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Entsendet oder nicht?

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  • Entsendet oder nicht?

    Quelle: Gregor Ter Heide

    :::
    Kurze Info aus der VR am 05.08.2016.
    Zitat:
    "Frankreich verlangt seit dem 23. Juli 2016, dass ausländische, nicht selbständige Fernfahrer, deren Transporte in Frankreich beginnen oder enden, einen Nachweis (Entsendungsformular) über den Erhalt des französischen Mindestlohns mitführen. Zudem benötigt jedes Unternehmen, das Fahrer nach Frankreich entsendet, einen französischen Bevollmächtigten."
    Zitat Ende.

    Was ist das für eine für mich unverständliche falsche Auslegung der "Entsendung" vom BKF ?

    Der BKF ist Dienst-Reisender mit Transportauftrag und nicht Entsendeter im Arbeitsauftrag !

    Der Transport-Unternehmer bzw. sein BKF, haben grundsätzlich kein Vertragsverhältnis mit dem Empfänger des transportierten Ware. Damit ist das MiLoG für BKF (eigentlich) rechtswidrig, nicht gültig und somit unwirksam, weil es z.B. in Deutschland auf dem AEntG aufgebaut wurde. Die BKF müssen natürlich grundsätzlich ein Mindest-Gehalt bekommen, dass sich allerdings eben Nicht auf dem deutschen AEntG aufbaut.

    Genau das wollen alle Arbeitgeberverbänder (die mit den gewerblichen Güterkraftverkehr in der EU zu tun haben und alle 231 Einzel-Gewerkschaften in der EU... nicht verstehen. Auch der DGB, Verdi und der ETF haben wider besserem Wissen das Gegenteil schriftlich bzw. öffentlich falsch dargestellt.

    In der EU ist für alle BKF, juristisch, rechtlich und praktisch, die „Entsendung“ zur Dienstleistung im gewerblichen Güterkraftverkehr nicht möglich. Zur Dienstleistungsfreiheit „und“ Entsendung, hat der EuGH schon über 10 x detailliert Stellung bezogen. Alleine NUR zur Entsendung, wurde vom EuGH iZm. der Richtlinie 96/71/EG am 10.02 2011, eine direkte Klarstellung im Urteil EuGH C-307/09 abgegeben.

    Frage bei der Vorabentscheidung des EuGH: "Was ist eine Entsendung" ?

    EuGH Antwort:
    „Die Entsendung von Arbeitnehmern im Sinne des Art. 1 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 96/71 ist eine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung, bei der der entsandte Arbeitnehmer im Dienst des die Dienstleistung erbringenden Unternehmens bleibt, ohne dass ein Arbeitsvertrag mit dem verwendenden Unternehmen geschlossen würde. Ihr wesentliches Merkmal besteht darin, dass der Wechsel des Arbeitnehmers in den Aufnahmemitgliedstaat der eigentliche Gegenstand der Dienstleistung des erbringenden Unternehmens ist und dass der Arbeitnehmer seine Aufgaben unter der Aufsicht und Leitung des verwendenden Unternehmens wahrnimmt“.

    vgl. EuGH C-307/09 vom 10.02 2011 – Urteil Nr. 2 zur Dienstleistungsfreiheit und Entsendung

    Die vollständige Unterwerfung unter das Tarifgefüge des Gastlandes zur Dienstleistungsfreiheit in der EU, würde die möglichen Wettbewerbsvorteile neutralisieren und sich damit abschreckend auf den Dienstleistungsverkehr auswirken. Ein gesetzlicher Mindestlohn, der gegenüber ausländischen Mitbewerbern benutzt werden sollte, könnte zur Dienstleistung nur national unter folgenden Voraussetzungen für bestimmte Berufe, mit Allgemeinverbindlichkeitserklärung iVm. § 5 TVG NUR am Ort der Arbeit, bei der Aufnahme und Beendigung zulässig sein.

    Bei der Entsende-RL. 96/71/EG und AEntG geht es im Grundsatz nur darum, dass der "soziale" „Schutz“ entsandter Arbeitnehmer/in von äußerster Wichtigkeit am Ort der tatsächlichen Arbeit-- die auch täglich dort beginnt und endet-- sein soll. Hierbei geht es eben nicht um Tarif-Verdienst bzw. um das Gehalt der Dienstleistung. Die Tarifautonomie ist ein Grundrecht in der EU, dass nicht von irgend einem EU-Staat außer Kraft gesetzt und auch nicht einem ausländischen EU-Bürger, als Erbringer einer Dienstleistung, auf diktiert werden kann.

