Gemäß dem Urteil des AG Schwäbisch Gmünd, Az: 2 C 913 / 06
liegt dann keine Unfallflucht vor, wenn ein Fahrzeugführer
- hier LKW-Fahrer - den Unfall gar nicht bemerken konnte.
Als Beipiel wird ein kleinerer Unfall beim Rangieren angeführt.
Hier geht es zum Direktlink des Urteils.
liegt dann keine Unfallflucht vor, wenn ein Fahrzeugführer
- hier LKW-Fahrer - den Unfall gar nicht bemerken konnte.
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