Neues Strafmaß für Autobahnschützen
Jahrelang hatte er aus seinem Führerhaus auf andere Lkw und Autos geschossen. Nun muss das Landgericht Würzburg den Prozess um den sogenannten "Autobahnschützen" zwar nicht wieder aufrollen, aber die Gesamtstrafe neu festsetzen.
Dahingehend hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision gegen das Urteil vom 30. Oktober letzten Jahres zugelassen, wie heute in Karlsruhe bekannt gegeben wurde. An der langjährigen Haftstrafe wegen versuchten Mordes wird sich voraussichtlich nichts ändern. Die Verteidiger des 59-Jährigen haben ihr Hauptziel damit verfehlt. An der Verurteilung wegen vierfachen versuchten Mordes rüttelt der BGH nicht. In weiteren 108 Fällen hat das Urteil gegen den jetzt 59 Jahre alten Fernfahrer aus der Eifel aber nur noch Bestand hinsichtlich der Verstöße gegen das Waffengesetz und der Sachbeschädigung. Der Vorwurf des versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ist nach dem Beschluss des BGH vom Tisch. Insofern muss die Gesamtstrafe neu gebildet werden.
(Vollständiger Artikel hier: → Bayerischer Rundfunk)
Jahrelang hatte er aus seinem Führerhaus auf andere Lkw und Autos geschossen. Nun muss das Landgericht Würzburg den Prozess um den sogenannten "Autobahnschützen" zwar nicht wieder aufrollen, aber die Gesamtstrafe neu festsetzen.
Dahingehend hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision gegen das Urteil vom 30. Oktober letzten Jahres zugelassen, wie heute in Karlsruhe bekannt gegeben wurde. An der langjährigen Haftstrafe wegen versuchten Mordes wird sich voraussichtlich nichts ändern. Die Verteidiger des 59-Jährigen haben ihr Hauptziel damit verfehlt. An der Verurteilung wegen vierfachen versuchten Mordes rüttelt der BGH nicht. In weiteren 108 Fällen hat das Urteil gegen den jetzt 59 Jahre alten Fernfahrer aus der Eifel aber nur noch Bestand hinsichtlich der Verstöße gegen das Waffengesetz und der Sachbeschädigung. Der Vorwurf des versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ist nach dem Beschluss des BGH vom Tisch. Insofern muss die Gesamtstrafe neu gebildet werden.
(Vollständiger Artikel hier: → Bayerischer Rundfunk)
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