Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

wöchentliche Ruhezeit

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • wöchentliche Ruhezeit

    Hallo an alle,

    vielleicht kennt sich jemand mit den Ruhezeiten gut aus...

    Mein Mann wohnt in Berlin und ist bei einer Firma in Flensburg als Fernfahrer beschäftigt. Fährt meistens Holland-England.

    Letztes Wochenende hat er durchgearbeitet und hat eine verkürzte wöchentliche Ruhezeit von 24 Stunden auf einem Parkplatz in England gemacht. Muss der Rest der Ruhezeit eigentlich an die 48 Stunden angehängt werden oder ist es statthaft, dass er an diesem Wochenende 48 Stunden Ruhezeit macht und die Verkürzung nächste Woche wieder auf einem Parkplatz verbringen muss?

    Gruß Berlinchen

  • #2
    moin moin
    über diesen link findest du die aktuelle lenk- und ruhezeiten

    ich hoffe ich habe dir geholfen
    allzeit gute fahrt

    Kommentar


    • #3
      Aha, na das ist ja fein... dann muss er nach den Bestimmungen ja eigentlich gar nicht mehr nach Hause geschickt werden, wenn ich das richtig verstehe...

      Gruß Berlinchen

      Kommentar


      • #4
        Zitat von Berlinchen Beitrag anzeigen
        Aha, na das ist ja fein... dann muss er nach den Bestimmungen ja eigentlich gar nicht mehr nach Hause geschickt werden, wenn ich das richtig verstehe...

        Gruß Berlinchen
        das möglicherweise nicht, nur sollte man alle aspekte dieser regelung achten und beachten, so z.b.:

        dein mann darf in einem 2 wochenzeitraum maximal 90h lenken!

        ...und wenn er international fährt und auch nur 24h paust..also sicherlich 6 tage fährt...dann dürfte er -so schätze ich zumindest- diese 90h in der 2ten woche mittwochs gegen frühen nachmittag erreicht haben.

        und dann lohnt sich schon ne bahncard für mittwoch bis montag 0uhr (sonntag 22uhr geht dann nicht)
        männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
        Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

        Kommentar


        • #5
          Hallo
          Also ich habe jetzt eine Doppelwoche hinter mir. Bin am Donnerstag abend 1700 zu hause gewesen . Und habe jetzt frei bis Montagmorgen. Da müßte doch was zu machen sein , wie laaangsaaam schon sagte

          Peter

          Kommentar


          • #6
            @ Berlinchen
            Die VO EG 561/2006 gibt folgende Möglichkeiten zur WRZ

            1. Woche minimum 45 Stunden (nennt sich regelmäßige WRZ)
            2 Woche minimum 24 Stunden (nennt sich verkürzte WRZ)
            3. Woche muss dann eine regelmäßige WRZ eigelegt werden.
            4. Woche regelmäßige WRZ plus Ausgleich für die 2. Woche = 45+21 Stunden

            Und jetzt kommt was viele nicht wissen.
            Der Ausgleich (hier 21 Stunden) kann auch an eine tägliche Ruhezeit angehangen werden.
            Das wären dann 11 Stunden regelmäßige tägliche Ruhezeit + Ausgleich 21 Stunden= 32 Stunden. Dann ist das nicht eine erneute verkürzte WRZ sondern wie gesagt der Ausgleich zur 2. Woche

            Kommentar


            • #7
              Zitat von Berlinchen Beitrag anzeigen
              Aha, na das ist ja fein... dann muss er nach den Bestimmungen ja eigentlich gar nicht mehr nach Hause geschickt werden,
              Richtig. Nirgends steht geschrieben, das ein Fuhrunternehmer seine Fahrer Richtung Heimat schicken muss. Der kann seine Leute theoretisch immer auf Straße lassen.
              Zitat von Robert Lyndt:
              "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

              Kommentar


              • #8
                Zitat von laaangsaaaam

                niemand kann allerdings einen fahrer dazu zwingen beim fahrzeug zu verbleiben!

                Noch ein Klugscheißerspruch:

                Doch, kann er und zwar dann, wenn es sich um einen Tankauflieger handelt, der mit bestimmten Stoffen geladen ist. Da sind u.U. als Sicherheitsvorschriften ein bewachtes Parken von Seiten des Fahrers durchzuführen.
                Bewacht heißt in diesem Zusammenhang, dass ein Verbleiben im fahrzeug schon ausreicht.

                Und wenn der Chef niemanden zum Bewachen bestellt, bleibst du auch während der WRZ am Fahrzeug. Denn bei Verlassen liegt die Verantwortung beim Fahrzeugführer. Und nach geltendem Recht ist das Verbleiben Ruhezeit.
                Ende Klugscheißerspruch

                Kommentar


                • #9
                  echt fetzig, diese Klugscheisserei... weiter so
                  headbanging
                  Carola :)

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von laaangsaaaam
                    und wieder nen klugscheisserspruch:

                    das ist dann aber keine wochenendruhezeit sondern arbeit.

                    klugscheisserspruch ende.
                    Bei allen anderen Transportarten hast du Recht, aber leider nicht in dem von mir geschilderten Fall.

