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Gurtpflicht in Bussen

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  • Gurtpflicht in Bussen

    Ich finde, dass die zumindest in Reisebussen vorgechriebene Gurtplicht auf alle Busse ausgeweitet werden soll, und zwar europaweit.

    Ein nicht angeschnallter Fahrgast wird bei einer Notbremsung des Fahrzeugs - übrigens auch bei einer scharfen regulären Bremsung - zu einerm regelrechten Geschoss. Das haben sämtliche ADAC-Sicherheitstests bewiesen. Wer ungegurtet in der ersten, nach vorne nicht abgesicherten Sitzreihe mitfährt, muss sich im Falle eines Schadens Fahrlässigkeit anrechnen lassen. Eine Gurtpflicht ist auch im Linienverkehr sinnvoll, wenn bisher erlaubte Stehplätze künftig verboten sind!!!


    Allerdings lässt die bisher vorgeschriebene Sicherung noch zu wünschen übrig. Ein Beckengurt kann niemals Dreipunkt-Sicherheitsgurte (über die Schulter) sinnvoll ersetzen, darum bin ich dafür, dass die Busunternehmer freiwillig anstelle der vorgeschriebenen, die sichereren Gurte benutzen.

    Was meinen die Anderen zu diesem Vorschlag?
    Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

    Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

  • #2
    Dein Vorschlag in aller Güte betrachtet - ok
    Aber dazu müssten erstmal erlaubte Stehplätze in Bussen verboten werden.
    Was wiederum dazu führt, das Busfahren (ist ja ohnehin eine Mischkalkulation), unverhältnismässig teuer werden muss - vor allem in ländlichen Regionen.
    Also von dir gefordert: Aufrüstung jeglicher Busse mit Dreipunktgurten pro Fahrgastsitz, plus Verbot von Stehplätzen in Linienbussen - was bei vielen vielen Unternehmern eine Umrüstung für sämtliche Fahrzeuge bedeutet, da sie sowohl im Linien- als auch im Gelegenheits- oder Reiseverkehr eingesetzt werden.
    Ich warte nun noch auf deine Forderung, dass auch der Schienenverkehr umgerüstet werden soll - lach
    headbanging
    Carola :)

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    • #3
      Oh Gott dann würde hier ja der gesamte Linienverkwehr zusammenbrechen.

      Bei Reisebussen finde ich es ok. Aber Linie ist es überhaupt nicht machbar.

      Da brauchen wir dann keinen Fahrplan mehr. Und vorallem machen dann die Krawallzwerge noch mehr Wandalismuss mit den Gurten oder strangulieren irgendwelche Mitschüler.

      Also Reiseverkehr ein muss. Linie Nein!

      Im Übrigen ist der Bus eines der sichersten Verkehrsmittel ob mit Gurt oder ohne!

      Gruß
      Micha
      Gute Fahrt und HP1

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      • #4
        Hallo Freunde...Im Reiseverkehr gibt es nur noch ganz wenig Busse die keine Beckengurte haben.... und es ist auch im Reisebus vollkommen in Ordnung das eine Gurtpflicht besteht... Das mit den Dreipunktgurten wird allerdings schwierig... da alle Sitze ausgetauchst werden müssen und die neuen Sitze sind auch wieder garantiert schwerer als die alten und schon is das nächste Problem da, denn das Gewicht... Da die Zweiachser nur 18 Tonnen Gesamtmasse haben dürfen und das ist bei 44 oder 46 48 Leuten echt eng meistens... Und es kommen ja auch noch Koffer und Getränke und Würstchen und und und dazu....Also Reiseverkehr vollkommen ok....aber im Linienverkehr einfach nich machbar zu problematisch und auch teilweise gefährlich für die Fahrer... Dann musst du dich im Lininenverkehr nur rumärgern mit den Leuten und dann müsstest du ja jeden gast der einsteigt sagen das er sich anschnallt.... echt nich möglich...Also Kameraden bis denn mfg *Busfahrer ausser dienst

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        • #5
          Der Frankfurt - Hahn (Hunsrück) Express ist ein Linienbus (verbindet Frankfurt Hauptbahnhof über F Flughafen mit Frankfurt Hahn im Hunsrück), der fast durchweg über Autobahnen verkehrt, im Bus erscheint auf einem Bildschirm das Zeichen zum Anschnallen (wird vom Fahrer eingschaltet). Dann wissen die Fahrgäste Bescheid.
          Dasselbe gilt bei einem Bus, der Firma Sippel, der bei Wi ein Stück über die Autobahn fährt.

          Also technisch ist alles machbar. Gruß Jörg (zurück aus Urlaub).

          siehe auch: Hier die gesetzliche Regelung seit 2006.

          Ausnahmen von der Verpflichtigung siehe auch http://www.bundesrecht.juris.de/stvo/__21a.html
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