Ich kenne 3,5 Tonnen, aber dieses ist mir wohl noch nie begegnet. Überholverbot für Schwertransporte mit Begleitung oder wie verstehe ich das.
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Keine Ankündigung bisher.
Was soll mir dieses Schild eigentlich sagen?
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AW: Was soll mir dieses Schild eigentlich sagen?
Verkehrszeichen/Zusatzzeichen mit einem "t" beziehen sich normalerweise auf
das "tatsächliche" Gewicht, würde also bedeuten dass Fahrzeuge mit einem tatsächlichen Gewicht von über 40 Tonnen nicht überholen dürfen,
...quasi ein Überholverbot für Schwertransporte, so auch meine Interpretation,
ob´s Sinn macht, darauf noch explizit hinzuweisen...?
Gruß!
M.P.U"Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"
chinesisches Sprichwort
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AW: Was soll mir dieses Schild eigentlich sagen?
Ich habe schon Antworten bekommen, zudem ins VZ-Katalog reingeschaut...
Diese VZ-Kombi ist tatsächlich Rechtens, und bedeutet, daß alle Kraftfahrzeuge (ausnahme PKW und Busse) mit mehr als 40 tonnen ZULÄSSIGE Gesamtmasse einschließlich Anhänger und Auflieger nicht überholen dürfen...
Das würde nicht nur Schwertransporte, sondern praktisch alle üblichen Lastzüge betreffen...
Denn die meisten Sattelzüge dürften in Punkto zGG 42 Tonnen, und Hängerzüge 44 Tonnen haben...
PS:
"T" bezieht sich lediglich auf Tonne, nicht auf tatsächliche Masse, die Überholverbotschild selbst aber bezieht sich auf zGG ,somit gilt diese Gewichtsangabe auch euf zGG...
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AW: Was soll mir dieses Schild eigentlich sagen?
Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen"T" bezieht sich lediglich auf Tonne, nicht auf tatsächliche Masse...
mit den sonstig eindeutigen Regelungen der StVO zur Bedeutung
des "t" beißen, bzw alle anderen gültigen Regelungen dazu verzerren,
aber wenn´s denn so ist..."Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"
chinesisches Sprichwort
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AW: Was soll mir dieses Schild eigentlich sagen?
Das kommt immer auf die Haupttafel an, ob die tatsächliche oder zulässige Gewicht gemeint ist...
Wie gesagt, die Zusatztafel gibt lediglich die zu korrigierende Gewichtsangabe zu den darüberhängende Verkehrszeichen an ohne Bezug auf tatsächlich oder zGG...
Bei Überholverbot z.B. gelten diese Angaben als zGG (hier die Schilderklärung samt wie die Zusatztafel zu deuten sind)
Wenn die Gewichtsangaben in Durchfahrverbot steht, wie etwa so:
tn_verbot-fuer-fahrzeuge-ueber-angegebenes-tatsaechliches-gewicht-nr-262.jpg
dann ist die tatsächliche Gewicht gemeint.
Übrigens:
Diese Gewichtsangabe ( gezeigte 5,5 t ) bezieht sich idR. auf Gesamtzug, jedoch nicht in Deutschland!! Hier gilt es PRO FAHRZEUG, d.h. sowohl Motorwagen als auch Anhänger dürfen bei dieser Beispiel je bis zu 5,5 Tonnen wiegen, also gesamt bis zu 11 Tonnen!!
Bei Auflieger gar muss die Gewicht von Auflieger geteilt werden: Sattelzugmaschine plus Auflastgewicht von Auflieger, und Auflieger minus Auflast!!
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