In gewissen Kreisen kursiert das Gerücht, dass die mangelhafte - insbesondere aber auch die nicht vorhandene Ladungssicherung nicht mehr als Verkehrsordnungswidrigkeit ausgelegt wird. Die Staatsanwaltschaften gehen mittlerweile dazu über, solches als Verkehrsgefährdung und somit als Strafttat anzuklagen. Immer mehr Gerichte folgen solchen Anträgen.
Zur Begründung heißt es, man gefährde eben nicht nur sich selbst, sondern vor allem andere Verkehrsteilnehmer. Auch zu dichtes Auffahren sei laut einer Empfehlung des Verkehrsgerichtstages im selben Bereich anzusiedeln.
Darum sollte man tunlichst darauf achten, alles für die korrekte Ladungssicherung zu unternehmen.
Zur Begründung heißt es, man gefährde eben nicht nur sich selbst, sondern vor allem andere Verkehrsteilnehmer. Auch zu dichtes Auffahren sei laut einer Empfehlung des Verkehrsgerichtstages im selben Bereich anzusiedeln.
Darum sollte man tunlichst darauf achten, alles für die korrekte Ladungssicherung zu unternehmen.
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