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Gefährdungshaftung Straßenmeisterei

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  • Gefährdungshaftung Straßenmeisterei

    Mähfahrzeug wirbelt Steine auf - Steinschlagschäden müssen ersetzt werden.

    Hier ein aktuelles Urteil, welches ich in der Taunus-Zeitung gefunden habe.
    Habe es recherchiert, hier ist der Online-Vorgang dazu:
    Aktuelle Nachrichten, News und Fotos aus Frankfurt, der Region Rhein-Main und Hessen, Frankfurter Neue Presse.


    Demzufolge ist natürlich nicht nur bei Schäden am PKW - sondern natürlich auch an LKW oder Bussen - die Straßenmeisterei für Schäden haftbar zu machen, dies ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht einerseits, andererseits aber auch aus der allgemeinen Betriebsgefahr.

    Vielleicht hat ja schon mal einer von Euch Bekanntschaft mit einem ähnlich gelagerten Fall gemacht, dann kann er probieren, den Schaden ersetzt zu bekommen.
    Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

    Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

  • #2
    Solch einen Fall kenn ich:
    Da mäht einer seinen Rasen vor dem Haus und da fährt ein Auto vorbei. Einen Tag später bekommt der Herr, der den Rasen gemäht hat, eine Schadensanzeige, da wohl ein Steinchen unter dem Rasenmäher weggeflogen war und das vorbeifahrende Auto beschädigt hatte.
    Bis heute ist es schon sehr verwunderlich (zumindest für mich), wie zielgenau dieses Steinchen durch einen Jägerzaun flog und das Auto beschädigen konnte........
    headbanging
    Carola :)

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    • #3
      Wenn ich das Recht jetzt mal beiseite lasse, welches sich Gefährdungshaftung nennt, wundere ich mich über etwas ganz anderes. Manchmal fahren Lkw an die Rampe meiner Firma, die könnte man als Schmuckstück bezeichnen. Alles ist vom Feinsten und der Fahrer hat eine Menge Euros dafür springen lassen, dass andere bewundernde Blicke darauf werfen können. Wahrscheinlich fährt er auf seinen Touren die Waschstraße mehrmals wöchentlich an, damit nicht der kleinste Staubpartikel eine Überlebenschance hat. Und kaum öffnet sich die Tür, steigt da jemand aus, der eine Jogginghose anhat, die schon Monate kein Wasser gesehen hat. Von weitem schon weht ein unangenehmer Geruch in Richtung Rampe, der sich beim Näherkommen verstärkt.

      Ich bin überzeugt davon, er macht kein Aufsehen daraus, wenn er mit seiner Hose mal irgendwo hängenbleiben würde und sich einen Riß einfängt. Ein kleiner Lackschaden aber, den man eigentlich mit bloßem Auge nicht sehen kann, der würde ihn zu Tobsuchtanfällen oder Depressionen veranlassen.

      Es ist schon eigenartig, mit welchen irrationalen Gefühlen sich ein Mensch an eine Maschine hängen kann. Im Grunde muss die Maschine nur funktionieren, mehr nicht. Sie gehört dem Fahrer noch nicht einmal. Und trotzdem tut er so, als wäre sie sein Eigentum und behandelt sie wie ein Kind. Für einen kleinen, fast unsichtbaren Lackschaden geht er sogar vor Gericht. Komisch das!

      Rama Anda

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      • #4
        Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
        Wenn ich das Recht jetzt mal beiseite lasse, welches sich Gefährdungshaftung nennt, wundere ich mich über etwas ganz anderes. Manchmal fahren Lkw an die Rampe meiner Firma, die könnte man als Schmuckstück bezeichnen. Alles ist vom Feinsten und der Fahrer hat eine Menge Euros dafür springen lassen, dass andere bewundernde Blicke darauf werfen können. Wahrscheinlich fährt er auf seinen Touren die Waschstraße mehrmals wöchentlich an, damit nicht der kleinste Staubpartikel eine Überlebenschance hat. Und kaum öffnet sich die Tür, steigt da jemand aus, der eine Jogginghose anhat, die schon Monate kein Wasser gesehen hat. Von weitem schon weht ein unangenehmer Geruch in Richtung Rampe, der sich beim Näherkommen verstärkt.

        Ja das Sprichwort greift wohl nicht immer."Wie der Heer so das Gescher."
        :gassy[1]:
        Verlange nichts von anderen,was du nicht selber auch tun würdest:)

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