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Verbringen der Wochenruhezeit. Ausschnitt der Rede im Bundestag

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  • Verbringen der Wochenruhezeit. Ausschnitt der Rede im Bundestag

    Hier nur ein kurzer Ausschnitt der Argumentation von Udo Skoppeck, AidT. eV, vom 6. März im Bundestag.

    Zitat Udo Skoppeck:
    "Udo Skoppeck
    (Actie in de Transport Germany):
    Da sprechen Sie ein sehr weites Feld an; ich weiß
    gar nicht, womit ich anfangen soll. In der deut-
    schen Sprache gibt es für jede Bedeutung ein eige-
    nes Wort. Jeder der schon jemals in der Sauna o-
    der im Urlaub gewesen ist, weiß, er zieht sich zur
    Ruhe mal auf seine vier Buchstaben zurück, z.B.
    mit einem guten Buch. Ruhe bedeutet nicht unbe-
    dingt Schlaf. Es ist immer von Ruhezeit die Rede,
    niemals von Schlafenszeit.
    Für uns Berufskraftfahrer stellen sich die Worte in
    den Gesetzestexten so dar als wenn man uns, seit
    es diese Gesetzgebung gibt, mit Sonderparagrafen
    überschüttet, weil wir einen besonderen Status in
    der Gesellschaft besetzen. Ein Lokführer hat einen
    Lokführerstand und das ist sein Arbeitsraum. Ein
    Pilot hat eine Pilotenkanzel und das ist sein Ar-
    beitsraum. Ein Busfahrer hat einen Arbeitsplatz,
    er hat keine Ruheliege.
    Nur wir Lkw-Fahrer haben eine Ruheliege hinter unseren Arbeitsplatz bekommen, damit wir uns auch am Tag von der
    Schwere der Arbeit, so hieß es damals bei der Ein-
    führung der Regelung, ausruhen können, weil wir
    Fahrensleute sind und gar nicht die Möglichkeit
    haben, uns in einen Bürotrakt zu einer Mittags-
    pause zurückzuziehen. Deswegen hat man uns
    diese Ruheliege gegönnt.
    Man muss diesen Hintergrund kennen. Wir haben
    seit Anbeginn immer eine Sonderstellung bekom-
    men, weil wir Fahrensleute nicht an einem festen
    Platz arbeiten. Das betrifft aktuell die Situation der Entsenderichtlinie. Fahrensleute dürfen per Gesetz nicht schlafen. Wir haben keinen Schlaf-
    platz, wir haben keinen wirklichen Arbeitsplatz.
    Wir sind als Berufskraftfahrer sogar von der Arbeitsstätten-verordnung ausgenommen worden, weil unser Arbeitsplatz gar nicht die erforderlichen Maße hat. Wir haben weder das erforderliche Klima noch den erforderlichen Lärmschutz. Das
    bedeutet, wir befinden uns in jeder Hinsicht in ei-
    ner Sonderposition. Im Gesetz drückt sich das im-
    mer durch die Nummerierung als „§-a“ oder durch einen Anhang aus. Wir fallen eigentlich niemals in den normalen gesetzlichen Rahmen. Das ist im Straßenverkehrsrecht so und das ist auch im Arbeitsvertragsrecht so.
    Niemand würde auf die Idee kommen, von einem
    Piloten zu erwarten, dass er den Kofferraum ent-
    lädt. Das macht Personal für den Piloten. Der Pilot
    nimmt seinen Koffer, geht ins Hotel und schläft,
    damit er für den Rückflug gewappnet ist. Das wäre
    das Äquivalent zum Berufskraftfahrer. Der fährt
    jedoch zum Ziel, für seine Lieferung muss er aber
    beim Entladen selber den Stapler und den Kran
    schwingen. Da wartet kein Personal, um ihm diese
    Arbeit abzunehmen. Wir reden hier über die regel-
    mäßige wöchentliche Ruhezeit. Wir reden nicht
    darüber, dass ich wirklich ein Recht dazu be-
    komme, mich auszuruhen, mich auszuschlafen,
    gesund zu machen. Der Schlaf hat ja nun mal
    auch eine biologische Funktion und das verwehrt
    man uns schon durch den Gesetzeswortlaut, weil
    dieser nicht dem entspricht, was unsere deutsche
    Sprache hergeben würde. Wo soll ich damit an-
    fangen, die Frage wirklich zufriedenstellend zu
    beantworten? Allein dieses Wort Ruhe: Man im-
    pliziert, dass wir etwas bekämen, was man uns
    aber faktisch nicht zur Verfügung stellt. Wer je-
    mals eine Panne hatte und auf einem Rastplatz an
    der Autobahn auf Hilfe warten musste, weiß, wel-
    che Geräuschkulisse dort herrscht. Der Autolärm
    stört schon nach vier bis zehn Minuten und wir
    müssen uns dort unsere neun Stunden Ruhe gön-
    nen, soweit man da jetzt von gönnen sprechen
    kann. Man härtet natürlich ab, der Mensch ist an-
    passungsfähig. Aber ob das alles der Verkehrssi-
    cherheit dienlich ist, ob das dem Versorgungsauf-
    trag der Branche entspricht? Das sind alles
    menschliche Aspekte. Die kann man nicht ökono-
    misch fassen, die kann man nicht in Geldwert
    ausdrücken. Es ist einfach der menschliche Faktor
    und das Risiko, jeden Tag von einem Lkw ir-
    gendwo überfahren zu werden. Das drückt dieser
    Ruheraum aus: Ich hatte keine Ruhe, also bin ich
    ein Verkehrssicherheitsrisiko. Ich hatte nicht ge-
    nug Geld in der Tasche, also konnte ich nicht es-
    sen gehen, nicht duschen gehen und fühle mich
    nicht wohl. Wenn ich mich nicht wohl fühle, bin
    ich ein Sicherheitsrisiko, weil ich mich nicht auf
    meine Aufgabe konzentriere.
    Beim Lkw meint man, dass der Fahrer für Dinge
    wie das Bewachen der Ladung am Wochenende,
    in seiner Ruhezeit zuständig sei. Bei einem Pilo-
    ten, bei einem Lokführer oder Schiffskapitän
    würde man niemals auf diese Idee kommen. Ich
    weiß nicht, warum die Bevölkerung und die ge-
    samte Politik –ich spreche jetzt die ganze Runde
    an–glauben, dass wir Kraftfahrer das stoisch mit-
    machen, nur weil es sich so eingebürgert hat. Des-
    wegen sitzen wir heute hier, um diesen Tatbe-
    stand zu überdenken. Ruhezeit müsste eigentlich
    Schlafenszeit sein.
    Das ist, wohlbemerkt, die Sicht
    eines Kraftfahrers.

