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Arbeitszeit ist Fahrzeit

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  • Arbeitszeit ist Fahrzeit

    Hallo zusammen
    Ich hatte vergangene Woche einen Bekannten in F getroffen . Bei der 2ten Tasse Kaffee kamen wir auf das Thema Lenkzeit, Arbeitsz. Bereitschaftsz. Er meinte das auf die Stellung Hammer ,also Arbeitszeit, keinen Einfluß hätte auf die Fahrzeit . Beispiel : 9 std fahren 3std arbeiten also stellung Hammer wäre korrekt. Nun da war ich aber anderer Meinung. Ich erklärte ihm das die A-zeit und die F-zeit dann zusammen gezählt werden , das ergebnis wäre dann 12 std . Also 2std zuviel ! Wenn ich vergessen sollte meinen Digi Tacho umzustellen von A-zeit auf B-zeit , so fahre ich die entsprechende Zeit an diesem Tag weniger.
    Meine Frage an Euch wäre : Wie macht ihr es ?

    Ich kenne nicht den genauen Gesetzestext, aber unser "Fahrertrainer" (hört sich doch toll an )hat es uns so erklärt.

  • #2
    Arbeitszeit ist nicht Lenkzeit, Lenkzeit ist aber Arbeitszeit.

    Sprich, wenn ich neun Stunden gefahren bin, darf ich immer noch laden. Und wenn ich zehn Stunden mit Laden totgeschlagen habe, darf ich (abzüglich Pausen) immer noch fahren...)
    "Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Leute ohne Laster auch wenig Tugenden haben." Abraham Lincoln

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    • #3
      es darf halt nur zwischen fahrzeit und fahrzeit nicht nur arbeitszeit liegen, dort muss auch eine pause auftauchen.
      männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
      Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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      • #4
        Es ging nicht um Pausenzeiten . Es ging darum , wenn ich 9 std fahre (mit den dazugehörigen Pausen) und dann 3 std arbeite , wobei der Tacho auf Arbeit steht.
        Dann ist meine zeit um 2 std überzogen
        9+3=12 ich darf aber nur 10 std arbeiten , arbeit ist fahrzeit
        So wurde es uns gesagt

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        • #5
          Dazu kommt ja noch die Schichtzeit, in die alles reinpassen muss, egal ob Arbeit oder Be-/Entladearbeit zwischen dem Fahren.
          headbanging
          Carola :)

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          • #6
            Zitat von Celine Beitrag anzeigen
            Es ging nicht um Pausenzeiten . Es ging darum , wenn ich 9 std fahre (mit den dazugehörigen Pausen) und dann 3 std arbeite , wobei der Tacho auf Arbeit steht.
            Dann ist meine zeit um 2 std überzogen
            9+3=12 ich darf aber nur 10 std arbeiten , arbeit ist fahrzeit
            So wurde es uns gesagt
            das ist so nicht richtig.

            lenkzeit und arbeitszeit unterliegen komplett anderen gesetzlichen regelungen.

            deine lenkzeit ist teil deiner arbeitszeit.

            aber deine arbeitszeit ist nicht teil deiner lenkzeit.

            als sonstige arbeitszeiten gelten z.b. auch der weg von daheim zur arbeit, dies hiesse ja das müsstest du vom lenken abrechnen?

            wenn du 9h lenkst und dazwischen 45min pause machst darfst du an dem tag noch 3:15 oder 5:15 sonstwas schaffen.

            allerdings ist dabei die wochenhöchstarbeitszeit gemäss arbeitszeitgesetz zu beachten
            männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
            Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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            • #7
              Zitat von Carola Beitrag anzeigen
              Dazu kommt ja noch die Schichtzeit, in die alles reinpassen muss, egal ob Arbeit oder Be-/Entladearbeit zwischen dem Fahren.
              Schichtzeit ist deine Arbeitszeit.

              Wenn du 9 Stunden gefahren bist, dann können auch 3 Stunden Arbeiten (Be und Endladen) dabei sein.
              Denn dann hast du 12 Stunden Schichtzeit und die sind erlaubt.
              Weil du ja dann immer noch deine 11 Stunden Pause innerhalb von 24 Stunden mit hin bekommst.
              9 Stunden Fahrt + 3 Stunden Arbeit + 11 Stunden Pause = 23Stunden also hast du sogar noch eine Stunde übrig und könntest deine Tägliche Lenkzeit auf 10 Stunden erhöhen.

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              • #8
                Zitat von Driver R470 Beitrag anzeigen
                Schichtzeit ist deine Arbeitszeit.

                Wenn du 9 Stunden gefahren bist, dann können auch 3 Stunden Arbeiten (Be und Endladen) dabei sein.
                Denn dann hast du 12 Stunden Schichtzeit und die sind erlaubt.
                Weil du ja dann immer noch deine 11 Stunden Pause innerhalb von 24 Stunden mit hin bekommst.
                9 Stunden Fahrt + 3 Stunden Arbeit + 11 Stunden Pause = 23Stunden also hast du sogar noch eine Stunde übrig und könntest deine Tägliche Lenkzeit auf 10 Stunden erhöhen.
                10 Std. Lenkzeit ist aber nur zweimal wöchentlich erlaubt, sonst nur 9 Std. (so kommt die wöchentlich max. Lenkzeit zusammen).... und dann noch die Wochenlenkzeit beachten und dass man nicht vergisst, die WE-Ruhezeiten einzuplanen und durchzurechnen... ist wohl wirklich nicht alles so einfach.
                headbanging
                Carola :)

                Kommentar


                • #9
                  Zitat von Driver R470 Beitrag anzeigen
                  Schichtzeit ist deine Arbeitszeit.

