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    Bestehen die Franzosen immer noch darauf das die Nummern vom Führerschein und Fahrerkarte Synchron sind? In Deutschland ist das ja Bumms. Nur in Franc soll es da Probleme geben.
    Ich hab heute den neuen Führerschein geholt und war noch beim TÜV bezüglich Fahrerkarte obwohl die alte noch ein Jahr gültig ist! Die Dame teilte mir mit das ich beim Empfang der neuen Karte die alte ausgelesen abzugeben hätte! Meinen Einwand das ich die alte weiterhin für 28 Tage mitzuführen habe ließ sie nicht gelten. Zitat: "Es kann nicht sein das einer zwei Karten besitzt. Da könnten sie ja rund um die Uhr fahren!"
    Mein anschließender Besuch bei der Rennleitung brachte auch kein Ergebniss! Der Beamte nuschelte nur was von Übertragen oder USB Stick!:10_1_138[1]:
    Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

  • #2
    AW: Frage!

    1. Glückwunsch zu dem tollen Threadtitel, ich mein, eine frage in einem Forum, total ungewöhnlich!

    2. Was machst du denn wenn deine Fahrerkarte mal einen Defekt hat, gleich einen neuen FS mit beantragen?

    3. Abgegeben = Bullshit

    4. Karte "Auslesen" = noch größerer Bullshit

    Die alte Karte wird vom VDO nach Ablauf nicht mehr angenommen, andersherum denke ich auch, daher existiert dieses "Problem" überhaupt nicht.
    Zuletzt geändert von Ravioli; 18.07.2016, 17:37.

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    • #3
      AW: Frage!

      Zitat von Ravioli Beitrag anzeigen
      1. Glückwunsch zu dem tollen Threadtitel, ich mein, eine frage in einem Forum, total ungewöhnlich!

      2. Was machst du denn wenn deine Fahrerkarte mal einen Defekt hat, gleich einen neuen FS mit beantragen?

      3. Abgegeben = Bullshit

      4. Karte "Auslesen" = noch größerer Bullshit

      Die alte Karte wird vom VDO nach Ablauf nicht mehr angenommen, andersherum denke ich auch, daher existiert dieses "Problem" überhaupt nicht.
      Die alte Karte läuft aber erst in einem Jahr ab wie ich schrieb. Es geht hier darum das die Nummern Synchron sind! (Für Frankreich.) Das bei einer defekten oder Verlorenen Karte das Problem nicht existent ist weiß ich ach da die dann neu zu beantragende Karte automatisch die Nummer des FS trägt! Auch brauche ich eine abgelaufene Karte nicht abzugeben da sie der VDO nicht annimmt!
      Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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      • #4
        AW: Frage!

        Wo ich damals meine 95 er in den Führerschein hab eintragen lassen, hat man mir auf dem selben Weg direkt eine neue Fahrerkarte beantragt! Mit der Begründung das Die Führerschein Nummer sowie die Fahrerkartennummer identisch sein müssen für das europäische Ausland!
        Die Fahrerkarte musste ich aber nicht abgeben und man schickte mir die neue Karte zu! Ob diese noch funktioniert, müsste ich mal ausprobieren aber ich denke nicht! Hat mich ehrlich gesagt auch nie interessiert!
        Aber deine Fahrerkarte musst du dementsprechend NICHT abgeben!
        Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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        • #5
          AW: Frage!

          Wenn die Karte intakt ist, dann MUSS sie 28 weitere Kalendertage mitgeführt werden!
          So steht auch in §§!!
          Abgeben?
          NADA!! Es ist DEIN Eigentum!
          Abgeben muss man es eigentlich nur, wenn die Fahrerkarte defekt ist. Wird seitens Herausgeber festgestellt, daß keine äusserliche Beschädigung vorhanden ist, gibt's innerhalb 2 Jahre sogar eine kostenlose Fahrerkarte!
          So war's bei mir...

          Zu Frankreich:
          Ich meine, "Es war einmal..."
          Ich meine, daß mal von IHK ein Rundschreiben herauskam, daß die Franzmänner nicht identische Nummer nicht mehr beanstanden dürfen...

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          • #6
            AW: Frage!

            Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
            Wenn die Karte intakt ist, dann MUSS sie 28 weitere Kalendertage mitgeführt werden!
            So steht auch in §§!!
            Abgeben?
            NADA!! Es ist DEIN Eigentum!
            Abgeben muss man es eigentlich nur, wenn die Fahrerkarte defekt ist. Wird seitens Herausgeber festgestellt, daß keine äusserliche Beschädigung vorhanden ist, gibt's innerhalb 2 Jahre sogar eine kostenlose Fahrerkarte!
            So war's bei mir...

