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Unterweisungen

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  • Unterweisungen

    Ich zitiere aus dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG:


    § 12 Unterweisung
    (1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
    (2) Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung nach Absatz 1 den Entleiher. Er hat die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der Personen, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, vorzunehmen. Die sonstigen Arbeitsschutzpflichten des Verleihers bleiben unberührt.


    Mich würde interessieren, wie oft die Kollegen hier eine Unterweisung unterschreiben müssen? Worauf beziehen sich die meiste Unterweisungen?
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

  • #2
    AW: Unterweisungen

    Meistens gibt es die Unterweisungen, wenn man irgendwo neu anfängt oder wenn neue Technik angeschaft wird! Ich habe ersteinmal eine richtige Unterweisung bekommen. Die belief sich dann gleich über einen ganzen Tag! Da diese Firma sehr viel wert auf geschultes Personal nahm, wurde nicht nur Theorie sondern auch Praxis geschult! Da die Aggregate der Firma von Thermoking auf den Transport von Medikamenten umgebaut und aufgestockt werden, war es Neuland für mich, obwohl ich voher schon über 10 Jahre mit den Aggregaten von Thermo King zu tun hatte! So kamen dort noch diverse Schalter dazu. (Modul, Frostschutz usw.) Den Tag selber fand ich sehr langweilig aber um ehrlich zu sein war ich froh, dass es mir einer erklärt hatte! Ansonsten wäre ich Gnadenlos auf die Fresse gefallen!

    Die meisten Unterweisungen werden für die besonderen Auflieger gemacht (Frigo, Silo, Tank, Jola usw.)
    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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    • #3
      AW: Unterweisungen

      OK, das wäre eins, wie man mit der Technik umgehen soll. Bekommt hier aber niemand eine wiederholende Unterweisung bezüglich Gesetze? Also ich denke, wenn ein Fahrer wiederholt mal Bußgeld bekommt, sollte ihm sein Arbeitgeber z.B. auf die Einhaltung der StVO schriftlich erinnern, oder, bei Verstoßen gengen die Sozialvorschrift, bzw. des Arbeitszeitgesetzes, sollte ein Arbeitnehmer auch eine Unterweisung bekommen, dass der Arbeitgeber ein Beweis hat, die Gefahren zu eliminieren zu wollen?

      ...Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden. ...
      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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      • #4
        AW: Unterweisungen

        hehe
        solch ein schriftlicher Beweis der Belehrung ist fuer den Unternehmer der Nachweis, das ER seine Schuldigkeit getan hat und der Fahrer der boese Junge ist.
        (mir ist klar, das das nicht das ist was du gemeint hast)

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        • #5
          AW: Unterweisungen

          Hafra, wir geben uns so viel Mühe, die Arbeit so zu organisieren, dass unsere Männer gute Pausen haben. Was machen die? Fahren einfach nach 7 Stunden los. Also kriegen die es von mir schriftlich in der Form einer Unterweisung. Ich werde mich in unterweisen richtig austoben :). Ich werde dazu auch Hilfe bekommen von der SVG - Straßenverkehrsgenossenschaft Berlin und Brandenburg :). Ich staune nur, dass hier das Wort Unterweisung so wenig Interesse erweckt.
          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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          • #6
            AW: Unterweisungen

            Bei meiner Ex-Bude interessierte es keinem Sau!!!
            Da wurden selbst Neulinge, deren FS noch nach frische Laminat duftete, auf Baustoffkran gesetzt, mit die einzige "Einweisung", die keine 5 Minuten dauert! (so schaltet man Nebenantrieb ein, so fährt man stützen aus, hier bedient man den Kran, und so macht man den Greifer auf und zu! Einweisung? DONE!! )

            Bei mein jetzige Firma wird die Unterweisung SEEEHR ernst genommen!!
            Man bekommt eine PERSÖNLICHE Einweisung in die Bühnen, samt elektrische und Handpumpen-Notablass und praktische Übungen, mit den Schlusssatz, daß man ruhig mal eine Weile mit die Bühnen üben soll, sei es Reichweite ausreizen, Reichweite bei halbe Stütze ermitteln, ein- uns auspacken trainieren etc...
            Allesamt mit unterschriebene Unterweisung, die sauber archiviert wird! :)

