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Ersatzfahrer?

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  • Ersatzfahrer?

    Hallo Kollegen.
    Hab mal eine Frage und vielleicht kann mir hier ja jemand helfen.
    Also, die Sache ist die:

    Ich bin Krank geworden und hab das meinem Chef etwa 12 Std vor Schichtbeginn gemeldet.
    Nun hab ich meine Lohnabrechnung bekommen und festgestellt, dass er bei jeder neuen Woche, bzw zwischendurch einen Ersatzfahrer eingesetzt hat und mir das vom Lohn abgezogen.
    Ist das RECHTENS?
    Hat da jemand schon erfahrung damit gesammelt?

    Danke im voraus

    Joachim

  • #2
    Zitat von joachim66 Beitrag anzeigen
    Hallo Kollegen.
    Hab mal eine Frage und vielleicht kann mir hier ja jemand helfen.
    Also, die Sache ist die:

    Ich bin Krank geworden und hab das meinem Chef etwa 12 Std vor Schichtbeginn gemeldet.
    Nun hab ich meine Lohnabrechnung bekommen und festgestellt, dass er bei jeder neuen Woche, bzw zwischendurch einen Ersatzfahrer eingesetzt hat und mir das vom Lohn abgezogen.
    Ist das RECHTENS?
    Hat da jemand schon erfahrung damit gesammelt?

    Danke im voraus

    Joachim
    Hallo Joachim,

    rechtens ist das sicher nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn du alles richtig gemacht hast. Dass du dich 12 Stunden vor Schichtbeginn krank gemeldet hast, ist in Ordnung. Aber irgendetwas ist faul an der Sache. Hast du etwas die AU-Bescheinigung nicht beigebracht? Die muss spätestens nach 3 Werktagen beim Arbeitgeber sein. Kommt sie nicht innerhalb dieser Zeit, reicht das wohl für eine Abmahnung aber nicht für eine Schadensersatzpflicht.
    Eine Schadensersatzpflicht, also der Ersatzfahrer, ergibt sich erst dann, wenn du nicht in der Lage bist, eine AU-Bescheinigung beizubringen. Dann ist das ganz klar unentschuldigtes Fehlen, also ein Vertragsbruch.

    Ich bin sicher, du hast deinen Chef mal gefragt, warum er dir den Lohn gekürzt hat. Oder hast du nicht?

    Rama Anda

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    • #3
      Wenn du dich nach spätestens drei Tagen offiziell mit einer ärztlichen Bescheinigung krankgemeldet hast, ist das soweit ich weiß nicht rechtens.
      "Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Leute ohne Laster auch wenig Tugenden haben." Abraham Lincoln

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      • #4
        Mal danke für die Antworten.

        Mein Chef tickt da nicht richtig.
        Er hat auch meinen Lohn erst 2 Wochen später bezahlt und das auch nur unter Androhung das ich zum Anwalt gehe.
        Ich hab mich sofort krankgemeldet und auch vorab die Bescheinigung per Fax geschickt und dann per Post.
        Wir haben dann auch telefoniert und er sagte zu mir am Tel. ich soll mich wieder melden wenn ich komme zwecks Einteilung.

        Weiß auch nicht was das soll.

        Joachim

        Kommentar


        • #5
          Zitat von joachim66 Beitrag anzeigen
          Mal danke für die Antworten.

          Mein Chef tickt da nicht richtig.
          Er hat auch meinen Lohn erst 2 Wochen später bezahlt und das auch nur unter Androhung das ich zum Anwalt gehe.
          Ich hab mich sofort krankgemeldet und auch vorab die Bescheinigung per Fax geschickt und dann per Post.
          Wir haben dann auch telefoniert und er sagte zu mir am Tel. ich soll mich wieder melden wenn ich komme zwecks Einteilung.

          Weiß auch nicht was das soll.

