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  • Tachoscheiben

    Hallo,
    wie ist das mit den Tachoscheiben wenn ich die Firma wechsle? Muss ich meine Tachoscheiben von der alten Firma mitnehmen oder fahre ich dann erst mal mit Urlaubsschein?
    Allzeit gute Fahrt und einen lieben Gruß Astrid

  • #2
    Zitat von truckerin08 Beitrag anzeigen
    Hallo,
    wie ist das mit den Tachoscheiben wenn ich die Firma wechsle? Muss ich meine Tachoscheiben von der alten Firma mitnehmen oder fahre ich dann erst mal mit Urlaubsschein?
    Ich würde die von den letzten vier Wochen mitnehmen;);)
    Verlange nichts von anderen,was du nicht selber auch tun würdest:)

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    • #3
      Zitat von truckerin08 Beitrag anzeigen
      Hallo,
      wie ist das mit den Tachoscheiben wenn ich die Firma wechsle? Muss ich meine Tachoscheiben von der alten Firma mitnehmen oder fahre ich dann erst mal mit Urlaubsschein?
      Keins von beiden.

      Zitat von klafi56 Beitrag anzeigen
      Ich würde die von den letzten vier Wochen mitnehmen;);)
      Nein, auf gar keinen Fall. Die Tachoscheiben sind Eigentum der Firma und müssen dort ein Jahr aufbewahrt werden.

      Bei einem Stellenwechsel muss man sich die letzten mitzuführenden Diagrammscheiben kopieren. Die Kopien gelten bei eventuellen Kontrollen als Arbeitszeitnachweis.

      Zitat von Bundesamt für Güterverkehr
      Ab 1. Mai 2006 muss das Unternehmen Schaublätter und – sofern Ausdrucke gemäß Artikel 15 Absatz 1 erstellt wurden – die Ausdrucke in chronologischer Reihenfolge und in lesbarer Form nach der Benutzung mindestens zwei Jahre - Schaublätter ein Jahr - lang aufbewahren und den betreffenden Fahrern auf Verlangen eine Kopie aushändigen.
      Die Fahrer können künftig von ihren Unternehmen verlangen, dass sie eine Kopie der von den Fahrerkarten heruntergeladenen Daten sowie Ausdrucke davon ausgehändigt bekommen. Bei Kontrollen in Unternehmen sind neben den Schaublättern auch vorhandene Ausdrucke und heruntergeladene Daten vorzulegen oder auszuhändigen.
      (Quelle: BAG)
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      • #4
        Zitat von Rainer2401 Beitrag anzeigen
        Keins von beiden.



        Nein, auf gar keinen Fall. Die Tachoscheiben sind Eigentum der Firma und müssen dort ein Jahr aufbewahrt werden.

        Bei einem Stellenwechsel muss man sich die letzten mitzuführenden Diagrammscheiben kopieren. Die Kopien gelten bei eventuellen Kontrollen als Arbeitszeitnachweis.

        (Quelle: BAG)
        Du hast die Pflichten des Unternehmers gepostet. Hier steht etwas anderes, auf der gleichen BAG Seite.
        Pflichten des Fahrers:

        Der Fahrer muss Arbeitszeitnachweise für die Tage erstellen, an denen er tatsächlich lenkt. Für jeden dieser Tage hat er ab dem Zeitpunkt, an dem er das Fahrzeug übernimmt, ein Schaublatt zu benutzen. Das Schaublatt darf grundsätzlich erst nach der täglichen Arbeitszeit entnommen werden, es sei denn, eine Entnahme ist aus anderen Gründen (z.B. Fahrerwechsel) zulässig. Es ist personengebunden und bei einem Wechsel des Fahrzeugs vom Fahrer mitzunehmen...

        Natürlich liegt auch ein Wechsel des Fahrzeugs vor, wenn ich in ein anderes Unternehmen wechsele. Der von dir zitierte Passus bezieht sich auf abgegebene (archivierte) Fahrerkarten und deren Aufbewahrung.
        Also jene, die nicht mehr unter Mitnahmepflicht / Nachweispflicht bei Kontrollen fallen.

        Begründung steht weiter unten:

        Ab dem 1. Januar 2008 sind bei Kontrollen vom Fahrer die Arbeitszeitnachweise, dazu zählen Schaublätter, handschriftliche Aufzeichnungen, Fahrerkarte, sowie Ausdrucke des laufenden Tages und der vorausgegangenen 28 Kalendertage vorzulegen (Artikel 15 Abs. 7 VO (EWG) Nr. 3821/85).
        Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

        Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

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        • #5
          Ich stimme Jaru zu. Man soll die Scheiben die noch unter der Mitführungspflicht liegen behalten und kann dann nach und nach seinem alten Arbeitgeber die nötigen Scheiben nachdem man sie sich kopiert hat gegen Quittung ( wegen böser Überaschung) überlassen. Hierbei sollten beide Seiten nicht emotional handeln sondern professionell, denn ist ja für beide Seiten auch wichtig dem Gesetz genüge zu tun.
          Hart aber herzlich [smilie=my heart fi:

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          • #6
            Tachoscheiben

            :p
            Zitat von Rainer2401 Beitrag anzeigen
            Keins von beiden.

