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von privater Hilfspolizei begleitet
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AW: von privater Hilfspolizei begleitet
Also habe ich es teilweise verdaut :). Ich meine, vielleicht ist es gar nicht so schlecht, ist es vielleicht der erste Schritt zu Blaulicht?Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!
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AW: von privater Hilfspolizei begleitet
Zitat von hafra1967 Beitrag anzeigen...das war ja schon lange im Gespraech ...Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!
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SEEEHR gewagt finde ich, daß die einerseits erklären, die hätten selbe Weisungsrecht wie die (echte) Polizei, aber auf deren Bussle steht "Hilfspolizei"!!
Da kannste die Tage zählen, bis der erste Verkehrsteilnehmer den erklärt, daß NUR die (echte) Polizei Weisugnsfähig ist!!
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AW: von privater Hilfspolizei begleitet
@ Helena
BF3+/4 sollte ja den Status des Hilfspolizisten bekommen, von daher meine obige Aussage.
In SH gabs diese Ueberlegung schon laenger, da die Abteilung dort voellig ueberbelastet ist. Einzig der Schulungsgedanke mit entsprechender rechtlicher Absicherung war bis dato unklar (so ging es eben aus vielen Einzelgespraechen hervor).
@ Bernie
dann hat der Verlehrsteilnehmer eben das Problem das er sich ueber amtliche!! Weisungen hinweg setzt, mit ggfs entsprechenden Folgen.
Insgesamt denke ich das hier umgehend die Fahrschulen nit ins Boot muessen, das eben diese HiPo's entsprechende Weisungen erteilen duerfen. In dem Zusammenhang waere es natuerlich auch schoen wenn der Newbie dann lernt warum ein BF3 mit faehrt und welche evtl Gefaehrdung vom Transport ausgehen koennte usw
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Zitat von hafra1967 Beitrag anzeigen@ Bernie
dann hat der Verlehrsteilnehmer eben das Problem das er sich ueber amtliche!! Weisungen hinweg setzt, mit ggfs entsprechenden Folgen.
Denn in die meisten (alle??) Bundesländer haben in öffentliche Verkehr nach wie vor nur die Polizei Weisungsrechte! Selbst Staatsanwalt, Ordnungsamt etc... können nur bitten, aber befolgen muss man nur die von Polizei!
Quelle?
Meine Schwägerin, sie macht Freiwilligen-Polizeidienst, sie hat sogar ne Dienst-Knarre, aber selbst die darf keine Anweisungen geben, sondern nur ihre (echte) Polizei-Kollegen!
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hallo
also genau das ist ja die Kompetenz der HiPo"s iS begleitung, sprich die Weisungsbefugnis gegenueber anderen Verkehrsteilnehmern, allerdings eben in sehr enggestecktem Rahmen (zb blockieren von Strassen , Wegweisende Schilder setzen etc kann aber eben auch bis zu berechtigten!! Strassen/Kreuzungssperrungen fuehren, soweit es eben fuer den Auftrag im Rahmen der Begleitung dann notwendig ist)
Und genau hier ist die Krux
wenn der Teilnehmer es nicht kennt/weiss,
der Hipo aber es machen muss
gekoppelt mit der Rechthaberei / Sturheit des deutschen Autofahrers.........
das wird eben konflikte geben
wir hatten seinerzeit mal angeregt im Zusammenhang BF4 und den Befugnissen, das man dann wenigstens den Wagen digital ausruesten muss + 1 Videoanlage damit ich als BF4 handelnder mit Eingriff ins oertliche Leben mich auch absichern muesste.
Dies wuerde auch bedeuten das man eben auch ne Schulung auf der Landespolizeischule durchlaufen muesste wg Rahmenbedingungen etc....
Das haben die Oesis od Niederlaender in dem Bezug viel besser geloest, wenn die was anordnen ist das Gesetz. Punktum
Verstoesst du dagegen, hast du die A.... Karte, denn diese Leute haben polizeiliche und somit hoheitliche Rechte.
Sind entsprechend ausgebildet und geschult und vereidigt usw
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AW: von privater Hilfspolizei begleitet
Na ja, eine Sache ist die Theorie und die andere die Praxis. Wenn ich ein 3,4m breiten Transport auf der Landstrasse nach vorne absichern muss, sind schon Situationen dabei, wo ich mit einem Bein in dem Knast bin. Ich muss schon mal den Gegenverkehr anhalten, weil es sonst nicht geht. Diese Arbeit können so wie so nur verrükcte Menschen machen. Es ist nur traurig, dass es alle wissen, Unfälle passieren selten und trotz dem wird gegrübelt, ob wir es offiziell dürfen!!Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!
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Hallo
wir hatten letztens auch solche Situation, mit 4.99m breite und 31m zuglaenge ueber alte bayrische Staatsstrassen.
Polizei angefordert obwohl nicht notwendig, weil einfach die Fahrbahnen zu eng sind und kein Seitenraum vorhanden ist usw.
Die kam auch und fuhr mutig vorweg, so richtig mit Blaulicht und so um den Gegenverkehr auszubremsen/anzuhalten.
