Ein Mißgeschick ist schnell passiert, doch was muas man dann tun.
Als Fernfahrer sollte man zumindest zunächst die Warnblinkanlage anstellen, aussteigen und
die Unfallstelle sichern: Warndreieck aufstellen (wie in der Fahrschule gelernt) und dann
sich vergewissern, ob Jemand im anderen Fahrzeug oder auf der Straße zu Schaden gekommen ist.
Außerdem schreibt man sich die Daten von eventuellen Zeugen auf, für eine spätere AUssage.
Einfach weiterzufahren, ist sicherlich keine gute Wahl. Dann macht man sich zumindest der
Unfallflucht, im schlimmsten Fall der unterlassenen Hilfeleistung schuldig.
Bei Bagatellschäden versucht man zunächst, die Sache direkt durch Austausch der
Versicherungspolice zu regeln, sofern keiner der Beteiigten auf polizeiliche Aufnahme besteht.
Polizieiliche Unfallaufnahme kostet Aufnahmegebühr und Geldbuße, im Individual- und
Freizeitverkehr kann man es durch Weglassen vermeiden; Berufskraftfahrern ist es trotz allem
anzuraten, schon um keinen Ärger mit der Versicherung zu bekommen.
Das polizeiliche Aufnahmeprotokoll müssen Berufskraftfahrer nicht nur der Versicherung,
sondern auch dem Arbeitgeber vorlegen.
Dann füllt man im eigenen Fahrzeug zumindest schon mal den Unfallbericht aus,
den man als Vordruck stets vorliegen haben sollte, beispielsweise im Handschuhfach.
Das kann man machen, während man entweder auf die Polizei oder den Abschleppdienst wartet.
Als Fernfahrer sollte man zumindest zunächst die Warnblinkanlage anstellen, aussteigen und
die Unfallstelle sichern: Warndreieck aufstellen (wie in der Fahrschule gelernt) und dann
sich vergewissern, ob Jemand im anderen Fahrzeug oder auf der Straße zu Schaden gekommen ist.
Außerdem schreibt man sich die Daten von eventuellen Zeugen auf, für eine spätere AUssage.
Einfach weiterzufahren, ist sicherlich keine gute Wahl. Dann macht man sich zumindest der
Unfallflucht, im schlimmsten Fall der unterlassenen Hilfeleistung schuldig.
Bei Bagatellschäden versucht man zunächst, die Sache direkt durch Austausch der
Versicherungspolice zu regeln, sofern keiner der Beteiigten auf polizeiliche Aufnahme besteht.
Polizieiliche Unfallaufnahme kostet Aufnahmegebühr und Geldbuße, im Individual- und
Freizeitverkehr kann man es durch Weglassen vermeiden; Berufskraftfahrern ist es trotz allem
anzuraten, schon um keinen Ärger mit der Versicherung zu bekommen.
Das polizeiliche Aufnahmeprotokoll müssen Berufskraftfahrer nicht nur der Versicherung,
sondern auch dem Arbeitgeber vorlegen.
Dann füllt man im eigenen Fahrzeug zumindest schon mal den Unfallbericht aus,
den man als Vordruck stets vorliegen haben sollte, beispielsweise im Handschuhfach.
Das kann man machen, während man entweder auf die Polizei oder den Abschleppdienst wartet.