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Kein Verbringen der wöchentlichen Ruhezeiten für Fahrer im Fahrzeug

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  • Kein Verbringen der wöchentlichen Ruhezeiten für Fahrer im Fahrzeug

    Der EuGH hat entschieden, dass im Straßentransportsektor die Fahrer die ihnen zustehende regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht in ihrem Fahrzeug verbringen dürfen.

    Hingegen dürfe die reduzierte wöchentliche Ruhezeit unter bestimmten Voraussetzungen im Fahrzeug eingelegt werden, so der EuGH.

    Im August 2014 erhob Vaditrans, ein Transportunternehmen mit Sitz in Belgien, beim Raad van State (Staatsrat, Belgien) eine Klage auf Nichtigerklärung eines Königlichen Erlasses, nach dem eine Geldbuße von 1.800 Euro verhängt werden kann, wenn der Fahrer eines Lastkraftwagens seine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit in seinem Fahrzeug verbringt. Nach Ansicht von Vaditrans ist der fragliche Königliche Erlass nicht mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Strafen vereinbar, da er die Einlegung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug verbiete und ahnde, während eine einschlägige Unionsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates - ABl. 2006, L 102, S. 1) ein solches Verbot nicht vorsehe. Der Belgische Staat geht hingegen davon aus, dass sich aus der fraglichen Verordnung eindeutig ergebe, dass ein Fahrer seine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht in seinem Fahrzeug verbringen dürfe und die hierfür von der belgischen Regelung vorgesehene Geldbuße lediglich das in dieser Verordnung enthaltene Verbot durchsetze. Die fragliche Unionsverordnung, die die Sozialvorschriften im Straßenverkehr harmonisiert, verpflichtet die Fahrer, eine regelmäßige tägliche Ruhezeit von mindestens elf Stunden (die unter bestimmten Voraussetzungen auf neun Stunden reduziert werden darf) sowie eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden (die unter bestimmten Voraussetzungen auf 24 Stunden reduziert werden darf) einzuhalten. Außerdem können nach der Verordnung, wenn sich ein Fahrer hierfür entscheidet, nicht am Standort eingelegte tägliche Ruhezeiten und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und nicht fährt. Es handelt sich um Art. 8 Abs. 8 der Verordnung Nr. 561/2006.
    Der Raad van State ersucht den EuGh, die Anforderungen der Verordnung klarzustellen. Insbesondere fragt er, ob davon auszugehen sei, dass die Verordnung ein implizites Verbot enthalte, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen. Für den Fall, das dies zutreffen sollte, stellt der Raad van State die Frage, ob die Verordnung, indem sie dieses Verbot nicht klar und ausdrücklich vorsehe, gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen verstoße.

    Der EuGH hat entschieden, dass im Straßentransportsektor die Fahrer die ihnen zustehende regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht in ihrem Fahrzeug verbringen dürfen.

    In seinem Urteil stellt der EuGH zunächst fest, dass die Verordnung immer dann, wenn sie gleichzeitig die Begriffe "regelmäßige wöchentliche Ruhezeit" und "reduzierte wöchentliche Ruhezeit" meint, den allgemeinen Ausdruck "wöchentliche Ruhezeit" verwendet. Hinsichtlich der Möglichkeit, die Ruhezeiten im Fahrzeug einzulegen, benutze die Verordnung aber den allgemeinen Ausdruck "tägliche Ruhezeit" – der die regelmäßigen und reduzierten täglichen Ruhezeiten umfasst – sowie den spezifischen Ausdruck "reduzierte wöchentliche Ruhezeit". Da der Unionsgesetzgeber nicht den allgemeinen Ausdruck "wöchentliche Ruhezeit" verwendet hat, um beide Arten von wöchentlichen Ruhezeiten zu erfassen, leite sich daraus offensichtlich ab, dass der Unionsgesetzgeber die Absicht hatte, dem Fahrer zu erlauben, die reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug zu verbringen, und ihm dies umgekehrt für die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten zu verbieten.

    Nach Auffassung des EuGH ist wesentliches Ziel der Verordnung die Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Personals im Straßentransportsektor sowie die Straßenverkehrssicherheit im Allgemeinen. Der Gesetzgeber habe somit den Fahrern die Möglichkeit geben wollen, ihre regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten an einem Ort zu verbringen, der geeignete und angemessene Unterbringungsbedingungen biete. Eine Lastkraftwagenkabine sei aber offensichtlich kein geeigneter Ort für längere Ruhezeiträume als die täglichen Ruhezeiten und die reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten. Wäre daher davon auszugehen, dass die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug eingelegt werden dürften, würde dies bedeuten, dass ein Fahrer alle seine Ruhezeiten in der Fahrzeugkabine verbringen dürfte, was offensichtlich dem mit der Verordnung verfolgten Ziel der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Fahrer zuwiderliefe.