                  Wenn du 9 Stunden gefahren bist, dann können auch 3 Stunden Arbeiten (Be und Endladen) dabei sein.
                  Denn dann hast du 12 Stunden Schichtzeit und die sind erlaubt.
                  Weil du ja dann immer noch deine 11 Stunden Pause innerhalb von 24 Stunden mit hin bekommst.
                  9 Stunden Fahrt + 3 Stunden Arbeit + 11 Stunden Pause = 23Stunden also hast du sogar noch eine Stunde übrig und könntest deine Tägliche Lenkzeit auf 10 Stunden erhöhen.
                  @driver r470 du sagst ich soll mein gehirn einschalten,na gern doch:
                  9 std fahrzeit,dazwischen min.45min pause,3 std arbeit und 11 std ruhezeit sind mal 23 std und 45 min!!also schon mal nix mit 10 std fahrzeit. also wenn du andere verbesserst mußt scho schauen was du schreibst!!
                  Gruß Holger :D:D

                  Kommentar


                  • #10
                    Hier mal einen Link zum Thema

                    Nachfolgend ein Überblick der Lenk- und Ruhezeiten für Bus- und LKW-Fahrer nach der VO (EG) 561/2006. Tägliche Lenkzeit Maximal 9 Stunden Zwei mal pro Woche Erhöhung auf 10 Stunden zulässig Wochenlenkzeiten Höchstens 56 Stunden pro Woche Jedoch höchstens 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen Lenkzeitunterbrechung Mindestens 45 Minunten nach 4 1/2 Stunden Lenkzeit Aufteilung in […]
                    Verlange nichts von anderen,was du nicht selber auch tun würdest:)

                    Kommentar


                    • #11
                      In den Link steht das selbe was auf der Seite von der BAG zu finden ist.

                      Diese Regelungen dürften eigentlich jeden bekannt sein, der diesen Beruf ausübt.

                      Zitat von SNowdog
                      @driver r470 du sagst ich soll mein gehirn einschalten,na gern doch:
                      9 std fahrzeit,dazwischen min.45min pause,3 std arbeit und 11 std ruhezeit sind mal 23 std und 45 min!!also schon mal nix mit 10 std fahrzeit. also wenn du andere verbesserst mußt scho schauen was du schreibst!!
                      Beitrag editiert, Rainer2401

                      Driver R470, langsam reicht es!
                      Zuletzt geändert von Rainer2401; 02.09.2008, 11:26.

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von Driver R470 Beitrag anzeigen
                        In den Link steht das selbe was auf der Seite von der BAG zu finden ist.

                        Diese Regelungen dürften eigentlich jeden bekannt sein, der diesen Beruf ausübt.



                        Zitat editiert. Rainer2401
                        lerer schriebe man denn nun wieder mit h...was soll son kindergartengekreische?

                        erwachsene benehmen sich anders, oder?
                        Zuletzt geändert von Rainer2401; 02.09.2008, 11:27.
                        männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
                        Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

                        Kommentar


                        • #13
                          Zitat von Driver R470 Beitrag anzeigen
                          In den Link steht das selbe was auf der Seite von der BAG zu finden ist.

                          Diese Regelungen dürften eigentlich jeden bekannt sein, der diesen Beruf ausübt.



                          Zitat editiert. Rainer2401
                          und das sagt mir ein interliner-fahrer!ich lach mich krank. aber egal ob nun groß oder klein geschrieben-der sinn bleibt der selbe.
                          Zuletzt geändert von Rainer2401; 02.09.2008, 11:28.
                          Gruß Holger :D:D

                          Kommentar


                          • #14
                            Mein lieber Driver!

                            Ich weiß nicht was du die ganze Zeit zu mosern hast.
                            Du solltest wissen,(oder auch nicht)ein Forum ist unter anderem für Personen gedacht die sich Informieren möchten und die ihre Informationen an andere weiter geben möchten. Wenn ich einen Link zu einem Thema installiere,hat das schon seine Richtigkeit! "Wenn du dich in den Lenk und Ruhezeiten Gesetzen auskennst;OK."
                            Es gibt aber genug neue und junge Fahrer hier,die sich nicht so gut auskennen. Und dafür sind dann solche Informations Links wichtig!!

                            Gruß Klaus
                            Verlange nichts von anderen,was du nicht selber auch tun würdest:)

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von Celine Beitrag anzeigen
                              Es ging nicht um Pausenzeiten . Es ging darum , wenn ich 9 std fahre (mit den dazugehörigen Pausen) und dann 3 std arbeite , wobei der Tacho auf Arbeit steht.
                              Dann ist meine zeit um 2 std überzogen
                              9+3=12 ich darf aber nur 10 std arbeiten , arbeit ist fahrzeit
                              So wurde es uns gesagt
                              Und so ist es auch richtig. Viele vergessen dabei die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Diese regelt diese sog. "Schichtzeit".

                              Die 561/2006 regelt den gesetzlichen Rahmen der Möglichkeiten und des verfügbaren Zeitrahmens der in keinem Fall überschritten werden darf.

                              Aber wenn alle 13 h am Tag arbeiten, ist es kein Wunder das der Großteil sich unterbezalht fühlt.
                              Erst wenn der letzte Auspuff entrußt,
                              der schönste Diesel verboten,
                              die längste Fahrzeit überschritten,
                              und der erfahrenste Trucker bestraft ist,
                              dann werdet ihr merken,
                              daß ihr euren Mist nicht selber holen könnt.

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