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Überholen am Berg

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  • Überholen am Berg

    Folgende Situation:
    Eine langgezogene Steigung - Tempo 80(noch) vor mir mehrere langsamere Kollegen - kein Überholverbot - 3-spurig.
    Also bin ich auf die mittlere Spur und hab überholt. Die Kollegen fuhren recht dicht beieinander, so dass ich 6 oder 7 LKW überholen konnte. Leider war als ich mit dem letzten Kollegen auf gleicher Höhe war - meine Hütte war etwa Mitte Auflieger - der Berg zu Ende und dieser konnte wieder beschleunigen. Er wurde sogar schneller als ich, so dass ich hinter ihm einscheren mußte. Diese ganze Sache hat dann aber eine Abstandskontrolle (3 Kameras) gefilmt.
    Da ich diese Situation kenne regt, das nicht weiter auf. Nur was passiert jetzt.
    Bezahle ich jetzt wegen Überholen mit zu geringer Geschwindigkeit?
    Durfte der Kollege beschleunigen?
    Hat einer von euch ne Idee ob und wie so etwas bestraft wird?

    Gruß Konny

  • #2
    Alles was Du an Antworten hier bekommst sind nur Halbwahreiten , weil keiner sich mit den Rechtsfragen auskennt . Warte einfach ab ob was von der Polizei kommt.
    Dann ganz schnell zum Rechtsanwalt , er wird Dir dann sagen was Du zu erwarten hast , bzw was nicht . Trotzdem kannst Du uns ja auf dem laufenden halten , solche Sachen sind immer interresant zu lesen

    Peterline

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    • #3
      Vielleicht kannst du hier was darüber finden:

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      Allzeit gute Fahrt und einen lieben Gruß Astrid

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      • #4
        Zitat von Peterline Beitrag anzeigen
        Alles was Du an Antworten hier bekommst sind nur Halbwahrheiten, weil keiner sich mit den Rechtsfragen auskennt.
        Bei ernsthaften juristischen Problemen ist ein Fachmann (Anwalt) immer hilfreich. Aber bei dem hier geschilderten Sachverhalt reicht fürs Erste ein Blick in die Strassenverkehrsordnung.

        Zitat von schnecke Beitrag anzeigen
        Bezahle ich jetzt wegen Überholen mit zu geringer Geschwindigkeit?
        Nein.

        §5 Überholen
        (1) Es ist links zu überholen.
        (2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
        Du hast deinen Überholvorgang mit angemessenem Geschwindigkeitsüberschuss begonnen. Die aktuelle Rechtssprechung geht von 10 km/h aus, die man schneller sein sollte als der Vordermann, den man überholt.

        Zitat von schnecke Beitrag anzeigen
        Durfte der Kollege beschleunigen?
        Nein.

        §5 Überholen
        (6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
        Zitat von schnecke Beitrag anzeigen
        Hat einer von euch ne Idee ob und wie so etwas bestraft wird?
        Höchstwahrscheinlich wirst du von dieser Sache nichts hören. Die Polizei bringt i.d.R. nur Vorfälle zur Anzeige, die eindeutig dokumentiert sind. Hier waren mehrere Kameras im Einsatz, die dein Manöver aufgezeichnet haben. Dadurch wirst du entlastet.

        Mach dir erst mal keine Sorgen, so etwas passiert täglich tausendfach auf deutschen Autobahnen. Die Polizeibeamten sind nicht dämlich, die wissen sehr genau, wie sie solche Situationen einordnen müssen.

        Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) +++ Verkehrsrecht und Verkehrsinformationen auf verkehrsportal.de; Ein Service der Grunert + Tjardes verkehrsportal.de GbR, Berlin.
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        • #5
          Vielen Dank für eure Antworten. Bis jetzt habe ich nichts gehört.
          Konny

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          • #6
            Kann mich Rainers Ausführungen nur anschließen. Allerdings ist bei einem Abbruch des Überholmanövers der vorgeschriebene Abstand sehr schnell wiederherzustellen.


            Noch ein interessanter Aspekt am Rande:
            Auf manchen Autobahnen gibt es auf Steigungsstrecken eine sogenannte Kriechspur. Befindet sich der zu Überholende auf der Kriechspur und endet diese, darf dieser vor dem Überholenden nicht einfach einfädeln und somit den Überholvorgang beenden, sonst begeht er eine Vorfahrtverletzung.

            Ein auf einer Kriechspur befindlicher Verkehrsteilnehmer ist gegenüber sämtlichen durchgehenden Fahrstreifen, insbesondere der rechten Spur, wartepflichtig. Gleichzeitig muss ein Fahrzeug auf dem durchgehenden Fahrstreifen ihm das Wiedereinfädeln ermöglichen, solange die von ihm links befindliche Spur für ihn frei befahrbar ist und er sie kurzfristig als Ausweichspur benutzen kann. Das Rechtsfahrgebot gilt kurzfristig dann nicht.
            Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

            Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

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