            Wenn auch selten, kommt es vor, daß ich die "kleineren" Arbeitsbühnen (bei mir ist alles unter 30 Meter "klein"! :hah: ) an die Kunden ausliefere...
            DANN bin ICH der Einweiser, erkläre zuerst alles, wie was funzt und zu Abschluss unterschreibt der Kunde mit der Mietvertrag, daß ich ihn in diese eine Bühne unterwiesen habe!
            Heutzutage solche Spielzeuge ohne unterschriebene Unterweisung-Nachweis an Kunden vergeben??? Zumindest bei uns ein NO-GO!!!
            Denn allein ein fehlerhaft aufgestellte Bühne ist LEBENS-Gefährlich!!!

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            • #7
              AW: Unterweisungen

              Helena
              ich weiss um die Problematik, also ruhig bleiben.
              Das Kernproblem bleibt aber den Einklang der Vorschriften mit den Vorstellungen der Fahrer zu finden.
              Dies meinte ich damit, das die Unterweisung in schriftlicher Form zwar erfolgte, der Nachweis darueber beim AG vorliegt aber eben die Fahrer oftmals machen was Sie wollen.
              Allerdings gibt es genug Faelle wo trotz unterweisung die Firma die Fahrer draengt sich ueber alle Vorschriften hinwegzusetzen. Gibts dann Probleme, zeigt die Firma den schriftlichen Wisch hoch und verschiebt die Probleme auf den (fehlerhaften) Fahrer.

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              • #8
                AW: Unterweisungen

                ...nicht nur das:
                Bei meiner Ex-Bude wurden vor allem die neuen bzw. unerfahrenen Fahrer dazu genötigt, die Schrauben reinzudrehen, damit die Überlastsicherung deaktiviert ist, um auch die schweren PAletten gemäß Kundenwunsch abgestellt werden zu können!

                Ich sprach es mal bei meiner Ex-Chef an, daß dies ein VORSATZ ist und zum erlöschen von Versicherungschutz aller Art führt! In Falle eines Körüerverletzung oder gar Tod ist auch für ihn als Halter Knast möglich!
                Dazu meinte er nur, daß dies ein Problem der Fahrer ist, er persönlich erst vor paar Wochen feststellte, daß alles i.O. wäre...

                Einer der vielen Gründe, ihm später "Tschüss!!" zu sagen...

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                • #9
                  AW: Unterweisungen

                  Ich verstehe nicht, wie jemand als Firmenchef so kriminell sein kann. Leider ist es aber so, um so mehr die so sind, um erfolgreicher sind die Firmen. Ist mindestens mein Gefühl. Jetzt müssten wir aber zu dem Schluss kommen, dass eigentlich jeder Mitarbeiter nach Unterweisungen schreien müsste. Wenn ich einmal unterschrieben habe, dass die Schraube da nichts zu tun hat, ist das eigentlich doch auch dem Chef gegenüber verbindlich und ich kann doch immer sagen: NEIN Chef, ich darf es nicht, weil ich es unterschrieben habe!!!
                  Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                  • #10
                    AW: Unterweisungen

                    Das mit den Unterweisungen wird einfach zu hoch gehängt! Erstmal muss man sich die Frage stellen wem hilft so eine Unterweisung! Dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber! Geht es um Maschinen, neue Auflieger ..... hilft es dem Arbeitnehmer bei der Ausübung seiner Arbeit!
                    Bei z.B. Überschreitung der Lenk und Ruhezeit werden in den meisten Fällen keine Unterweisungen gemacht sondern es geht direkt in eine Abmahnung oder es passiert garnichts!
                    Wo ich damals bei der Frigo Trans gefahren bin, hatten wir Schulungen, die wir am PC machen konnten, da ging es im grossen Sinne nur um den Umgang mit Medikamenten.
                    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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