          Joachim

          Hallo Joachim,

          zunächst mal die Feststellung, dass dein Chef dir straflos den Lohn kürzen darf. Im Grunde darf er alles.
          Dir bleibt also nichts weiter übrig, als Klage gegen deinen Arbeitgeber zu erheben. Im Verfahren wird dein Arbeitgeber darlegen müssen, ob seine Entscheidung rechtlich korrekt war oder nicht. Wenn nicht schon im Güteverfahren die Sache erledigt wird, kannst du nur das Urteil des Arbeitsrichters abwarten. Eine andere Möglichkeit hast du nicht.

          Wenn dein Chef wirklich nicht richtig tickt, dann bringen auch Gespräche nichts. Und wenn du dich dazu entschließen solltest, die Lohndifferenz einzuklagen, dann fordere auch gleich Verzugszinsen für die verspätete Restlohnzahlung mit. Die stehen dir zu.
          Anders als im Vertragsrecht des BGB, wo ein Zahlungsverzug erst nach schriftlicher Mahnung eintritt und Verzugszinsen begründet, tritt der Arbeitgeber schon nach dem ersten Tag des fälligen Lohnes ohne Mahnung in Verzug. Das ist eine Besonderheit, die es nur im Arbeitsrecht gibt.

          Rama Anda

          Kommentar


          • #6
            Zitat von joachim66 Beitrag anzeigen
            Mal danke für die Antworten.

            Mein Chef tickt da nicht richtig.
            Er hat auch meinen Lohn erst 2 Wochen später bezahlt und das auch nur unter Androhung das ich zum Anwalt gehe.
            Ich hab mich sofort krankgemeldet und auch vorab die Bescheinigung per Fax geschickt und dann per Post.
            Wir haben dann auch telefoniert und er sagte zu mir am Tel. ich soll mich wieder melden wenn ich komme zwecks Einteilung.

            Weiß auch nicht was das soll.

            Joachim
            Tipp : Wenn du deinen Chef mit Anwalt gedroht hast..ist ja eigentlich korrekt.-suche dir lieber einen neuen AG.Wirst eh nie mehr froh oder rennst ständig deinen Lohn hinterher und muss die Gerichte beschäftigen.Gesetze gibts genug,auch für uns Fahrpersonal.
            Aber Recht haben und Recht bekommen liegen da weit auseinander.

            LG
            Simone

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            • #7
              Zitat von truckerlady Beitrag anzeigen
              Aber Recht haben und Recht bekommen liegen da weit auseinander.

              LG
              Simone
              Mag ja sein, dass es im Einzelfall stimmt, was du schreibst. Aber ich kann dir 100 %ig versichern, dass er sein Recht nicht bekommen wird, wenn er den Chef gewähren lässt und nicht klagt.

              Rama Anda

              Kommentar


              • #8
                Kosten

                Hallo

                Das ist unglaublich was Dein Chef da treibt, natürlicch kommt er damit niemals durch vor Gericht:
                Das Problem beim Arbeitsgericht ist leider immer nur (soweit ich weis ) das man die Anwaltskosten als Kläger auch wenn man im Recht ist selber tragen muß.

                Sollte ich mich da irren könnt Ihr mich gerne belehren.

                Das würde bedeuten er bekommt vielleicht die Kohle, aber muß auch seinen Anwalt zahlen.

                Nette Grüße

                Thomas
                Mein Job?
                Sitze den ganzen Tag vor meinem Bett

                schaue zum Fenster raus und höre dabei

                Radio..........!!!!

                www.cloudland.de www.freifliegen.com

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                • #9
                  dem kann man aber endgehn wenn man ne rechtschutz versicherung hat.

                  nur musst du dich schnell endscheiden,weil du nur drei wochen zeit hast eine klage einzureichen.

                  hast du denn deinen vertrag mal genau durchgelesen ob da irgent ne klausel drinn steht??? vonwegen ersatz bei krankheit zu deinen kosten??

                  gruss
                  stefan
                  wer anderen ein wiesel brät, der hat ein wieselbratgerät :10_1_138[1]:

                  wer mal was über mein hobby sehn mag http://www.dark-art.biz

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                    Mag ja sein, dass es im Einzelfall stimmt, was du schreibst. Aber ich kann dir 100 %ig versichern, dass er sein Recht nicht bekommen wird, wenn er den Chef gewähren lässt und nicht klagt.