    Die Kommission habe während des Verfahrens zum Erlass der Verordnung vorgeschlagen, dass die Fahrer die Möglichkeit haben sollten, alle Ruhezeiten (d.h. sowohl die reduzierten und regelmäßigen täglichen Ruhezeiten als auch die reduzierten und regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten) im Fahrzeug zu verbringen. Dieser Vorschlag sei jedoch in der Folge so abgeändert worden, dass nur eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit nicht am Standort im Fahrzeug verbracht werden könne, nicht aber die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit, und zwar zum Schutze des Wohlbefindens der Fahrer und der für sie herrschenden hygienischen Bedingungen. Diese Abänderung belege nach Auffassung des EuGH eindeutig die Absicht des Gesetzgebers, die Möglichkeit, die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug zu verbringen, auszuschließen.

    Der EuGH komme zu dem Ergebnis, dass die Unionsverordnung zur Harmonisierung der Sozialvorschriften im Straßentransportsektor offensichtlich ein Verbot für die Fahrer enthalte, ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit in einem Fahrzeug zu verbringen.

    Hinsichtlich der zweiten Frage des Raad van State weist der EuGH darauf hin, dass nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Strafen die Unionsvorschriften Straftaten und die für sie angedrohten Sanktionen klar definieren müssen. Da aber das Verbot, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen, offensichtlich in der Verordnung enthalten ist und diese die Mitgliedstaaten verpflichtet, für Verstöße gegen diese Verordnung Sanktionen vorzusehen( Art. 19 der Verordnung Nr. 561/2006), ist der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Strafen nicht verletzt. Es isei somit Sache der Mitgliedstaaten, festzulegen, welche Sanktionen geeignet seien, um die Geltung und die Wirksamkeit der Verordnung zu gewährleisten, wobei sie darauf achten müssten, dass diese Sanktionen nach sachlichen und verfahrensrechtlichen Regeln verhängt werden, die denjenigen ähneln, die bei nach Art und Schwere gleichartigen Verstößen gegen das nationale Recht gelten.

    https://www.juris.de/jportal/portal/...-JUNA171206106
    Nun ist es von höchst richterlicher Stelle bestätigt

  • #2
    AW: Kein Verbringen der wöchentlichen Ruhezeiten für Fahrer im Fahrzeug

    alles nicht normal.......bevormundung ohne ende..........aber wirklich wichtige und sinnvolle dinge wie einhaltung und strenge kontrolle von kabotage intressiert niemanden..........mensch ich muss noch mindestens 10 jahre den scheiß mitmachen.........paragrafen und verbote und schikanen fliegen einen nur so um die ohren.,........ich hab keinen bock mehr.........?...aber was dann.....?

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    • #3
      AW: Kein Verbringen der wöchentlichen Ruhezeiten für Fahrer im Fahrzeug

      Zitat von superstar Beitrag anzeigen
      alles nicht normal.......bevormundung ohne ende.........?
      Nach der Genfer Menschenrechte Konvention ist es bis heute nicht erlaubt in einem europäischen Lkw zu übernachten. Die Mindestgrundfläche muss ohne Nasszelle 5,25 qm betrage, mit 6 qm. Und das gilt nur, wenn du diesen Raum für mindestens 8 Stunden täglich verlassen kannst. Wer kann das? Nach so vielen Jahren in Europa in diesen Hütten ist das nur ein kleiner Schritt von vielen die noch kommen werden.

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      • #4
        AW: Kein Verbringen der wöchentlichen Ruhezeiten für Fahrer im Fahrzeug

        Das hat all die Jahren nie einen interessirt und wenn die Hütten zu klein sind dann verklagt doch dich Hersteller. Wenn ich das We draussen stehe werden nur die 24 angerechnet alles andere stört nicht und über Nacht kann ich auch stehen und schlafen dann sind die Hütten nicht zu klein.
        Das alles wurde doch erst ins rollen gebracht weil ein Belgischer Mensch der Meinung war er müsse die Welt verbessern, und gerade dort kommen doch die schlimmsten Firmen her die nur noch auf Osteuropäer machen, und dazu kam damals diese Aktion,als Fahrer den Fahrern über Weihnachten und Ostern kleine Überraschungen gebracht hatten und ein Reporter alles begleitet hatte und daraus seiner Meinung nach eine Story seines Leben gemacht hat.Es macht doch keinen Spaß mehr den Job auszuführen und dann sprechen die vom Fahrermangel.Das schlimme ist ja noch,das eigene Kolegen auch noch der Meinung sind das es alles gut ist für uns Fahrer und die glauben noch daran.