            Zu Frankreich:
            Ich meine, "Es war einmal..."
            Ich meine, daß mal von IHK ein Rundschreiben herauskam, daß die Franzmänner nicht identische Nummer nicht mehr beanstanden dürfen...
            Richtig was du schreibst! Sehe ich genauso! Nur das Problem ist eben das die alte Karte noch ein Jahr gültig ist! Wäre sie bei erhalt der neuen abgelaufen könnte ich sie auch behalten. Insofern hat die Dame vom TÜV recht. Ich KÖNNTE theoretisch mit zwei Karten fahren! Da liegt der Hase begraben.
            Und die Erfahrung hat gelehrt das die Franzosen nicht interessiert was sie nach Europäischem Recht dürfen und was nicht! Getreu ihrem Motto: Hier ist Frankreich und Europa irgendwo da hinten!
            Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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            • #7
              AW: Frage!

              Sehr kurz gesucht und gleich als erster Treffer...
              IHK, vermentlich vorgeschriebene Gleichklang der Führerscheinnummer auf Fahrerkarte und Führerschein in Frankreich, SEEEHR Lesenswert!!
              Relevante Auszug:
              Sie hatten uns gebeten, Ihnen mitzuteilen, ob es in Frankreich Regelungen gibt, die verlangen, dass die Nummern auf der Fahrerkarte und dem Führerschein identisch sind.
              Wir haben folgendes recherchiert:
              Das Dekret n° 2010-855 vom 23. Juli 2010 (siehe 'Weitere Informationen') ist in Umsetzung der EG-Richtlinie 2009/5/EG ergangen. Es listet sämtliche Verstöße gegen die EU-Sozialvorschriften auf und regelt die jeweiligen Sanktionen.
              Hinsichtlich der Fahrerkarte sind insoweit lediglich folgende Verstöße vorgesehen:
              3°d) Nichtbeantragung der Ersetzung der Fahrerkarte binnen 7 Kalendertagen bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust, Diebstahl
              3°g) Unfähigkeit, die Fahrerkarte vorzulegen, (Anmerkung des Autors: läuft wohl auf "Fahren ohne Fahrerkarte" hinaus)
              3°i) Fehlen der Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins auf dem provisorischen Blatt. (Anmerkung des Autors: mit dem 'provisorischen Blatt' scheint wohl die "Bescheinigung für berücksichtigungsfreie Tage" gemeint zu sein)
              Dabei handelt es sich um sogenannte Ordnungswidrigkeiten 5. Klasse, die mit einer Geldbuße von bis zu 1.500 € pro Verstoß geahndet werden können.
              Die Tatsache, dass die Nummern auf der Fahrerkarte und dem Führerschein unterschiedlich sind, ist im Dekret Nr. n° 2010-855 vom 23. Juli 2010 nicht als Verstoß erfasst und es ist dafür auch keine Sanktion vorgesehen.

              Unseres Wissens gibt es auch keine andere gesetzlichen oder verordnungsrechtlichen Vorschriften, die eine Identität der Nummern der Fahrerkarte und des Führerscheins verlangen.
              Wir haben daher bei Chrono-Services, der Behörde, die Frankreich für die Erteilung der Fahrerkarten (“carte de conducteur”) zuständig ist, angerufen.
              Dort hat man uns gesagt, dass die Nummern des Führerscheins und des der Fahrerkarte selbstverständlich identisch sein müssen, ohne dass uns insoweit gesagt werden konnte, auf welchen Vorschriften diese “Selbstverständlichkeit” beruhen soll und ob bei Missachtung eine Sanktion vorgesehen ist.
              In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erteilung und Benutzung der Fahrerkarte (Conditions generals de deliverance et d’usage de la carte de conducteur - siehe 'Weitere Informationen'), die wir über die Internetseite von Chrono-Services einsehen konnten, ist unter Artikel 2.4 « Demande d’échange » vorgesehen, dass die Fahrerkarte im Falle einer Änderung der Nr. des Führerscheins ausgetauscht werden "kann".

              Eine Verpflichtung zum Austausch lässt sich den AGB aber nicht entnehmen. Eine etwaige Verpflichtung in den AGB könnte im Übrigen den deutschen Fahrern auch nicht entgegengehalten werden."

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              • #8
                AW: Frage!