            Sorry!!!! Tachoscheiben natürlich kopieren
            Habe mich etwas unklar ausgedrückt


            Nein, auf gar keinen Fall. Die Tachoscheiben sind Eigentum der Firma und müssen dort ein Jahr aufbewahrt werden.

            Bei einem Stellenwechsel muss man sich die letzten mitzuführenden Diagrammscheiben kopieren. Die Kopien gelten bei eventuellen Kontrollen als Arbeitszeitnachweis.

            (Quelle: BAG)
            Verlange nichts von anderen,was du nicht selber auch tun würdest:)

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            • #7
              Die Vorgehensweise, die ich oben gepostet hatte, wurde mir von einem BAG-Beamten so erklärt, und der sollte es eigentlich wissen...

              Aber ich habe jetzt eine Email an das BAG geschickt und nachgefragt.

              Sobald ich Antwort erhalte, poste ich sie hier.
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              • #8
                Danke an euch
                Allzeit gute Fahrt und einen lieben Gruß Astrid

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                • #9
                  Hallo zusammen,
                  ich habe mit meinem letzten Chef ein Schreiben ausgearbeitet.
                  Ich behalte die letzten Schaublätter solange ich sie mitführen muss.
                  Nach dieser Frist hab ich ihm alle auf einmal per Einschreiben gegen Bestätigung zugeschickt. Ich finde das ist eine Passable Lösung für beide
                  Parteien.
                  [smilie=real mad.gi:und immer locker bleiben ;)

                  Kommentar


                  • #10
                    Hi,

                    also ich bin der Meinung, das man "seine" Tachoscheiben nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sofort beim ehemaligen Arbeitgeber abzugeben hat. Kopien kann man verlangen - muss es aber nicht; Kopien werden von den Behörden sowieso nicht als Nachweis anerkannt.
                    Von der Firma, wo man neu anfängt bekommt man ein Schreiben, wann man eingestellt wurde - oder man nimmt den Arbeitsvertrag mit.
                    IMHO muss sich Polizei/BAG damit zufrieden geben.
                    So habe ich das bereits 2mal gehandhabt - allerdings bin ich auch in keine Kontrolle gekommen.

                    Lasse mich aber gern eines besseren belehren.

                    LG, Norbert

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                    • #11
                      Zitat von Vogtländer Beitrag anzeigen
                      Hallo zusammen,
                      ich habe mit meinem letzten Chef ein Schreiben ausgearbeitet.
                      Ich behalte die letzten Schaublätter solange ich sie mitführen muss.
                      Nach dieser Frist hab ich ihm alle auf einmal per Einschreiben gegen Bestätigung zugeschickt. Ich finde das ist eine Passable Lösung für beide
                      Parteien.
                      Ich denke auch das,das die einfachste Lösung ist:)
                      Die sollte man sich merken!!!:wow::wow::wow:
                      Verlange nichts von anderen,was du nicht selber auch tun würdest:)

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                      • #12
                        Zitat von Rainer2401 Beitrag anzeigen
                        ich habe jetzt eine Email an das BAG geschickt und nachgefragt.

                        Sobald ich Antwort erhalte, poste ich sie hier.
                        Beim BAG wissen die es auch nicht...

                        Ihre Anfrage bezüglich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr habe ich an die zuständige Verwaltungsbehörde

                        Bezirksregierung Düsseldorf

                        Außenstelle Mönchengladbach

                        Viktoriastraße 152

                        41061 Mönchengladbach

                        weitergeleitet.



                        Mit freundlichen Grüßen

                        Im Auftrag
                        Sobald ich etwas von der Bezirksregierung Düsseldorf höre, stelle ich es hier ein.
                        Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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                        • #13
                          Streng genommen müßten die Scheiben Zug um Zug an den Arbeitgeber gesendet werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden(d.h. täglich ). Da man ja auch keine Scheibe mehr dabei haben darf, was in der Praxis kaum zu realisieren ist.
                          Hart aber herzlich [smilie=my heart fi:

                          Kommentar


                          • #14
                            es ist schon arm, das selbst die bag sowas nicht weiss. von uns wird erwartet das wir fast alles wissen
                            Allzeit gute Fahrt und einen lieben Gruß Astrid

                            Kommentar


                            • #15
                              Es gibt bei uns so viele Gesetze und Richtlinie, da weiß nicht mal die Polizei oder BAG bescheid.
                              Ich erinnere mich vor ca. einem Jahr da bin ich freiwillig mal in einer Polizei Kontrolle gefahren, denn da hatte ich erst zwei Wochen lang meinen neuen LKW mit Digitalen Tacho. Ich hatte da mal einen Ausdruck gemacht über ein Geschwindigkeitsprofil (das gibt es). Also da stand der Christian vor dem Polizisten mit vielen Fragen im Kopf und der Polizist sagte zu mir, "oh man bitte lassen sie mich mit diesem neuen zeug in Ruhe, da kenne ich mich nicht aus. Ich bin dankbar über jeden LKW der noch den alten Tacho hat den ich kontrolliere."

                              Aber wir sollen alles wissen, denn wie heißt es so schön "unwissentheit schütz vor Strafe nicht".

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