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        • #5
          AW: Kein Verbringen der wöchentlichen Ruhezeiten für Fahrer im Fahrzeug

          Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
          Nach der Genfer Menschenrechte Konvention ist es bis heute nicht erlaubt in einem europäischen Lkw zu übernachten. Die Mindestgrundfläche muss ohne Nasszelle 5,25 qm betrage, mit 6 qm. Und das gilt nur, wenn du diesen Raum für mindestens 8 Stunden täglich verlassen kannst. Wer kann das? Nach so vielen Jahren in Europa in diesen Hütten ist das nur ein kleiner Schritt von vielen die noch kommen werden.
          ,..............................

          "alterelch"........ehrlich ich schätze dein engagement für uns fahrer ja sehr,.......
          nur manchmal denke ich es geht in die falsche richtung.,.....
          warum muss alles mit vorschriften und paragrafen bevormundet sein, ?
          ich bin früher gerne und aus freien willen heraus international in und auserhalb der der EU oft monatelang unterwegs gewesen,....ich hatte das bedürfniss dafür und hab dabei gutes geld verdient.,..
          seit rund 8 jahren fahre ich nur noch national und bin jedes we zuhause weil ich das aus privaten gründen so wollte.,......
          ......manchmal allerdings würde ich auch mal wieder gerne auf große tour gehen......so in gedanken jedenfalls,........aber bei den gedanken ich müßte bei meiner großen we ruhezeit meine tasche packen und meine voll ausgestattete kabine gegen irgendeine zwangsunterkunft tauschen.........nö nö dann lieber jedes we daheim,.,.......wenn schon unterwegs dann am we irgentwo ein schönes plätzchen anfahren.............aber vorbei ist vorbei,.........für mich sowieso........finde es nur schade das nachwuchs kollegen durch diese verbote der reiz am FERNFAHREN genommen wird,.............jeder monteur kann monatelang fern der heimat sein,.........ich verstehe das ganze nicht,.......
          .......ich bin nicht gegen die lenk und ruhezeiten ,...... aber wie und wo man seine freizeit verbringt sollte man doch den überlassen der sie macht

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          • #6
            AW: Kein Verbringen der wöchentlichen Ruhezeiten für Fahrer im Fahrzeug

            Danke Superstar. Früher ist der Fahrer ins Hotel gegangen. Erst durch die Einführung der Pritschen, die Fahrer hatten noch immer Wagengeld für das Motel bei, haben die Fahrer das geändert. Sie wollten dieses Geld selbst behalten. Das hat anfangs auch geklappt. Doch der Unternehmer hat das dann als selbstverständlich angenommen und die Fahrzeug Hersteller haben sich angepasst. So ist schleichend das schlafen im Lkw eingeführt worden. Da für uns zu viele Arbeitsschutzgesetze nicht gelten, hat das auch kaum jemanden interessiert. Die Arbeit der Kfk und der AiDT soll die Gemeinsamkeit der BKF stärken und die Veränderungen im Beruf begleiten. Die alten Zeiten werden niemals wieder zurück kommen. Die Veränderungen aber kann jeder mitbestimmen. Ich habe ein Ziel vor Augen, das ich verfolge. Gern würde ich die Kollegen mitnehmen.

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            • #7
              AW: Kein Verbringen der wöchentlichen Ruhezeiten für Fahrer im Fahrzeug

              Also ich fahre schon seit weit über 30 Jahren und ich kenne das nicht das wir im Hotel gegangen sind,wir schliefen im Parka im Lkw da es noch keine Standheizung gab und da waren die Hütten wesentlich kleiner.Und wie gesagt es hat in all den Jahren nie einen gestört.Dazu kommt,das auch weiterhin kein Chef ein Hotel bezahlen wird,erklärt das mal einem Waberers und Co die lachen euch aus.

