Gefahrguttransporte müssen besondere Sicherheitsvorkehrungen treffen. Zum einen benötigen die
Fahrzeuge Warntafeln, aus denen die Art der Gefahrgüter hervorgeht, andererseits dürfen sie
bestimmte Strecken nicht benutzen (aus Sicherheitsgründen).
Bei Tankwagen zum Beispiel muss der Tank doppelwandig sein. Wenn ein Schaden an der äußeren Hülle
eingetreten ist, sollte die Innenhülle immer noch intakt und dicht sein. Auch sollen je nach
Warenart die Tankkammern separate Zugänge aufweisen, damit ein Umfüllen im Bedarfsfall möglich ist.
Einröhrentunnel sollten von Gefahrgut-Fahrzeugen nicht benutzt werden, Mehrtunnelröhren je
Richtung sind weit weniger gefährlich. Die Gefahrgutfahrzeuge sollten um der Sicherheit Willen
mit Geschwindigkeitsbegrenzern, Tempomat und Bordüberwachungssystem ausgestattet sein.
Bei widrigen Witterungsverhältnissen (Sturm, starke Sichtbehinderung) müssen Gefahrguttransporte
öffentliche Parkplatze ansteuern und abwarten, bis sich die Wetterlage gebessert hat und seitens
der Polizei Entwarnung gegeben wurde. Sie haben die Verpflichtung, den Verkehrsfunk mitzuhören.
Fahrzeuge Warntafeln, aus denen die Art der Gefahrgüter hervorgeht, andererseits dürfen sie
bestimmte Strecken nicht benutzen (aus Sicherheitsgründen).
Bei Tankwagen zum Beispiel muss der Tank doppelwandig sein. Wenn ein Schaden an der äußeren Hülle
eingetreten ist, sollte die Innenhülle immer noch intakt und dicht sein. Auch sollen je nach
Warenart die Tankkammern separate Zugänge aufweisen, damit ein Umfüllen im Bedarfsfall möglich ist.
Einröhrentunnel sollten von Gefahrgut-Fahrzeugen nicht benutzt werden, Mehrtunnelröhren je
Richtung sind weit weniger gefährlich. Die Gefahrgutfahrzeuge sollten um der Sicherheit Willen
mit Geschwindigkeitsbegrenzern, Tempomat und Bordüberwachungssystem ausgestattet sein.
Bei widrigen Witterungsverhältnissen (Sturm, starke Sichtbehinderung) müssen Gefahrguttransporte
öffentliche Parkplatze ansteuern und abwarten, bis sich die Wetterlage gebessert hat und seitens
der Polizei Entwarnung gegeben wurde. Sie haben die Verpflichtung, den Verkehrsfunk mitzuhören.
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