Als Kraftfahrer stehen wir öfter vor dieser Situation, dass die Ehefrau oder die Kinder den Wunsch äußern, mal mit Papi im großen Lkw mitzufahren. Papi ist natürlich gerne dazu bereit und er ist stolz auf seine Arbeit. Voller Vorfreude denkt Papi sich nichts dabei, als er seinen Chef informiert, dass er einen betriebsfremden Beifahrer haben wird. Aber der Chef verbietet Papi, dem jäh die Kinnlade runterfällt, jemanden mitzunehmen. Es ist ganz natürlich, dass der abgewiesene Fahrer nun schmollt und dem Chef alles erdenklich Schlechte wünscht. Er versteht die ablehnende Haltung seines Chefs nicht.
So hoch die Wogen auch auf emotionaler Ebene schlagen mögen, der Chef hat richtig gehandelt. Er hat es aufgrund seiner Fürsorgepflicht getan und natürlich aus wirtschaftlichen Erwägungen. Welcher Anteil nun bei der Entscheidung maßgeblicher war, ist ohne Belang. Mein Chef hat mir gegenüber mal gesagt, er möchte seinen Fahrern das unendliche Leid ersparen, welches bei einem Unfall eintreten kann. Wenn ich auch sonst eher dafür plädiere, dass Chefs ganz schnell bei der Sache sind, wenn es um lapidare Lippenbekenntnisse geht, so war diese Aussage anders. Ich hatte keinen Zweifel daran, dass mein Chef das auch so gemeint hatte, wie er es sagte. Es geht nicht immer nur um´s Geld.
Er legte mir Statistiken von Versicherungen vor, die belegten, wie gefährlich es auf dem Beifahrersitz ist. Bei einem Auffahrunfall wird im Kopf des Fahrers ein Reflex ausgelöst, der ihn das Steuer nach links rumreißen lässt. Es ist die natürliche automatische Reaktion, um sich selbst zu schützen und aus der Gefahrenzone zu bringen. Das Ganze läuft so schnell ab, dass gar keine Zeit bleibt, auch noch die Interessen des Beifahrers abzuwägen. Laut Statistik hat bei Zweierbesatzungen der Beifahrer fast immer die "Arschkarte". Einen solchen hatte ich auch schon mal abwickeln müssen, bei dem ich heilfroh war, dass niemand auf dem Beifahrersitz gesessen hatte.
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Der Aufprall war hier so heftig gewesen, dass sogar die B-Säule verformt wurde. Der Fahrer hat das Steuer nach links verrissen und sich dadurch reflexartig geschützt. Hätte jemand auf dem Beifahrersitz gesessen, wäre die Sache schlimm ausgegangen. Auf dieser Seite war im Fußraum kein Platz mehr gewesen, d.h. die Beine des Beifahrers wären mindestens zerquetscht worden.
Neben dem Leid, dass durch einen Unfall entstehen kann, gibt es auch noch eine rechtliche Seite in Bezug auf die Haftung, die eine Rolle spielt. Egal, ob der Beifahrer dem Betrieb angehört oder nicht, er ist auf jeden Fall über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters versichert. Er kann also an die Versicherung des Schuldigen auch Schadensersatzforderungen stellen. Diese Schadensersatzforderung kann vertraglich auch nicht ausgeschlossen werden.
Selbst ein Schaden, den der Beifahrer selbst verursacht hat, ist durch die Versicherung des Lkw gedeckt, in dem er sich aufhält. Das gilt unabhängig davon, wer nun Beifahrer ist, ob Ehefrau, Kinder oder nur ein Student, den man aus Mitleid unterwegs als Tramper aufgegabelt hat.
Es ist also eine schwierige Entscheidung, die der Chef hier treffen muss, wenn ein Fahrer mit dem Ansinnen zu ihm kommt, einen Familienangehörigen mit auf Tour zu nehmen.
Viele Grüße
Ramaanda
So hoch die Wogen auch auf emotionaler Ebene schlagen mögen, der Chef hat richtig gehandelt. Er hat es aufgrund seiner Fürsorgepflicht getan und natürlich aus wirtschaftlichen Erwägungen. Welcher Anteil nun bei der Entscheidung maßgeblicher war, ist ohne Belang. Mein Chef hat mir gegenüber mal gesagt, er möchte seinen Fahrern das unendliche Leid ersparen, welches bei einem Unfall eintreten kann. Wenn ich auch sonst eher dafür plädiere, dass Chefs ganz schnell bei der Sache sind, wenn es um lapidare Lippenbekenntnisse geht, so war diese Aussage anders. Ich hatte keinen Zweifel daran, dass mein Chef das auch so gemeint hatte, wie er es sagte. Es geht nicht immer nur um´s Geld.
Er legte mir Statistiken von Versicherungen vor, die belegten, wie gefährlich es auf dem Beifahrersitz ist. Bei einem Auffahrunfall wird im Kopf des Fahrers ein Reflex ausgelöst, der ihn das Steuer nach links rumreißen lässt. Es ist die natürliche automatische Reaktion, um sich selbst zu schützen und aus der Gefahrenzone zu bringen. Das Ganze läuft so schnell ab, dass gar keine Zeit bleibt, auch noch die Interessen des Beifahrers abzuwägen. Laut Statistik hat bei Zweierbesatzungen der Beifahrer fast immer die "Arschkarte". Einen solchen hatte ich auch schon mal abwickeln müssen, bei dem ich heilfroh war, dass niemand auf dem Beifahrersitz gesessen hatte.
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Der Aufprall war hier so heftig gewesen, dass sogar die B-Säule verformt wurde. Der Fahrer hat das Steuer nach links verrissen und sich dadurch reflexartig geschützt. Hätte jemand auf dem Beifahrersitz gesessen, wäre die Sache schlimm ausgegangen. Auf dieser Seite war im Fußraum kein Platz mehr gewesen, d.h. die Beine des Beifahrers wären mindestens zerquetscht worden.
Neben dem Leid, dass durch einen Unfall entstehen kann, gibt es auch noch eine rechtliche Seite in Bezug auf die Haftung, die eine Rolle spielt. Egal, ob der Beifahrer dem Betrieb angehört oder nicht, er ist auf jeden Fall über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters versichert. Er kann also an die Versicherung des Schuldigen auch Schadensersatzforderungen stellen. Diese Schadensersatzforderung kann vertraglich auch nicht ausgeschlossen werden.
Selbst ein Schaden, den der Beifahrer selbst verursacht hat, ist durch die Versicherung des Lkw gedeckt, in dem er sich aufhält. Das gilt unabhängig davon, wer nun Beifahrer ist, ob Ehefrau, Kinder oder nur ein Student, den man aus Mitleid unterwegs als Tramper aufgegabelt hat.
Es ist also eine schwierige Entscheidung, die der Chef hier treffen muss, wenn ein Fahrer mit dem Ansinnen zu ihm kommt, einen Familienangehörigen mit auf Tour zu nehmen.
Viele Grüße
Ramaanda
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