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TK - Transport 10 % Zuladung Frischfleisch

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  • TK - Transport 10 % Zuladung Frischfleisch

    Gerade habe ich im Fernesehen eine Reportage gesehen, wo es um Lenkzeitverstöße und LKW Kontrollen ging.

    In dem Beitrag wurde von einem Polizeibeamten gesagt, dass
    10 % Zuladung in Form von Frischfleisch bei einem Tiefkühltransport
    als maximum erlaubt seien. Kein Gramm mehr.

    Außerdem sprach der Beamte von einem Punktekonto auch für ausländische Fahrer in Deutschland, und dass nach 18 Punkten in Deutschland ein
    "Bundesweites Fahrverbot" ausgesprochen würde.

    Wusstet Ihr davon, oder ist dies was Neues für Euch?
    Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

    Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

  • #2
    Zitat von JARU1969 Beitrag anzeigen
    In dem Beitrag wurde von einem Polizeibeamten gesagt, dass
    10 % Zuladung in Form von Frischfleisch bei einem Tiefkühltransport
    als maximum erlaubt seien. Kein Gramm mehr.
    Hm. Erscheint mir zuviel. Ist aber wohl auch immer vom kontrollierenden Beamten abhängig. Nach Bußgeldkatalog gibts ab 5% Überladung Punkte; bei nem 40t-Zug also ab 42t.
    10% wären 44t - da könnte man sich die Ausnahme im kombinierten Verkehr auch schenken ;)
    Außerdem sprach der Beamte von einem Punktekonto auch für ausländische Fahrer in Deutschland, und dass nach 18 Punkten in Deutschland ein
    "Bundesweites Fahrverbot" ausgesprochen würde.

    Wusstet Ihr davon, oder ist dies was Neues für Euch?
    Ja - das wusste ich. Aber viele Kollegen wissen das nicht; die jammern dann, wenn sie auf einmal ihren Job verlieren, weil sie im Transitland Nr.1 nicht mehr fahren dürfen. Aber vorher waren sie die Helden der Dispo: "Marek fährt doch auch so!".
    Stimmt. Marek ist so gefahren. Jetzt fährt er gar nicht mehr - zumindest nicht in Deutschland ;)

    LG, Norbert

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    • #3
      Offensichtlich war dies mal wieder einer dieser schlecht recherchierten TV-Beiträge wie gewohnt.
      Die 10%-Regelung gibt es schon seit vielen Jahren nicht mehr... die galt bestenfalls noch für Schüttgut bis gegen Mitte der 80ger. Also für Güter, die nicht auf den Gramm genau verladen werden konnten. Und schon damals gab es bis 10% Überladung ein "Knöllchen" von 40 DM (im Schüttgutverkehr).
      Aber "damals" war es schon bis auf 5% verboten, vermess-/verwiegbare Güter zu verladen, wenn sie das GG überschreiten würden.
      Und schon damals waren die Kontrollen drauf aus, diese 40 DM (für Überladen) von den Kipperkutschern einzukassieren
      headbanging
      Carola :)

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      • #4
        Kleine Korrektur meiner Ausdrucksweise

        Ich glaube, ich habe mich unklar ausgedrückt:

        Meinte natürlich bis zum Erreichen des zulässigen Gesamtgewichts dürfen
        10 % Zuladung von Frischfleisch zu Tiefkühlkost geladen werden.

        Beispiel: Ein Fahrzeug hat seine Ladekapazität nur 80 % ausgeschöpft.
        Dann darf er zusätzlich weiitere 8 % (wären dann 10 %) zuladen.
        Damit liegt er dann immernoch im legalen Bereich. Jedoch erlaubt die Polizei laut Beitrag nicht etwa 12 % Zuladung an Frischfleisch, selbst wenn er noch unter seiner Ladekapaziät verbleibt. Scheine muss er für beide
        Ladearten vorweisen können.
        Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

        Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

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        • #5
          Vorrausgestzt er hat eine Trennwand ??

          Denn Frische wird bei +2° C gekühlt und TK bis -27° C..
          Dann darf er kein Frisches laden,wenn die TK auf Holzpaletten steht..
          Hubraum statt Spoiler ;)

          Wem das Wasser bis zum Hals steht,sollte den Kopf nicht hängen lassen :)

          MVH Thomas

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          • #6
            Genauso ist es Thomas!!! Du kamst mir nur zu vor:)
            Nur wenn der Kühler eine Trennwand hat, kann man zu TK andere Kühlwaren/Lebensmittel zuladen.

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            • #7
              Danke Christian für die Bestätigung..
              Ich war mir da nicht mehr so sicher,weil es ja schon ne Zeit her ist,seit ich Kühler gefahren bin..
              Ich weiß nur,daß mein Chef mir damals deutlich bei Frischfleisch sagte : " +2° C im Dauerlauf,weil das Fleisch nicht anfrieren darf und auch nicht wärmer als + 7°C sein darf,weil es dann nicht mehr verarbeitet werden darf ". TK-Ware : von - 22°C bis -27°C in der Start-Stop ( d.h. daß das Kühlaggregat bei erreichen der Temperatur abschaltet und und jeh nach Einstellung,alleine wieder anspringt,wenn ein Temperatur-Unterschied besteht)
              Zu hängender Ware und Palettenware sagte er : Holzpaletten wenn nur bei komplett Ladung.. Sonst muß die Ware auf H1-Paletten ( graue Kunststoffpaletten ),weil wenn das nicht beachtet wird und die Lebensmittelkontrolle kommt,wird die gesamte Ladung gesperrt..
              Hubraum statt Spoiler ;)

              Wem das Wasser bis zum Hals steht,sollte den Kopf nicht hängen lassen :)

              MVH Thomas

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