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Häufig gestellte Frage zum Thema: Warentransit Schweiz

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  • Häufig gestellte Frage zum Thema: Warentransit Schweiz

    Gibt es für den Transitverkehr durch die Schweiz für bestimmte Waren Beschränkungen? Es gibt das Gerücht, dass man zum Beispiel mit einer Ladung Zucker nicht durch die Schweiz fahren darf.




    Der Transit von gewissen Waren ist beschränkt oder verboten und nur mit Bewilligungen erlaubt. Informationen finden Sie unter folgenden Links:
    Bundesamt für Polizei fedpol, Nichtgewerbsmässiges Verbringen von Waffen in die Schweiz
    Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Wildtiere und Wildpflanzen / CITES
    Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum IGE
    Eidgenössische Zollverwaltung EZV, Geistiges Eigentum/ Fälschung und Piraterie



    Vorgehen Transit:

    Versandbegleitdokument T1/T2:
    Hierbei handelt es sich um ein internationales Transitdokument, das von Zollagenten an der Grenze oder bereits bei einer Zollstelle in der Nähe Ihres Wohnortes ausgestellt wird und die Einfuhrabgaben während des Transits sicherstellt.


    Es besteht auch die Möglichkeit, an der Grenzzollstelle solch ein Transitdokument mittels Barsicherheit zu beantragen. Die Hinterlage erfolgt in Form einer Pauschale (20% des Warenwertes abgerundet auf die nächsten CHF 100.--, Minimum CHF 200.--). Um die Barsicherheit zurückzahlen zu können, sind in jedem Fall die genaue Adresse sowie die Zahladresse, ein Postkonto oder die Bankverbindung (Bezeichnung, Adresse, Kontonummer des Berechtigten), anzugeben.
    Beim Eintreffen des gelöschten Versandbegleitdokumentes wird die Barsicherheit in der Regel durch die Eidgenössische Oberzolldirektion Sektion Finanzen und Rechnungswesen zurückerstattet.



    Quelle: Eurotransport
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

  • #2
    AW: Häufig gestellte Frage zum Thema: Warentransit Schweiz

    Tip:
    Es durch Verzollungsbüro machen lassen!!
    In meiner Ex-Bude hatte mal die Fachidioten von sogenannten Diponenten (kein Tippfehler!!) die Schnapsidee, die Zollpapiere selber zu machen "...wir haben es ja in der Berufschule gelernt!!", Folge: Regelmäßig paar Stunde Extrawartezeit an der Grenze wegen fehlerhafte bzw. Lückenhafte Papiere!!
    Beispiel: Eine Komplettladung Pflasterstein ging ins Schweiz, Kunde reklamierte und bekam Ersatz, Dispo setzte dessen Wert auf NULL Euro an, nur weil der Kunde dafür nix zahlen müsste!!
    Da weiss man nicht ob man
    :10_1_138[1]:
    oder
    :rofl2[1]:
    oder

    soll!!

    Kommentar


    • #3
      AW: Häufig gestellte Frage zum Thema: Warentransit Schweiz

      Ich kann mich erinnern, daß es früher probleme mit reis gab. Die italienischen gastarbeiter im tessin haben reis geschmuggelt. Das hatte ähnliche folgen, wie wenn du mit zuviel schokolade vom butterschiff gekommen bist. Aber die zöllner haben fleißig kontrolliert, bei der einreise.

      Kommentar

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