    Hierzu fehlt derzeit natürlich die grenzüberschreitende Möglichkeit in der EU ein Tarifvertrag abschließen zu können. Genau hier beginnt die fehlenden Grundrechts-Ansprüche der Tarifvertrags-Partner, die in der GrCh, der EMRK und in der ESC vertraglich als Grundrecht in den EU-Vertrag verankert wurden.

    vgl. EuGHMR 34503/97 vom 12.11.2008 Große Kammer - Recht auf Kollektivverhandlungen, Rn. 147 ff

    Nur der BKF erbringt als unselbstständig abhängig fahrendes Personal, in einer Dienstleistungsfreiheit eine echte aktive freie Dienstleistung „im öffentlichen Verkehr“, die er ab der Wohnung bzw. dem familiären Lebensmittelpunkt durch seine "Dienst-Reise" am Dienst am LKW-Steuer beginnt und beendet. Der BKF ist auch der „Einzige“ Beschäftigte der vier (4) Verkehrsarten, zur Straße, Wasser Luft und Schiene, der keinen festen dafür vorgesehenen unabkömmlichen Weg auf den Boden der EU hat, um ihn (den jeweiligen Boden) bei seiner Dienst-Reise zum „Dienst am Steuer“ zu benutzen, die von Ihm in bzw. in einem anderen Staat durchgeführt wird.

    Durch das AEntG können ausländischen BKF, durch Art. 6 (1a) Rom-I-VO bei der Dienstleistungsfreiheit, dass MiLoG auch nicht als «Lex loci laboris» (Gesetz am Arbeitsort einen anderen Staates) arbeitsvertraglich, sowie juristisch benutzen.

    vgl. EUGH C-29/10 vom 15.03.2011 – Urteils-Tenor zu IPR- Ort und Gericht der BKF Tätigkeit
    vgl. EuGH C-396/13 vom 12.02.2015 – Urteil zu Dienstleistung, Entsendung, Verdienst und Gericht
    vgl. EuGH C-315/13 vom 03.12.2014 – Urteil zu Dienstleistung, Entsendung und Anmeldung
    vgl. EuGH C-549/13 vom 18.09.2014 – Urteil zu Dienstleistung, Entsendung und Mindest-Verdienst
    vgl. EuGH C-184/13 vom 04.09.2014 – Urteil zu Dienstleistung, Rentabilität und Transport
    vgl. EuGH C-53/13 vom 19.06.2014 – Urteil zu Dienstleistung, Entsendung und Einkommensteuer
    vgl. EuGH C-338/09 vom 22.12.2010 – Urteil zu Dienstleistung, StVZO und Rentabilität
    vgl. EuGH C-515/08 vom 07.10.2010 – Urteil zu Dienstleistung, Entsendung und Anmeldung
    vgl. EuGH C-346/06 vom 03.04.2008 – Urteil zu Dienstleistung, Entsendung und Tarif, Rn. 25, 35

    Schon am 28.06.2007 sprach sich das EU-Parlament fraktionsübergreifend dafür aus, dass der Binnenmarkt in der EU, nicht über die Tarifautonomie und das Streikrecht gestellt werden darf.

    Was ist bis heute in den 9 Jahren dazu passiert ?
    NICHTS !

    In Berlin gibt es 1.111 Interessenvertreter mit Ausweis
    In Brüssel gibt es 9.000 registrierte Interessenvertreter.

    Noch Fragen zu den Lobbyisten /innen ?
    Das sagt doch Alles !? Oder ?
    Muss nun die AidT auch ein Interessenvertreter dort platzieren ?

  • #2
    AW: Entsendet oder nicht?

    Geht das auch auf deutsch, andreas? Was muß ich jetzt mitbringen nach frankreich? Ob jetzt richtig oder nicht, das möchte man ja nicht unbedingt mit französischen beamten diskutieren.

    Kommentar


    • #3
      AW: Entsendet oder nicht?

      Klaus, im Raum Berlin kontrollieren die in der Regel nicht. Und ob man sich zur Wehr setzen möchte bleibt dem Mut der einzelnen überlassen.
      Zuletzt geändert von alterelch; 09.08.2016, 07:56.

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      • #4
        AW: Entsendet oder nicht?

        Da wir ja nunmal auch in Frankreich leer werden und dementsprechend auch dort wieder laden ist es für mich ja schonmal interessant!
        Brauche ich jetzt ein deutsches Entsendungsformular da ich für die deutsche Niederlassung fahre oder jetzt ein schwedisches da der Auftraggeber der schwedische Hauptsitz ist? Die Ladung käme aus Schweden und geht nach Schweden!
        Wo bekomme ich ein solches Formular?
        In welcher Sprache muss es sein?
        Was passiert wenn ich ein solches Formular nicht vorlegen kann?

        Aber ich sehe das wie Klausi, ich verstehe nur Bahnhof!
        Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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        • #5
          AW: Entsendet oder nicht?

          Danke markus. Mir glaubt er das nicht....lach...ich werd den guten mal flott machen, hinter den kulissen....

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          • #6
            AW: Entsendet oder nicht?

            In der neuesten Verkehrsrundschau ist einmal info über Entsendebescheinigung nach Frankreich. Da steht, dass neuerlich nur der Stundenlohn angegeben werden muss, was auf dem französischen Boden bezahlt wird und keine Reisekosten angegeben werden müssen. Der 2. Artikel beschreibt die geplante Änderung der EU Entsenderichtlinie und, was wichtig ist, die separate Regeln für den Güterverkehr. Das ist das, was ich denke, was Andreas angesprochen hat.
            Hier noch was dazu:
            Zuletzt geändert von Helena; 09.08.2016, 14:10.
            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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