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Pauschalierter Urlaubsschein

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  • Pauschalierter Urlaubsschein

    Es sind Gerüchte im Umlauf, dass die Kontrollorgane jetzt auch pauschalierte Urlaubsscheine akzeptieren. Unter anderem wird diese Parole auch von Polizisten selber ausgegeben. Demnach muss keine Bescheinigung mehr für jedes einzelne Wochenende ausgegeben werden, wenn der Kraftfahrer regelmässig an diesen Tagen frei hat. Dann soll angeblich eine Bescheinigung reichen, die das pauschal bescheinigt und solange gilt, bis der Fahrer kein freies Wochenende mehr hat. Wie das Regularium genau funktionieren soll, ist mir nicht bekannt. Es gibt hier ziemlich widersprüchliche Aussagen.

    Ich werde es auf jeden Fall auch weiter so handhaben, dass Bescheinigungen einzeln ausgestellt werden, wie der § 20 Fahrpersonalverordnung das vorschreibt. Letztendlich bin ich als Disponent und auch der Fahrer für die Einhaltung der Gesetze verantwortlich. In den Gesetzen ist von einer Pauschalregelung nicht die Rede, folglich hat sie auch keine Gültigkeit. Dabei spielt es keine Rolle, wie eine Behörde das sieht. Diese ist kein Gesetzgebungsorgan und kann folglich nicht selbstherrlich ein Gesetz aushebeln.

    Firmen, die auf dieses Gerücht hereinfallen, werden über kurz oder lang die ****karte ziehen.

    Rama Anda

  • #2
    Also ich habe erst vor einigen Tagen in Form eines Rundschreibens unserer Firma den Hinweis erhalten,dass ab sofort gem. der gesetzlichen Regelung für jedes Weekend eine Bescheinigung mitgeführt wird.Diese ich auch dann sofort per Fax gesendet bekam..über Gerüchte kann ich also nichts sagen.
    LG
    Simone

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    • #3
      Zitat von truckerlady Beitrag anzeigen
      Also ich habe erst vor einigen Tagen in Form eines Rundschreibens unserer Firma den Hinweis erhalten,dass ab sofort gem. der gesetzlichen Regelung für jedes Weekend eine Bescheinigung mitgeführt wird.Diese ich auch dann sofort per Fax gesendet bekam..über Gerüchte kann ich also nichts sagen.
      LG
      Simone
      Da hat deine Firma aber lange den Schlaf des Gerechten abgehalten, wenn sie erst in den letzten Tagen ein solches Rundschreiben herausgegeben hat. Diese Regel gilt seit dem 31. Januar dieses Jahres.

      Rama Anda

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