    Das gesamte Protokoll, 38 DIN A 4 Seiten kann auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

  • #2
    AW: Verbringen der Wochenruhezeit. Ausschnitt der Rede im Bundestag

    Man kann es auch hier nachlesen. Und es lohnt sich wirklich, das Dokument von vorne bis hinten zu studieren.



    Viele Grüße

    Ramaanda

    Kommentar


    • #3
      AW: Verbringen der Wochenruhezeit. Ausschnitt der Rede im Bundestag

      Zitat Udo Schiefer von gestern Abend:

      22:29 Uhr, im Deutschen Bundestag. Soeben haben wir die Änderung des Fahrpersonalgesetzes (inkl. des Verbotes der Verbringung der rWRZ im Fahrzeug) nun beschlossen! Ein erster wichtiger Schritt. Es gibt aber noch viel zu tun auf dem Weg zu fairen Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen, in Europa.

      Kommentar


      • #4
        AW: Verbringen der Wochenruhezeit. Ausschnitt der Rede im Bundestag

        Aber der Haken ist doch wenn etwas beschlossen wird, dann dauert es in der Regel ellenlang bis das auch per Gesetz umgesetzt wird. Ich bezweifle (leider) das sich in absehbarer Zeit eine Änderung ergibt.

        Kommentar


        • #5
          AW: Verbringen der Wochenruhezeit. Ausschnitt der Rede im Bundestag

          http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/114/1811431.pdf

          Beschlussempfehlung und Bericht
          des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)
          zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
          – Drucksache 18/10882 –
          Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes, des
          Fahrpersonalgesetzes, des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von
          selbständigen Kraftfahrern, des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes
          über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

          Hier kann man eine Vorabfassung der Änderungen im Fahrpersonalgesetz einsehen.

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