Seit dem 01.04.17 hat sich etwas in der Gesetzeslage geändert. Wer als Leiharbeiter, auch der BKF, in eine fremde Firma entliehen wird, hat Anspruch darauf, dort zu den gleichen Arbeitsbedingungen beschäftigt zu werden, wie der Festangestellte Arbeitnehmer dort.
Das gilt auch für die Bezahlung. Wer von Euch also, vielleicht als Berufseinsteiger oder Anfänger in so einem Unternehmen Erfahrungen sammeln will, sollte darauf achten, dass er auch so behandelt wird.
Das gilt auch für die Bezahlung. Wer von Euch also, vielleicht als Berufseinsteiger oder Anfänger in so einem Unternehmen Erfahrungen sammeln will, sollte darauf achten, dass er auch so behandelt wird.
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