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Unzureichende LaSi ist Verkehrsstraftat

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  • Unzureichende LaSi ist Verkehrsstraftat

    In gewissen Kreisen kursiert das Gerücht, dass die mangelhafte - insbesondere aber auch die nicht vorhandene Ladungssicherung nicht mehr als Verkehrsordnungswidrigkeit ausgelegt wird. Die Staatsanwaltschaften gehen mittlerweile dazu über, solches als Verkehrsgefährdung und somit als Strafttat anzuklagen. Immer mehr Gerichte folgen solchen Anträgen.

    Zur Begründung heißt es, man gefährde eben nicht nur sich selbst, sondern vor allem andere Verkehrsteilnehmer. Auch zu dichtes Auffahren sei laut einer Empfehlung des Verkehrsgerichtstages im selben Bereich anzusiedeln.

    Darum sollte man tunlichst darauf achten, alles für die korrekte Ladungssicherung zu unternehmen.
    Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

    Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

  • #2
    Richtig gefunden -Suchmaschine..

    Übrigens gilt dies auch bei erheblicher und fortwährender Lenkzeit Überschreitung =kann Straftat sein.Bis jetzt erts nach einen Unfall,aber zukünftig auch ohne Unfall möglich- mit Führerscheinentzug und MPU..

    Kommentar


    • #3
      Zitat von JARU1969 Beitrag anzeigen
      In gewissen Kreisen kursiert das Gerücht, dass die mangelhafte - insbesondere aber auch die nicht vorhandene Ladungssicherung nicht mehr als Verkehrsordnungswidrigkeit ausgelegt wird. Die Staatsanwaltschaften gehen mittlerweile dazu über, solches als Verkehrsgefährdung und somit als Strafttat anzuklagen. Immer mehr Gerichte folgen solchen Anträgen.

      Zur Begründung heißt es, man gefährde eben nicht nur sich selbst, sondern vor allem andere Verkehrsteilnehmer. Auch zu dichtes Auffahren sei laut einer Empfehlung des Verkehrsgerichtstages im selben Bereich anzusiedeln.

      Darum sollte man tunlichst darauf achten, alles für die korrekte Ladungssicherung zu unternehmen.
      Wer unsicher ist, ob seine Sicherung OK ist, kann hier mal nach schauen:
      Ladungssicherung

      Praxistipps
      Gruß
      Jürgen

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      • #4
        Zitat von truckerlady Beitrag anzeigen
        Richtig gefunden -Suchmaschine..

        Übrigens gilt dies auch bei erheblicher und fortwährender Lenkzeit Überschreitung =kann Straftat sein.Bis jetzt erts nach einen Unfall,aber zukünftig auch ohne Unfall möglich- mit Führerscheinentzug und MPU..
        Auf welcher gesetzlichen Grundlage bezieht sich das??

        Ich habe erst ein Urteil gelesen, wo ein Fahrer nach einem Unfall die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Und die Überschreitung der LuR festgestellt wurde.
        Erst wenn der letzte Auspuff entrußt,
        der schönste Diesel verboten,
        die längste Fahrzeit überschritten,
        und der erfahrenste Trucker bestraft ist,
        dann werdet ihr merken,
        daß ihr euren Mist nicht selber holen könnt.

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