Mähfahrzeug wirbelt Steine auf - Steinschlagschäden müssen ersetzt werden.
Hier ein aktuelles Urteil, welches ich in der Taunus-Zeitung gefunden habe.
Habe es recherchiert, hier ist der Online-Vorgang dazu:
Demzufolge ist natürlich nicht nur bei Schäden am PKW - sondern natürlich auch an LKW oder Bussen - die Straßenmeisterei für Schäden haftbar zu machen, dies ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht einerseits, andererseits aber auch aus der allgemeinen Betriebsgefahr.
Vielleicht hat ja schon mal einer von Euch Bekanntschaft mit einem ähnlich gelagerten Fall gemacht, dann kann er probieren, den Schaden ersetzt zu bekommen.
Hier ein aktuelles Urteil, welches ich in der Taunus-Zeitung gefunden habe.
Habe es recherchiert, hier ist der Online-Vorgang dazu:
Demzufolge ist natürlich nicht nur bei Schäden am PKW - sondern natürlich auch an LKW oder Bussen - die Straßenmeisterei für Schäden haftbar zu machen, dies ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht einerseits, andererseits aber auch aus der allgemeinen Betriebsgefahr.
Vielleicht hat ja schon mal einer von Euch Bekanntschaft mit einem ähnlich gelagerten Fall gemacht, dann kann er probieren, den Schaden ersetzt zu bekommen.
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