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Spediteur muss Lkw stehen lassen

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  • Spediteur muss Lkw stehen lassen

    Wegen zahlreicher Verstöße gegen die Lenk- und Ruhzeiten darf ein Spediteur aus der Region Hannover seine 73 Lkw nicht mehr fahren lassen.

    Hannover. Wegen zahlreicher Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben darf ein Spediteur aus der Region Hannover seine mehr als 70 Lastwagen nicht mehr fahren lassen. Das Transportunternehmen und der Verkehrsleiter könnten nicht mehr als zuverlässig angesehen werden, entschied das Verwaltungsgericht Hannover nach Angaben vom Freitag. Die Richter bestätigten damit Entscheidungen der Region Hannover von Anfang dieses Jahres.
    Anlass waren zahlreiche Verstöße gegen die vorgegebenen Lenk- und Ruhezeiten. Gegen den Verkehrsleiter, der für die Abwicklung des täglichen Geschäftsbetriebs zuständig ist, seien demnach 22 Bußgeldentscheidungen rechtskräftig geworden.
    Zur Sicherung des Straßenverkehrs und der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Ausübung des Güterkraftverkehrs sei die sofortige Einstellung des Unternehmens erforderlich und angemessen, entschied das Verwaltungsgericht am Donnerstag. Das seit 2015 nordöstlich von Hannover angesiedelte Unternehmen verfügt nach Angaben des Gerichts über 73 Lastwagen und hat 129 Mitarbeiter. Es kann nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. (dpa)

    Quelle.......
    Wegen zahlreicher Verstöße gegen die Lenk- und Ruhzeiten darf ein Spediteur aus der Region Hannover seine 73 Lkw nicht mehr fahren lassen.



    Das gehört auch dazu,


    5. Kammer bestätigt sofortige Vollziehung des Widerrufs einer Lizenz zum Güterkraftverkehr
    Sofortige Vollziehung einer Untersagungsverfügung gegen den Verkehrsleiter des Unternehmens ebenfalls bestätigt