                    Kommentar


                    • #11
                      Moment mal...

                      Wochenruhezeit bedeutet für mich, dass ich (wenn ich draussen bin) irgendetwas unternehme. Am Samstag besuche ich das Fussballspiel des örtlichen FC Hintertupfingen und am Sonntag gehe ich um 10.30 Uhr in die Kirche. (Nur mal so als Beispiel.)
                      Niemand zwingt mich, ständig beim Lkw zu bleiben, um ihn zu bewachen, denn dann wäre es keine Freizeit.

                      Andererseits: Wenn in meinem Tankauflieger irgendwelche gefährlichen Stoffe drin sind, die man nicht irgendwo in einem Gewerbegebiet unbeaufsichtigt stehenlassen darf, dann muss der bewacht werden, was in der Regel durch den Fahrer geschieht, der ständig anwesend ist. Aber dann hätte ich keine Freizeit, dann wäre das Arbeits- oder zumindest Bereitschaftszeit.

                      Wie ist das geregelt? Zwingt mich das Gesetz, in meiner Freizeit auf den Lkw aufpassen zu müssen?!?
                      Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von Carola Beitrag anzeigen
                        echt fetzig, diese Klugscheisserei... weiter so

                        hat ja keinen sinn geht ja nur noch um rechthaben und nicht um rechtlich richtig.

                        wenn MIR irgendein arbeitgeber den auftrag gibt 48h auf sein eigentum aufzupassen dann bezahlt der mich dafür.(punkt)

                        und dann ist das arbeitszeit.(punkt)

                        was wäre denn, gesetzt dem fall es passiert wirklich irgendwas mit der ladung/dem fz, und mein gesundheitliche unversehrheit litte darunter? wer kämr denn da für die kosten auf? meine freizeitunfallversicherung?...sicherlich würden die sich ein müdes lächeln abringen...

                        im übrigen werden waren die einer solchen sonderregelung unterliegen sicherlich so disponiert das am we ein sicheres verbringen zu bewerkstelligen ist, das risiko werden schon die versender nicht eingehen ihr logo auf bildfotos mit feuerwalzen oder gifttoten wiederzufinden.
                        männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
                        Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

                        Kommentar


                        • #13
                          Zitat von laaangsaaaam
                          liest sich sicher wie korinthenkackerei, nur , elo, deine aussage ist nicht ganz richtig.

                          er kann seine fahrzeuge immer draussen lassen!

                          niemand kann allerdings einen fahrer dazu zwingen beim fahrzeug zu verbleiben!
                          Ich habe ja auch nicht geschrieben das der Fahrer gezwungen ist draußen zu bleiben. Natürlich kann er sagen " Ar...lecken und tschüß"
                          Aber es besteht keinerlei Verpflichtung des AG's, das er sein Personal in bestimmten Abständen nach Hause schicken muss.

                          Gruß
                          Detlef
                          Zitat von Robert Lyndt:
                          "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

                          Kommentar


                          • #14
                            so, und nu komm ich :-D

                            hab da nämlich auch mal ne frage, weil ich heute etwas verunsichert wurde


                            wir reden immer von auf 24 h verkürzte WRZ
                            was ist denn, wenn ich statt der 24 stunden, 36 stunden gemacht habe?

                            werden dann nur 24 h anerkannt und die regelung bleibt, wie sie ist, oder brauche ich dann ggfs nur die fehlenden 9 (zu 45) irgendwo hinten dranhängen??

                            so ist es mir heute gesagt worden, laut berufsgenosenschaft, mit der sich ein kollege unterhalten hat.


                            hoffe, ich habe mich einigermassen verständlich ausgedrückt :-D
                            Wer anderen eine Grube gräbt ... ist Bestatter von Beruf !!



                            Kommentar


                            • #15
                              Du musst durchschnittlich immer 45 Stunden haben. Wenn du 36 an einem Wochenende absolvierst, musst du bis zum Ende der dritten folgenden Woche neun Stunden draufschlagen, das ist richtig.

                              Es dürfen nur nicht weniger als 24 Stunden werden, dann ist es keine Wochenruhezeit mehr.

                              Genau wie bei der Tagesruhezeit sind die 24 bzw. 36 Stunden lediglich das Minimum.
                              "Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Leute ohne Laster auch wenig Tugenden haben." Abraham Lincoln

                              Kommentar

                              Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                              Einklappen

                              Online-Benutzer

                              Einklappen

                              223404 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 19, Gäste: 223385.

                              Mit 223.404 Benutzern waren am 26.04.2024 um 04:45 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                              Ads Widget

                              Einklappen
                              Lädt...
                              X