Gewerkschaften dürfen für ihre Mitglieder bessere Bedingungen aushandeln als für die übrigen Beschäftigten - zum Beispiel Privilegien wie höhere Abfindungen bei Jobverlust. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem Fall aus München entschieden. Geklagt hatte eine Frau, die eine höhere Abfindung wollte.
Jetzt aber schnell los.
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