Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fragen zur Doppelwoche

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Fragen zur Doppelwoche

    Ich hatte jetzt am Wochenende eine kleine Diskussion mit einem Kollegen, bezüglich der 90 Stunden in der Doppelwoche!
    Meiner Meinung nach zählt für mich die Zeit die mir mein digitales Kontrollgerät vorgibt! Der rechnet ja meine Wochendruhezeiten automatisch runter! Wenn ich auch nicht wirklich verstehe nach welscher Berechnung!
    Der Kollege schreibt sich seine reine Arbeitszeit extern auf und berechnet so seine Zeit! Unabhängig davon was sein Kontrollgerät anzeigt! Er ist der Meinung, das er es richtig macht und ich eine Ordnungswidrigkeit begehe!

    Ich denke mal das er nichts verkehrt macht, bin aber auch der Meinung ich auch nicht! Wie ist den da jetzt die genaue Sachlage???
    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

  • #2
    AW: Fragen zur Doppelwoche

    die woche und somit auch die doppelwoche sind per definition genau festgelegt
    montags 0:00 bis sonntags 23:59
    und genau so rechnet auch der digi

    verwirrend und mit etwas glück auch nicht geahndet, die versetzte utc-zeit

    das 'tägliche' runterrechnen und neu addieren ist humbug!
    Wir sind die Träger der Firma

    Einer träger als der Andere

    Kommentar


    • #3
      AW: Fragen zur Doppelwoche

      Das habe ich mir so auch gedacht! Aber trotzdem kommt man doch mal Ans Nachdenken! Danke dir!!
      Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

      Kommentar


      • #4
        AW: Fragen zur Doppelwoche

        Moin, ich sehe es auch anders, weil ich fange ja auch nicht am Montag Nacht um 02:00 Uhr an(Tacho UTC ·Zeit 00:00) und wenn ich in der Woche meine 45 Stunden Pause mache zählt er ja einfach die Stunden weiter und müsste eigentlich ja auch Neu anfangen.
        in search of incredible

        Kommentar


        • #5
          AW: Fragen zur Doppelwoche

          es ist jacke wie hose, WANN der umspringt: stunden sind stunden
          wenn du unter der woche deine 45er machst, zählt er ja auch keine lenkzeit. du musst dann halt nur aufpassen, dass du sonntags beispielsweise NICHT über 90 stunden kommst, bevor der tacho zurückrechnet.
          Wir sind die Träger der Firma

          Einer träger als der Andere

          Kommentar


          • #6
            AW: Fragen zur Doppelwoche

            Ich stelle mir jetzt nur die Frage, wieviel ich den runterrechnen müsste, wenn ich in der Woche meine 24 Std. mache!

            Nehmen wir mal an, ich bleibe am Donnerstag Mittag stehen und mache meine verkürzte Ruhezeit. Sagen wir mal ich bleibe 30 Stunden stehen, laut meinem Kontrllgerät bin ich auf 87 Stunden. Das hieße ja. Ich dürfte am Freitag nur noch 3 Stunden fahren und müsste dann bis Montag Morgen 2 Uhr wiederum stehenbleiben!
            Das erkläre mal dem Kunden!! Im Obst und Gemüse Transport ist es keine Seltenheit das innerhalb der Woche die Ruhezeit eingelegt wird!

            Fragen über Fragen
            Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

            Kommentar


            • #7
              AW: Fragen zur Doppelwoche

              wenn du freitags 87 stunden 'drauf' hast, heisst das, das du vom freitag vor 2 wochen bis dato 87 stunden gefahren bist. richtig?

              reicht doch!!

              wie sich die jetzt aufteilen, liegt an deiner dispo!
              stehenbleiben!! die sollen es lernen, dafür werden sie bezahlt!!
              Wir sind die Träger der Firma

              Einer träger als der Andere

              Kommentar


              • #8
                AW: Fragen zur Doppelwoche

                Also. Der Kollege der die Arbeitszeit aufschreibt, also Lenkzeit und Be und Entlade Tätigkeiten aufzeichnet, kann in 6 Monaten seine Überstunden einklagen (Stichwort die Arbeitszeit soll 48 Wochenstunden nicht überschreiten ) Du lenkst allein 90 Stunden in der Doppelwoche, und wer lädt oder entlädt das Auto? Eigentlich nicht möglich.

