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Was die Polizei bei Verkehrskontrollen nicht darf

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  • Was die Polizei bei Verkehrskontrollen nicht darf

    „Es gibt klare Regeln, die festlegen, was Polizisten während einer Verkehrskontrolle überprüfen dürfen. Dazu zählen die Feststellung der Identität des Fahrers, die Überprüfung von Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten, die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sowie die Fahrtauglichkeit des Fahrzeugführers", erläutert Mathias Voigt, Rechtsanwalt und Vorsitzender desVerbands für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.(VFBV).

    http://www.mz-web.de/leben/auto/was-...acebook.com%2F

    Der ganze Bericht,......

  • #2
    AW: Was die Polizei bei Verkehrskontrollen nicht darf

    Ich wusste das, mir ist aber ewig keine allgemeine Verkehrskontrolle
    mehr wiederfahren.
    Muss ein blödes Gefühl für die Beamten sein, wenn denen jemand sagt,
    dass er keinen Wert auf einen Atemalkoholtest oder ein Drogenscreaning legt,
    und diese Unterfangen daher kategorisch ablehnt.

    Klar muss dem Kraftfahrer dabei sein, dass er nicht verpflichtet ist,
    zur Überführung eigener Straftaten beizutragen.
    Auch diesen Firlefanz mit auf der Linie gehen oder einbeinig stehend mit geschlossenen Augen an seiner Nasenspitze rumfummeln, muss
    weder auf der Straße, noch beim Arzt auf der Wache jemand über sich ergehen lassen, (nur die eventuell beanraumte Blutabnahme)
    die Ergebnisse solcher Tests können nämlich im
    Bedarfsfall Auswirkungen auf das Prozessergebnis haben.
    Genauso wie etwaige Angaben zu eventuell getrunkenen Alkoholmengen
    in einer bestimmten Trinkzeit.

    Ferner darf die Blutabnahme grundsätzlich nur mit einem
    richterlichen oder staatsanwaltlichem Beschluss + rechtsgültiger Unterschrift
    des Befehlsherren durchgeführt werden.
    Ausnahme: Gefahr in Verzug.

    Wichtig und ratsam also, dass ein Betroffener den Beamten gegenüber
    darauf besteht, ein Durchführungsprotokoll zur Sache zu führen,
    in dem ganz klar vermerkt wird, dass der zur Blutprobe vorgeführte Kraftfahrer weder zum Atemalkoholtest, noch zur Blutprobe sein Einverständnis gibt.
    Im Protokoll stehen dann auch die Namen und Dienstnummern
    der beteiligten Polizisten.

    (Achtung: Den Beamten gegenüber immer freundlich und artig bleiben!)
    Die Polizisten machen schliesslich nur ihren Job.

    Die angeordnete Blutprobe über sich ergehen lassen, aber
    auch den durchführenden Arzt davon in Kenntnis setzen,
    dass man weder getrunken habe, noch mit der nun folgenden Blutprobe
    einverstanden sei.

    Sollte die Blutalkoholuntersuchung nun zu einem 0,0 Ergebnis führen,
    wird es für die Beamten aus zweierlei Gründen eng,
    einmal wegen der dem Dienstherren entstehenden Kosten für die
    im Nachhinein unnötige Blutabnahme,
    (die Kosten zahlt der Autofahrer nämlich nur im Falle eines grenzwertigen Promillewertes)
    und zweitens, weil diese durch das 0.0%o Ergebnis absolut unnötige Blutabnahme protokolliertermaßen ausdrücklich ohne das Einverständnis
    des vermeintlich verdächtigten Kraftfahrers stattgefunden hat.

    Wer definitiv nichts getrunken hat, kann juristisch einwandfrei und
    völlig rechtssicher durch die Ablehnung jeglicher Alkoholtests
    den schwarzen Peter der Entsheidung, ob es zu einer (eventuell sinnlosen) Blutabnahme kommt, oder ob man den zu Überprüfenden einfach weiterfahren lässt, getrost den Verkehrspolizisten allein überlassen.

    Auch ist niemand Privates bei der Verkehrskontrolle verpflichtet, irgendwelche Fragen nach seinem Start und Zielort seiner Fahrt
    zu beantworten, lediglich Angaben zur Person, die sich auch aus dem Personalausweis ergeben würden, sind zu leisten.
    Fragt also ein Beamter bei der Kontrolle z.B nach dem
    "Wo kommen sie um diese Uhrzeit her oder wo wollen sie hin?"
    oder dergleichen wie "wo waren Sie vor einer halben Stunde?"
    "Kommen Sie gerade von der Autobahn?" etc...
    kann der Befragte getrost antworten: "Dazu möchte ich mich nicht äußern".
    Was den Beamten zu zeigen und vorzulegen ist,
    steht ja bereits im oben verlinkten Bericht.

    Persönlich möchte ich anmerken, dass ich aus Zeitersparnisgründen
    eventuell durchaus bereit wäre, einem Atemalkoholtest zuzustimmen,
    allerdings spätestens dann mein Einverständnis verweigern würde,
    käme es zu irgendwelchen Drogentests oder etwaigen albernen
    Becher-Pinkel-Aktionen...da wäre für mich Schluss mit Lustig.

    Welche und wieviele Maßnahmen jemand bei einer allgemeinen
    Verkehrskontrolle zulässt und was nicht, entscheidet aber letztendlich
    jeder für sich selbst.


    In diesem Sinne allen Lesern hier eine sichere,
    promille- und unfallfreie Fahrt.


    Gruß!
    M.P.U
    Zuletzt geändert von M.P.U; 08.04.2016, 04:21. Grund: Rechtschreibfehler korrigiert!
    "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

    chinesisches Sprichwort

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