    In zwei Eilbeschlüssen vom gestrigen Tage hat sich die 5. Kammer mit dem Geschäftsgebaren eines 1983 in Hannover gegründeten und seit 2015 in der Region Hannover ansässigen Gütertransportunternehmens beschäftigt. Einer der beiden Gesellschafter ist zugleich Geschäftsführer und Verkehrsleiter des Unternehmens. Das Unternehmen hat derzeit 73 LKWs mit 129 Mitarbeitern im Einsatz. Trotz bereits vorhandener Erkenntnisse über Rechtsverstöße bei den Lenk- und Ruhezeiten hatte die seinerzeit noch zuständige Landeshauptstadt dem Unternehmen im November 2013 eine bis zum 31.10.2018 befristete Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden Güterverkehr neu erteilt und zunächst 20 beglaubigte Kopien (eine je Fahrzeug) ausgestellt. Zudem hatte sie im November 2014 zusätzlich 60 beglaubigte Kopien für weitere Lkws erteilt. Nach der Verlagerung des Firmensitzes in die Region teilte diese dem Unternehmen mit, dass im Rahmen des Risikoeinstufungssystems nach Art. 12 VO (EG) Nr. 1071/2009 ein „erhöhtes Risiko" festgestellt worden sei. Nach Mitteilung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hannover seien im Zeitraum vom Januar bis Oktober 2015 insgesamt 58 OWiG-Anzeigen gegen Fahrer des Unternehmens eingegangen. Gegen den Geschäftsführer seien 21 OWiG-Verfahren eingeleitet worden. Das Unternehmen kündigte daraufhin die Auswechselung des Verkehrsleiters an, setzte dieses Vorhaben aber nicht um.
    Nach Anhörung untersagte die Region Hannover dem Verkehrsleiter Ende Januar 2016 die Führung von Güterkraftverkehrsgeschäften und ordnete die sofortige Vollziehung an. Mit weiterer Verfügung vom Anfang Februar 2016 widerrief die Region zudem - ebenfalls unter Anordnung der sofortigen Vollziehung - dem Unternehmen gegenüber die Gemeinschaftslizenz mit der Begründung, der Verkehrsleiter erfülle nicht mehr die Berufszugangsvoraussetzung der Zuverlässigkeit. Diese besitze ein Verkehrsleiter in der Regel nicht, wenn ein gegen ihn ergangener Bußgeldbescheid wegen eines sog. schwersten Verstoßes gegen Gemeinschaftsvorschriften im Sinne des Anhangs IV der VO (EG) Nr. 1071/2009 unanfechtbar geworden sei. Seit der erstmaligen Mitteilung durch das Gewerbeaufsichtsamt Hannover seien 22 Bußgeldentscheidungen gegen den Verkehrsleiter rechtskräftig geworden. Inhalt seien fast ausschließlich massive Verstöße gegen Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Die sofortige Vollziehung sei anzuordnen, weil nicht zu erwarten sei, dass sich das Geschäftsgebaren des Unternehmens ändere. Um eine weitere Verletzung und Gefährdung schutzwürdiger Rechtsgüter der Allgemeinheit zu vermeiden, liege es im besonderen öffentlichen Interesse, jede weitere Geschäftstätigkeit mit sofortiger Wirkung zu unterbinden.
    Gegen beide Verfügungen ist Klage erhoben worden. Die zugleich gestellten Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klagen hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts mit Beschlüssen vom gestrigen Tage jeweils abgelehnt. Zu Recht sei die Region davon ausgegangen, dass der Verkehrsleiter persönlich und auch das Unternehmen selbst nicht mehr als zuverlässig angesehen werden könnten. Gegen den Verkehrsleiter seien seit der Neuerteilung der Gemeinschaftslizenz schon mehrere Bußgeldbescheide wegen eines sog. „schwersten Verstoßes" i. S. d. Anhangs IV zur VO (EG) 1071/2009 rechtskräftig verhängt worden. Weitere Verfahren wegen derartiger Verstöße seien beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover gegen ihn anhängig. Dies lasse die Schlussfolgerung zu, dass er nicht mehr die Gewähr dafür biete, die Güterkraftverkehrsgeschäfte zukünftig ordnungsgemäß zu führen. Gerade im Jahr 2015 seien besonders viele dieser sog. schwersten Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten vorgekommen. Es lasse sich eine eindeutige Tendenz hin zu zunehmenden Arbeits- und Fahrtzeitüberschreitungen der Fahrer feststellen. Dass das Unternehmen seine Ankündigung umsetzen könne und werde, aufgrund technischer Vorgaben (GPS) und verstärkter Anstrengungen im Hinblick auf Schulungen und Kontrollen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr zukünftig zuverlässig einzuhalten, halte die Kammer angesichts der bisherigen Unternehmensführung nicht für wahrscheinlich. Dagegen spreche, dass die außerordentlich zahlreichen Verstöße und Verfehlungen, die zu hohen Bußgeldern nicht nur für die Fahrer, sondern auch für den Verkehrsleiter geführt hätten, diesen bislang offenbar unbeeindruckt gelassen hätten bzw. er zu einer Änderung der Betriebsführung nicht gewillt oder nicht fähig sei. Zur Sicherung des besonderen öffentlichen Interesses an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Ausübung des Güterkraftverkehrs sei die sofortige Einstellung des Unternehmens erforderlich und angemessen. Es spreche weit Überwiegendes dafür, dass die von dem Unternehmen gemachten Ankündigungen zur Verbesserung der Situation dem Druck der drohenden Betriebseinstellung geschuldet seien und auch in Zukunft mit schwerwiegenden und schwersten Verstößen im Güterkraftverkehr gerechnet werden müsse. Hierfür spreche nicht zuletzt, dass eine Kontrolle der Polizei Hessen für den Zeitraum vom 06.01.2016 bis 03.02.2016 (Auslesedatum der Fahrerkarte) für einen der Fahrer des Unternehmens erneut massive Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten ergeben habe.
    Gegen die Beschlüsse (Az. 5 B 994/16 und 5 B 718/16) ist jeweils das Rechtsmittel der Beschwerde zum Nds. Oberverwaltungsgericht gegeben.






    Artikel-Informationen

    29.04.2016
    Ansprechpartner/in:
    Burkhard Lange
    Verwaltungsgericht Hannover
    Leonhardtstraße 15
    30175 Hannover
    Tel: 0511 89750352









    in search of incredible

  • #2
    AW: Spediteur muss Lkw stehen lassen

    Mich würde viel mehr interessieren, was mit die Fahrer passiert??
    Sind sie "sofort" Arbeitslos und auf Jobsuche?
    Können sie von Chef Abfindung verlangen, weil er es verbockt hat?
    Oder wenn die Einspruch erfolgreich sind, bis dahin beurlaubt und bekommen von Chef weiter ihre Gehälter?