                    Rama Anda
                    Da stimme ich dir 1000 %,hast mich bloß bisserl falsch verstanden.Wollte damit nur sagen ist ein langer und steiniger Weg.Viele denken das geht schnell und machen auf halber Strecke schlapp.Augen zu und durch...

                    Viele TU/Spedis rechnen bereits die Löhne mit ein die sie sich erschlichen haben,da doch immer wieder Kollegen/innen lieber ihr sauer verdientes Geld aufgeben und somit einen langen Rechtsstreit und Nerven scheuen.

                    LG
                    Simone

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von fidel Beitrag anzeigen
                      dem kann man aber endgehn wenn man ne rechtschutz versicherung hat.

                      nur musst du dich schnell endscheiden,weil du nur drei wochen zeit hast eine klage einzureichen.

                      hast du denn deinen vertrag mal genau durchgelesen ob da irgent ne klausel drinn steht??? vonwegen ersatz bei krankheit zu deinen kosten??

                      gruss
                      stefan
                      Manches stimmt-die 3 Wochenfrist ist die Ausschlussfrist bei Kündigungsschutzklagen aber nicht bei Zahlungsklagen.
                      Im übrigen hat der BGH in den letzten Jahren viele unsinnige Klauseln ,welche von TU in den Verträgen stehen als sittenwidrig klassifiziert und somit nicht rechtsgültig.

                      Im ersten Rechtszug ArbG trägt jeder seine Anwaltskosten selbst-gilt aber nicht für Gerichtskosten.Es gibt u.a auch die Möglichkeit der BKH oder wie gesagt Rechtsschutzversicherung.Kann sonst richtig teuer werden.Dazu kommt ,dass einige Anwälte sofort Geld haben wollen ehe sie groß was machen.Es gibt aber auch noch Anwälte mit Herz für Uns.Einen den ich selbst kenne hat auf Autohöfen sogar Autobahnkanzleien.

                      LG
                      Simone

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                      • #12
                        Fordere auf jeden Fall Einsicht in deine Personalakte, dazu hast Du zweifellos Recht. Du kannst ebenfalls - notfalls auf eigene Kosten - eine Kopie machen (lassen), damit Du alle relevanten Daten vorliegen hast.

                        Falls vorhanden, marschiere damit zum Betriebsrat oder falls nicht, zu einem Anwalt, der die Sache unter die Lupe nehmen soll. Der weiß dann schon, ob sich es lohnt und welchen Weg man gehen muss, so ein Verhalten zu bekämpfen. Anwälte findest Du über die Anwaltshotline in deiner Nähe. Gruß Jörg
                        Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

                        Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

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                        • #13
                          Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                          zunächst mal die Feststellung, dass dein Chef dir straflos den Lohn kürzen darf.
                          Das ist nicht korrekt,kein Chef darf einfach den Lohn kürzen,mit welcher Begründung?Ist ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag und so wie es hier aussieht,zieht Er entstandene Kosten vom Lohn ab.Genau das darf Er auf jeden Fall nicht.Er kann Kosten in Rechnung stellen,aber nicht vom Lohn abziehen,sollte Er das dennoch,geht man zum Anwalt,denn dann ist Er im Unrecht.
                          Wenn du mich liebst, dann zeig es mir!

                          Wenn du mich hasst, dann sag es mir!

                          Wenn du mich brauchst, dann melde dich!

                          Und wenn du mit mir spielst,

                          dann. . . . GEH ZUM TEUFEL und in der HÖLLE

                          sehen wir uns wieder !!!!!!!!!!...........

                          Kommentar


                          • #14
                            Hallo.
                            Mal vielen herzlichen Dank für die Antworten und Ratschlägen.
                            Hier der aktuelle Stand:
                            Chef musste zahlen und das kostete mich 120€.:gassy[1]:

                            Cheffe aber nicht blöd ( oder vielleicht doch ):flyswat[1]:
                            kürzte mir vorsorglich mal das Vertraglich festgelegte Grundgehalt um 400€.

                            Aber dafür lass ich Ihn jetzt :36_1_10[1]:

                            Viele Grüße
                            joachim

                            Kommentar

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