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Arbeitnehmerüberlassung oder eben Leiharbeiter

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  • Arbeitnehmerüberlassung oder eben Leiharbeiter

    Seit dem 01.04.17 hat sich etwas in der Gesetzeslage geändert. Wer als Leiharbeiter, auch der BKF, in eine fremde Firma entliehen wird, hat Anspruch darauf, dort zu den gleichen Arbeitsbedingungen beschäftigt zu werden, wie der Festangestellte Arbeitnehmer dort.

    Das gilt auch für die Bezahlung. Wer von Euch also, vielleicht als Berufseinsteiger oder Anfänger in so einem Unternehmen Erfahrungen sammeln will, sollte darauf achten, dass er auch so behandelt wird.

  • #2
    AW: Arbeitnehmerüberlassung oder eben Leiharbeiter

    Das gilt aber erst nach 9 monaten. Und dann wirst du einfach an eine andere bude ausgeliehen und die übergangsfrist beginnt von vorne. Du wirst als leiharbeiter nie gleichbehandelt. Das wurde mit diesem gesetz festgeschrieben.
    Leiharbeit ist asozial. Und dieses ganze gelabere von"chance" und vieleicht wird man ja übernommen ( das nennt der fachmann "klebeefekt" ), das ist elendes gesülze. Und leiharbeit ist mittlerweile viel zu teuer. Heute macht man "werkverträge". Diese form der ausbeutung ist noch viel schlimmer. Und nichts anderes ist leiharbeit. AUSBEUTUNG!

    Kommentar


    • #3
      AW: Arbeitnehmerüberlassung oder eben Leiharbeiter

      +1
      Leiharbeit müsste besser bezahlt werden als jeder Festangestellte, schließlich ist man ja viel flexibler.


      edit:
      Damals (TM) also vor der Agenda 2010 war Zeitarbeit tatsächlich eine Chance!

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