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    • #3
      AW: Spediteur muss Lkw stehen lassen

      Die fahrer werden fristlos entlassen und verklagt. Die haben das doch erst eingerührt, mit ihren dauernden verstößen gegen die lurz....obwohl sie belehrt worden sind, wie wir alle, und garantiert dafür unterschrieben haben.
      Im ernst, mein mitleid für diese idioten hält sich sehr in grenzen. Und erzähl mir jetzt niemand, sie seien durch ihre persönliche situation oder durch den ag gezwungen gewesen. Die gehören mit auf die sünderbank. Solche fahrer schaden uns allen. Was mich wundert, daß immer noch welche mit diesen wildwest methoden über jahre durchkommen.

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      • #4
        AW: Spediteur muss Lkw stehen lassen

        Wer sagt den, daß ALLE Fahrer die LuR verstoßen haben??
        Immerhin lese ich was von 73 Fahrzeuge bzw. 129 Angestellte (davon wohl ca. 100 Fahrer), und dagegen stehen "nur" 58 OWIG gegen Fahrer und 21 OWIG gegen den Chef binnen 10 Monate!!
        Würde mich nicht wundern, wenn einige OWIG von selbe Fahrer verübt wurde, somit wären nicht mal jede 2. Fahrer "böse Bube"...

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        • #5
          AW: Spediteur muss Lkw stehen lassen

          Hör auf, bernie. Das ist eine gangster spedition. Wer da arbeitet ist selber schuld.

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          • #6
            AW: Spediteur muss Lkw stehen lassen

            Möglicherweise eröffnet ja an selber stelle folgende Woche eine "Bruder/Onkel GmbH" Speditions Logistik und es geht munter weiter.

            Würde mich zumindest nicht wundern...


            Wer es allerdings ist weiß ich nicht, es würde im Endeffekt ja auch nichts ändern.

            In Sozialen Netzwerken munkelt man allerdings fröhlich wer es sein könnte, ich finde das sehr gewagt.

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            • #7
              AW: Spediteur muss Lkw stehen lassen

              Es dürfte bei der größe kein ganz unbekannter sein. Auch sprechen sich solche permanenten verstöße und das treiben der fahrer rum. Ein jeder kennt das gejammer an den rampen. Ist eigentlich egal wer es ist. Hauptsache die behörden nehmen sich ernst und haun dazwischen. Das die irgendwie weiter machen, dürfte außer frage stehen.

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              • #8
                AW: Spediteur muss Lkw stehen lassen

                Naja, soviele Namen wie dort schon genannt wurde die es sein könnten sind ja nun nicht gerade positiv.

                Vielleicht sollte man einfach gute Speditionen um Hannover nennen, das geht dann wohl schneller als andersherum.

                Kommentar


                • #9
                  AW: Spediteur muss Lkw stehen lassen

                  Es gibt noch etliche andere Läden, wo die Situation erwiesenermaßen beschissen ist (Namen auf Nachfrage per PN). Dennoch rollen die LKW immer noch. Es stehen also jeden Morgen noch genug dumme auf.
                  Gruss Tim

                  Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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                  • #10
                    AW: Spediteur muss Lkw stehen lassen

                    Da ich neugierig bin habe ich die Suchmaschine beim Oberverwaltungsgericht bemüht. Erfolglos. Weder mit dem Aktenzeichen noch mit Stichworten konnte ich das Verfahren finden. Kann das jemand besser?http://www.rechtsprechung.niedersach...uesuche=Suchen

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Spediteur muss Lkw stehen lassen

                      Das ist ja in weiten teilen ein schwebendes verfahren. Da wirst du nix rauskriegen.

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                      • #12
                        AW: Spediteur muss Lkw stehen lassen

                        Ich habe gerade mal in Register von BAG nachgeschaut, die bereits mal genannte Spedition wäre plausibel, immerhin ist auf dieser Spedition 80 Lkw's bei der BAG angemeldet, und Verkehrsleiter und Chef sind ein und derselbe Person...

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Spediteur muss Lkw stehen lassen

                          1983 gegründet?

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Spediteur muss Lkw stehen lassen

                            Schwierig zu sagen, bei dieser Zeile:
                            Seit 1983 bin ich im Transportwesen tätig und habe 1995 die Firma ***** gegründet.

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Spediteur muss Lkw stehen lassen

                              PS:
                              Auf selbe HP fand ich noch diese Zitat:
                              Traditionsgemäß rückblickend bis in die 50er Jahre mit Gründung der ersten Generation, übertragen 1983 auf die zweite Generation.
                              Vermutlich hat der Betreffende es 1983 auf seine Name übernommen, und später auf aktuelle Name umgeschrieben...

                              Ich komme ja nicht von dieser Gegenden, hat wer noch ein Vermutung, selche Spedition es sein könnte? Werde dann dessen Name bei BAG abgleichen...
                              Das könnt ihr auch selbst:
                              Klickmich, ein Link zu BAG

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