Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem jüngst bekanntgegebenen Urteil entschieden, dass nach Erreichen von
18 PUnkten auf dem Flensburger Punktekonto ein "Fahrzeugführer zum Führen eines Kraftfahrzeuges nicht geeignet" sei.
Maßgeblich sei der Punktestand der Verkehrsverstöße am Tag des sog. Idiotentests. Der mögliche Abbau von Strafpunkten greift nach Überschreiten der Unfähigkeitsgrenze nicht mehr (Tattags-Prinzip), unabhängig von der Rechtskräftigkeit der dem Punktestand zugrundeliegenden Verkehrsverstöße.
Hier ist der Direktlink zum Urteil
18 PUnkten auf dem Flensburger Punktekonto ein "Fahrzeugführer zum Führen eines Kraftfahrzeuges nicht geeignet" sei.
Maßgeblich sei der Punktestand der Verkehrsverstöße am Tag des sog. Idiotentests. Der mögliche Abbau von Strafpunkten greift nach Überschreiten der Unfähigkeitsgrenze nicht mehr (Tattags-Prinzip), unabhängig von der Rechtskräftigkeit der dem Punktestand zugrundeliegenden Verkehrsverstöße.
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