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Notbrems-Assistenzsystemen AEBS für Nutzkraftwagen

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  • Notbrems-Assistenzsystemen AEBS für Nutzkraftwagen

    Aktueller Stand sowie Empfehlungen für Hersteller und Gesetzgeber

    Zu Europäischen Vorschriften für Notbremssysteme

    Kollisionen im Längsverkehr, bei denen ein Güterkraftfahrzeug infolge von Ablenkung, Unaufmerksamkeit des Fahrers, zu geringen Fahrabständen oder aus anderen Gründen auf ein vorausfahrendes oder stehendes Fahrzeug vorwiegend am Stauende, im stockenden Verkehr o.a. auffährt, bilden einen hohen Anteil an den Verkehrsunfällen von Güterkraftfahrzeugen. Sie verursachen überproportional schwere Personen- sowie Sachschäden und umfangreiche volkswirtschaftliche Schäden auch durch dann notwendige Sperrungen von Autobahnen etc.. Zunehmende Verkehrsdichte, weiter steigende Beteiligung von Güterkraftfahrzeugen im Straßenverkehr und Mangel an professionellen Lkw-Fahrern lassen das Risiko solcher Unfallsituationen ansteigen.

    In den Europäischen Verordnungen 661/2009/EU und 347/2012/EC definierte Notbrems-Assistenzsysteme AEBS sollen dem Fahrer helfen, kritische Auffahrsituationen rechtzeitig zu erkennen, ihn bei konkreten Kollisionsrisiken eindringlich warnen und, sofern angemessene Fahrerreaktionen wie Ausweichmanöver oder Bremsung ausbleiben, schließlich eine autonome Notbremsung einleiten, um die Kollision zu verhindern oder mindestens die Kollisionsenergie zu mindern. Zum Zeitpunkt der Formulierung dieser Verordnungen gab es zwar Abstandsregeltempomaten (Adaptive Cruise Control ACC), aber nur wenige Notbremsassistenten auf dem Markt. Dementsprechend sind die Anforderungen nach dem damaligen Kenntnisstand teilweise „zurückhaltend“ formuliert.

    So wird zwar für Situationen, in denen ein Vorausfahrzeug von mindestens Pkw-Größe fährt oder beispielsweise wegen Staubildung anhält, sich also bei Erkennung durch das AEBS (noch) bewegt, gefordert, eine potenzielle Auffahrkollision zu vermeiden. Hierzu ist also das „eigene“ Fahrzeug während der Warn- und der Notbremsphase auf die Geschwindigkeit des Vorausfahrzeugs - im Typprüftest auf trockener Fahrbahn von 80 km/h auf 32 km/h (Vorschriftenstufe 1, 2013/15) bzw.12 km/h (Stufe 2, 2016/18) - zu verzögern.

    Steht aber das als kollisionskritisch erkannte Vorausfahrzeug (z.B. stationäres Stauende, „Liegenbleiber“ oder Baustellensicherungsfahrzeug), braucht das Notbremssystem eine potenzielle Kollision nicht zu vermeiden, sondern die Kollisionsgeschwindigkeit nur zu reduzieren und zwar gemäß EU-Typprüftest von 80 km/h um mindestens 10 km/h auf unter 70 km/h (Stufe 1 für 2013/15) bzw. auf unter 60 km/h (Stufe 2 für 2016/18).

    http://www.landesverkehrswacht.de/pr...raftwagen.html

  • #2
    AW: Notbrems-Assistenzsystemen AEBS für Nutzkraftwagen

    A:
    Seit letztes Herbst in alle neue Lkw über 7,5 to. Pflicht
    B:
    Sehe an meins, insbesondere in Stadtverkehr viel zu viele Selbstauslöser...
    Antwort auf Beschwerde bei MAN-Werkstatt:
    "Wir empfehlen Ihnen, es innerhalb der Stadtgebiet grundsätzlich zu deaktivieren!!"

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    • #3
      AW: Notbrems-Assistenzsystemen AEBS für Nutzkraftwagen

      Ich hab das jetzt in einem vorführwagen gehabt. Fand das sehr angenehm. Auch die automatik. Hab wohl jetzt das alter für solche dinge. Ich wills haben.

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      • #4
        AW: Notbrems-Assistenzsystemen AEBS für Nutzkraftwagen

        Mein Volvo ist jetzt das 3. Fahrzeug was mit einem solchen System ausgerüstet ist! Vorher hatten das meine beiden Actros'en! Ich weiß nicht was der Volvo anders macht aber ich habe bisher nicht einmal eine Fehlbremsung gehabt! Bei Mercedes kam dieses leider häufiger vor!
        Mich möchte dieses System auch nicht mehr missen! Es ist doch definitiv ein entspanntes Fahren! Es gibt immer mal Situationen wo man langsamer reagiert als die Technik!
        Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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