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              • #8
                AW: Kein Verbringen der wöchentlichen Ruhezeiten für Fahrer im Fahrzeug

                Sorry driver. Der Chef hat das zu bezahlen. Man sollte den Arsch in der Hose haben sich mit ihm darüber auseinander zu setzen. Die Ausländer hier in Deutschland haben das begriffen. Sie nehmen das Gesetz an. Der Deutsche mit seiner Einzelkämpfer Mentalität schert sich nicht drum, bis es zu spät ist. Dies alles hat ein Ziel. Irgendwann wird Waberers und Co kein wirtschaftliches Interesse mehr haben Dir Konkurrenz zu machen. Dann setzt sich einzig die Qualität durch. Du wirst auf keinem anderen Weg eine Möglichkeit finden den Job für den BKF in Europa zu retten. Und der Widerstand der BKF verlängert diesen Prozess nur unnötig. Dann ziehen wir den kürzeren. Es gibt kein zurück. Nur wie soll es nach vorn gehen?
                Zuletzt geändert von alterelch; 21.12.2017, 10:00.

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                • #9
                  AW: Kein Verbringen der wöchentlichen Ruhezeiten für Fahrer im Fahrzeug

                  "driver".......so kenne ich das auch,......vor 30 jahren war ich mit einen kollegen in einem Steyr-Man flachdach autotransporter unterwegs,......quer durch europa mit zoll und grenzen,........das obere bett war ein selbst eingebautes holzbrett mit dünner schaumstoff auflage,........war eine schöne zeit


                  "alterelch",.....
                  du hast recht,.........wie früher wirds nicht mehr,..........aber die zukunft macht mir sorgen,........
                  .....obwohl mich das alles nicht betrifft,.......ich habe meinen job mit allen geregelt,.......nur der gedanke nicht zu können wie ich manchmal in gedanken wollte,...........
                  das ist nicht gut.......

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                  • #10
                    AW: Kein Verbringen der wöchentlichen Ruhezeiten für Fahrer im Fahrzeug

                    Ich empfehle auch mal die Übersetzung aus dem polnischen Bericht https://www.brummionline.com/forum/s...r-zersplittern zu lesen. Er zeigt, daß man im Osten langsam unruhig wird.

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                    • #11
                      AW: Kein Verbringen der wöchentlichen Ruhezeiten für Fahrer im Fahrzeug

                      Die Ausländer hier in Deutschland haben das begriffen und nehmen das Gesetz an? Ach ja? Deswegen sind die Raststätten am Wochenende genau so voll wie sonst auch......
                      Wer glaubt die machen alle nur 24 Std Pause der träumt.
                      Naja wie gut das ich England fahre. Da gibt es den Quatsch nicht. Und da darf man noch im Lkw übernachten sofern man auf einer Raststätte oder einem Truckstop steht. Und bald kommt der Brexit dann haben sich die EU Gesetze da erledigt.

                      Und Waberer und Co. verlieren deswegen ganz und gar nicht die Lust anderen Konkurrenz zu machen. Die haben schon längst Mittel und Wege gefunden diese ganzen Vorschriften zu umgehen.

                      Und solange die 45er Pause im Lkw nicht kontrolliert wird und eindeutig kontrolliert werden kann interessiert das alles eh keinen.
                      Die Belgier haben schon längst fast kapituliert. Nur noch an wenigen Stellen wird kontrolliert.
                      Am Anfang war der erste Abschreckungseffekt da, und jetzt kontrolliert da fast keiner mehr. Und schon sind die Raststätten wieder genauso voll wie vorher.
                      Also alles total sinnfrei.

                      Das einzige was man bis jetzt dadurch erreicht hat ist, dass mehr Auslandsaufträge als vorher an die Ostblockkonkurrenz gehen und sich die deutschen Speditionen jetzt auf nationaler Ebene gegenseitig auf die Füsse treten und sich da gegenseitig die Preise kaputt machen . Weil 90% der deutschen Speditionen ja kein Ausland mehr fahren damit die sich bloss an die neuen Gesetze halten können und sich die eh schon niedrigen Frachtpreise plus Hotelkosten etc. Erst recht nicht mehr lohnen.
                      Dadurch haben deutsche Speditionen mehr Aufträge an billigen Ostblock verloren als vorher. Bravo.

                      So bekämpft man also die Konkurrenz. Ist klar. DIch deutschen sind die einzeigen die sich an die Gesetze halten und sind die dummen.
                      Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                      • #12
                        AW: Kein Verbringen der wöchentlichen Ruhezeiten für Fahrer im Fahrzeug

                        Im B&B Hotel Gabsen ist das Hotel jedes Wochenende ausgebucht mit Osteuropäischen Fahrern. Die Rechnungen werden den Unternehmern zugesandt. Das ist Original Ton von Garbsen. Deutsche BKF haben noch nie da gefragt.

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                        • #13
                          AW: Kein Verbringen der wöchentlichen Ruhezeiten für Fahrer im Fahrzeug

                          international ist doch schon lange der zug abgefahren das bisschen norditalien kann man unter nahverkehr buchen:36_1_4[1]:

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