplatz oder zu Hause).
    Somit wäre dann also kein Ausgleich der 48h/Woche gegeben.

    Ansonsten lohnt es sich, hier einmal nachzulesen:


    Ob die Frage der Vergütung gesetzlich oder tariflich geregelt ist bin ich überfragt.

    LG, Norbert

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    • #3
      Danke für die Antwort.
      Ich beziehe mich jetzt mal auf meine Schichtzeit.
      Ich fahre im Nahverkehr einen Kühlzug und komme so auf eine Tägliche Schichtzeit von min. 12 Stunden und max. 15 Stunden.
      Meine Durchschnittliche Monatliche Schichtzeit beträgt 210 - 310 Stunden wenn ich keine Bereitschaft habe. Ansonsten komme ich im Monat auf 170 Stunden.

      Kommentar


      • #4
        Wenn diese "Schichtzeit"=Arbeitszeit täglich ist, dann liegt hier ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vor. Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
        vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170)
        zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher
        Vorschriften und arbeitszeitrechtlicher Vorschriften für Fahrpersonal
        (BGBl. I S. 1962; in Kraft getreten am 1. September 2006)
        .
        Wenn diese Arbeitszeit aber nur dann auftritt, wenn du tatsächlich arbeitest und diese nicht 48h/Woche übersteigt, dann ist ok.

        Die Bereitschaftszeiten sind zu dokumentieren (normalerweise von deinem Chef sogar). Denn es handelt sich um diese Zeiten nicht um Ruhepausen, also auch kein "FREI".
        Erst wenn der letzte Auspuff entrußt,
        der schönste Diesel verboten,
        die längste Fahrzeit überschritten,
        und der erfahrenste Trucker bestraft ist,
        dann werdet ihr merken,
        daß ihr euren Mist nicht selber holen könnt.

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