                Wenn du eine neue Karte bekommst,obwohl die alte noch gültig ist,wird sie automatisch gesperrt-probier es aus-sie geht nicht.
                "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,dass er tun kann,was er will,sondern dass er nicht tun muss,was er nicht will."
                Jean Jacques Rousseau

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                • #9
                  AW: Frage!


                  Danke dir. Hab mir das ausgedruckt und werde es mitführen! Notfalls geht es halt vor Gericht.
                  Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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                  • #10
                    AW: Frage!

                    Zitat von ontheroadagain Beitrag anzeigen
                    Wenn du eine neue Karte bekommst,obwohl die alte noch gültig ist,wird sie automatisch gesperrt-probier es aus-sie geht nicht.
                    Warum will dann die Frau vom TÜV unbedingt die alte Karte behalten?
                    Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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                    • #11
                      AW: Frage!

                      Wie soll die alte Karte sich selbst sperren? Wie sollte es merken, daß es nun einen Nachfolger hat??

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                      • #12
                        AW: Frage!

                        [QUOTE=Paleraider;179159]Warum will dann die Frau vom TÜV unbedingt die alte Karte behalten?[/QUOTE

                        Die Dame will die alte Karte haben, weil sie noch ein Jahr gültig ist und niemand zwei gültige Fahrerkarten haben darf. Wenn so eine Fahrerkarte gesperrt wird, dann wird sie nur in dem amtlichen Register gesperrt. Die Fahrerkarte selber erhält keinen Sperrvermerk. Dein Tacho weiß also nicht, dass du deine alte Fahrerkarte nicht einlegen darfst. Er würde sie akzeptieren.
                        Klingelts jetzt? Also sollten die Daten am besten ausgedruckt werden und dann mitgeführt. Die alte Karte muss aber abgegeben werden.

                        Natürlich kannst du dagegen klagen und für dich beschließen, dass die Gerichte darüber entscheiden sollen. Aber bis die Gerichte mal zu einer Entscheidung kommen, musst du wahrscheinlich schon wieder die nächste Fahrerkarte beantragen. Dir bleibt also nichts anderes übrig als das zu tun, was die Dame verlangt.

                        Viele Grüße

                        Ramaanda

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                        • #13
                          AW: Frage!

                          Wieder gelernt, oder.................... Ich werde den Herrn von der Gewerbeaufsicht fragen. Habe gerade eine neue Karte bestellt. Alte läuft ab 14.08. War keine Sache. Neue kommt per Post, alte nutze ich bis zum Stichtag.

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                          • #14
                            AW: Frage!

                            Die Begründung mit den zwei Karten ist btw sehr sonderbar, weil dann dürften ja in einer Firma keine Namensvetter arbeiten.

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                            • #15
                              AW: Frage!

                              [QUOTE=Ramaanda;179165]
                              Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen
                              Warum will dann die Frau vom TÜV unbedingt die alte Karte behalten?[/QUOTE

                              Die Dame will die alte Karte haben, weil sie noch ein Jahr gültig ist und niemand zwei gültige Fahrerkarten haben darf. Wenn so eine Fahrerkarte gesperrt wird, dann wird sie nur in dem amtlichen Register gesperrt. Die Fahrerkarte selber erhält keinen Sperrvermerk. Dein Tacho weiß also nicht, dass du deine alte Fahrerkarte nicht einlegen darfst. Er würde sie akzeptieren.
                              Klingelts jetzt? Also sollten die Daten am besten ausgedruckt werden und dann mitgeführt. Die alte Karte muss aber abgegeben werden.

                              Natürlich kannst du dagegen klagen und für dich beschließen, dass die Gerichte darüber entscheiden sollen. Aber bis die Gerichte mal zu einer Entscheidung kommen, musst du wahrscheinlich schon wieder die nächste Fahrerkarte beantragen. Dir bleibt also nichts anderes übrig als das zu tun, was die Dame verlangt.

                              Viele Grüße

                              Ramaanda
                              Ich hatte nie vor gegen TÜV Allmächtig vor Gericht zu ziehen. Meine Aussage des Klagewegs bezog sich auf die Franzosen im falle eines! Gleichwohl schrieb noch einer anderorts das sich das Problem mit Frankreich erledigt habe da es die EU geschafft hat den Galliern klarzumachen das die letzte Zahl der Führerschein Nummer lediglich eine Prüfziffer ist. Ich werde also meine alte Karte Nutzen bis das der Tachograph sie als ungültig ausspuckt!
                              Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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