Von 10 entgegenkommenden PKW hielt 1!! an, der Rest fuhr ungebremst am Polizeiwagen vorbei stumpf auf das rollende Hinderniss zu, bremste aber im letzten Moment und war am hupen, weil die Strasse ja blockiert war.
Dann hat der Begleiter (kein HiPo) in Ruecksprache mit der Polizei das "Freischaufeln" der Strecke uebernommen, sprich er fuhr konstat mit voller Beleuchtung im Gegenverkehr, ohne Ruecksicht auf durchgezogene Striche oder Sperrflaechen und hat letztendlich den aufkommenden Gegenverkehr zur eigenen Sichert genoetigt anzuhalten.
Die Beamten die mit Blaulicht hinterher fuhren fanden die Aktionsweise drastisch aber wirkungsvoll, aber leider eben nicht legal..... die Polizei darf NICHT im Gegenverkehr agieren, Striche ueberfahren etc. Ausnahme nur wenn es unter Martinshorn um Leib und Leben geht. Dh sie ist trotz aller Kenntnis der Masse genoetigt sich an die STVO Regeln zu halten, toleriert/akzeptiert aber in diesem Zusammenhang die krasse Arbeistweise des Begleiters weil hier deren Ansatz vom Schutz der Oeffentlichkeit/Verkehrs effektiver ist als die STVO.
Allerdings ist diese Abeitsweise im Bereich der Noetigung angesiedelt ..... und im Schadensfalle/Unfall mit Begleiter haette dieser eben die A...karte.
Hier (so meine Erfahrung) hilft oftmals nur ein offenes Wort mit dem ausfuehrenden BEamten iS gewisse Uebertretungen unter den Augen der Gesetzes Jungs zu zulassen/tolerieren, alternative waere das die Beamten eben lange Abschnitte einer Strecke komplett sperren muessten (sehr verwaltungs und Personal aufwaendig).
Helena, troeste dich. Wir, die sich mit GST beschaeftigen stehen immer mit einem Bein im Knast, denn mit irgendeinem Gesetz kollidieren wir immer (egal ob Fahrer oder Begleiter), denn dafuer sind in der STVO zu viele Paragrafen zu weich ausgelegt und und.
Was meinst du warum die meisten GST-Fahrer froh sind, wenn Sie aus DE raus sind...... in anderen Laendern sind die Regeln strenger gegenueber dem entgegenkommenden Verkehr, oder ueber Konvoi-stoerungen. Da wird aber schon in der Fahrschule intensiv gelehrt was sich wie verhaelt.
zb schau mal Skandinavien: Bred Last = wenn dir das auf einer Landstrasse entgegenkommt, solltest du dich schleunigst entfernen (klappt wunderbar, nur nicht bei deutschen Touri-Kennzeichen) weil du eben nicht weisst ob 3m oder 9m breit und der LKW braucht nicht rangieren, sondern der Gegenverkehr... klappt echt gut, bis zum ersten DE kennzeichen am PKW (liegt eben daran weil es unbekannt ist).
In FR/AT/ES zb darf sich ein ueberholender PKW NICHT zw GST und Begleiter draengen, weil er damit einen gekennzeichenten Konvoi auseinanderreisst und die evtl noetige Absicherung nicht mehr zu erkennen ist.
Son Konvoi kann/darf auch mal bis zu 5 Fahrzeuge umfassen mit 1-2 Begleiter (abhaengig von Breite und Gewicht) und bei Einfahrt in Kreisverkehr, bleiben ALLE anderen stehen bis der GST (Konvoi) diesen passiert hat (also die Vorfahrtsrolle im Kreis wird aufgehoben), mach das mal in DE....
usw
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AW: von privater Hilfspolizei begleitet
es geht ja nicht nur ums kennen, sondern bei Verstoessen auch ums ahnden
in Oesi-Land wirst du von ASFINAG zb begleitet, die haben hoheitliche Rechte, kommt es zu Ablaufstoerungen greifen die SOFORT durch (entweder selber aktiv oder sie holen die Polizei und lassen die Anzeige von denen weiter bearbeiten), in jedem Fall ein teureres Vergnuegen.
Aehnliches in Skandinavien.....
es geht mir ja nicht ums Oberlehrerhaftes, sondern einfach mal um den Sicherheitsaspekt der durch Unkenntnis unterlaufen wird.
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@ oldie
sorry wenns falsch rueber kam iS ASFINAG
die Sondertransport-Begleiter ab 3.5m sind zwar selbststaendige Firmen aber sind ueber die ASFINAG bzw deren Verbund organsiert/angeschlossen.
Es gibt auch freie Begleiter, aber denen fehlt die polizeiliche Befugnis/Recht zum Eingriff in den Strassenverkehr.
Wie jetzt die genaue Konfiguration dort ist hinterfrage ich mal die Tage.
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Diese Woche habe ich erfahren, dass ich eigentlich nicht in der 2. Fahrspur fahren darf, wenn ich eine Überbreite absichere, mit der Auflage 23, also mit dem Überholverbot auf der WVZ. Ich müsste angeblich auch den Rechtsfahrgebot einhalten und den anderen Verkehrsteilnehmern überlassen, ob die den einhalten wollen, oder nicht. Weiß nicht, ob ich lachen soll, oder weinen.Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!
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