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Recht: Rückstaus an Autobahnabfahrten

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  • Recht: Rückstaus an Autobahnabfahrten

    Der Allgemeine Deutsche Automobilclub teilte in seiner Zeitschrift
    ADAC otorwelt Juni 2008 mit, dass Rückstaus an einer Autobahnabfahrt nur auf dem rechten Fahrstreifen eine Gefahr für die sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer (die auf der Autobahn verbleiben wollen) darstelle.
    Er empfahl in diesem Zusammenhang, die Standspur als Auffädelstreifen zu nutzen, und so gefährliche Auffahrunfälle auf dem rechten Fahrstreifen zu vermeiden, allerdings nur, wenn man wirklich von der Autobahn abfahren wolle.

    Was meinen die Anderen zu der Empfehlung des ADAC ?
    Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

    Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

  • #2
    Zitat von JARU1969 Beitrag anzeigen
    Was meinen die Anderen zu der Empfehlung des ADAC?
    Sinnvoll, aber meistens illegal.

    § 2 Abs. 1 StVO: Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn. Also ist die Benutzung eines Seitenstreifens durch fahrende Fahrzeuge unzulässig, es sei denn, es wird durch entsprechende Verkehrszeichen erlaubt. Das ist eher selten der Fall.

    Nächstes Problem: Was passiert, wenn ein Autofahrer auf der rechten Fahrspur am Ausfahrt-Stau vorbeifährt und sich dann rechts einordnen möchte, wenn die eigentliche Ausfahrt anfängt? Theoretisch hätte er dort Vorfahrt, weil sich die anderen Fahrzeuge illegal dort aufhalten. Aber das mach mal einem rechthaberischen Deutschen klar...

    Ich sehe diese Empfehlung des ADAC eher mit gemischten Gefühlen. Solange eine Standspur nicht durch Verkehrszeichen freigegeben ist, hat ein Fahrzeug dort nichts zu suchen, ausser bei Pannen/Notfällen.
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    • #3
      Es ist müssig, darüber nachzudenken, solange die Autofahrer (jeglicher Art) nichtmal die geringsten Regeln, die sie in der Fahrschule gelernt haben, befolgen. So zB . bei einem Stau auf der Autobahn auf der linken Fahrspur äusserst links zu fahren/halten und auf der rechten Fahrspur äusserst rechts, um evt. Rettungsfahrzeugen, Feuerwehr und andren Einsatzfahrzeugen eine Fahrspur zu bilden.
      Die Realität ist, dass sich jeder irgendwo rumlümmelt, wo er es grad für sich günstig sieht....
      Und da zusätzlich noch die letzte Möglichkeit für Retter und Einsatzfahrzeuge, die Standspur zu belegen, find ich fatal
      headbanging
      Carola :)

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      • #4
        Zitat von Carola Beitrag anzeigen
        Und da zusätzlich noch die letzte Möglichkeit für Retter und Einsatzfahrzeuge, die Standspur zu belegen, find ich fatal
        Na ja, es geht hier doch lediglich darum, dass die Ausfahrt von der Autobahn (illegal) um vielleicht ein paar hundert Meter verlängert wird. Wenn sich alle daran halten und eine gelassene und rücksichtsvolle Fahrweise an den Tag legen, könnte das prima funktionieren. Dadurch könnten Unfälle verhindert werden, so dass Rettungs- und Einsatzfahrzeuge gar nicht erst notwendig werden. Der ausfahrende Verkehr staut sich auf der Standspur, und die Fahrspuren bleiben frei, so dass der Durchgangsverkehr fliessen kann.

        Im Prinzip ist das eine tolle Idee, die auch schon oft praktiziert wird, besonders von den "einheimischen" Fahrern, die die staugefährdeten Autobahnabschnitte auf ihrer Hausstrecke gut kennen. Trotzdem ist diese Verfahrensweise illegal, wenn sie nicht durch Verkehrszeichen erlaubt ist.
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