                Kommentar


                • #9
                  AW: Fragen zur Doppelwoche

                  elch, genau das ist das problem
                  eigentlich ganz einfach: lenkzeit ist arbeitszeit, arbeitszeit aber keine lenkzeit

                  hier geht es um 90 stunden lenkzeit. da spielt (erstmal) die arbeitszeit keine rolle

                  wenn wir es mal übertreiben, wobei es gar nicht übertrieben ist, sondern gesetzeskonform : du arbeitest 6 stunden am tag mit plane auf zu, verzurren etc. wie lange darfst nach dem arbeitszeitgesetz nun noch lenken?? RICHTIG! max. 4 (vier) stunden ....
                  völlig realitätsfremd, aber korrekt!!
                  Wir sind die Träger der Firma

                  Einer träger als der Andere

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Fragen zur Doppelwoche

                    Das man auf Langstrecke auf mehr Fahrzeit kommt, leuchtet jedem ein! Aber wie sieht es denn nun aus, wenn meine 90 Stunden am Donnerstag morgen um sind? Dann muss ich bis Sonntag 0:00 Uhr stehen bleiben, obwohl mir eine 24 er reichen würde?

                    Das ist ja dann Blödsinn ich mache ja meine Pause!

                    Ich weiß, ich weiß der Gesetzgeber schreibt es mir vor!!!
                    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Fragen zur Doppelwoche

                      Zitat von Actros 1861 Beitrag anzeigen
                      ...wenn meine 90 Stunden am Donnerstag morgen um sind? Dann muss ich bis Sonntag 0:00 Uhr stehen bleiben,...
                      richtig!
                      ist mir oft genug passiert!
                      disponiert in der woche sinnlos von hier nach dort und ich sollte dann zum WE nach italien
                      war auch schon mittwochs vorbei :-)

                      das machste 3 mal, dann rafft es der disponent, oder eben auch nicht!

                      und nochmal: wenn du bis mittwoch, donnerstag oder freitag deine 90 voll hast, hast du sicherlich genug gearbeitet. deswegen ist es nur gerecht, wenn du dann stehen bleiben MUSST, so wie es das gesetz will!!
                      Wir sind die Träger der Firma

                      Einer träger als der Andere

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Fragen zur Doppelwoche

                        Meines Erachtens gilt, was der Digitacho bzw.Kontrollgerät anzeigt

                        Sind die 90 Std. erreicht darf ich nicht vor Montag 0:00 Uhr losfahren, Zitat einer BAG Kontrolle.2 Polizei.gif


                        Gruß Hisco
                        Zuletzt geändert von hisco; 14.09.2015, 18:09.

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Fragen zur Doppelwoche

                          Eigentlich ein Widerspruch. Weil ich meine Wochenruhezeiten ja nach 6 Lenk und Pausenzeiten einlegen muss. die sind ja auch nicht unbedingt am Wochenende rum. Also müsste im Umkehrschluss die Doppelwoche nach spätestens 12 Tagesruhezeiten beendet sein und kann nach einer Vorschriftsmäßigen Pause fortgesetzt werden. Alles andere wäre ja Blödsinn.

                          So jetzt ist alles endgültig durcheinander...........

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Fragen zur Doppelwoche

                            Tach zusammen.
                            Besser spät als nie...
                            ....es geht nicht um die Pause in der Doppelwoche sondern um die Lenkzeit und wenn die halt in der zweiten Woche Mittwochs voll ist, dann ist in der zweiten Woche Mittwochs Feierabend.
                            Bevor jetzt einer kommt mit "ja aber..", wenn man erst Donnertags vom Hof rollt(weil die Arbeitswoche durch Urlaub, Krank oder sonst was erst Donnerstag anfängt) sollte man es eigentlich nur schwer schaffen bis zum darauffolgenden Sonntag 90 Stunden zu fahren.
                            Beispiel:
                            Die Doppelwoche beginnt am Montag den 01.01. um 00:00 Uhr und endet am Sonntag den 14.01. 23:59 Uhr
                            Am Mittwoch den 10.01. sind um 15 Uhr die 90 Stunden voll.
                            Eine Pause von 45 Stunden wird eingelegt und es ist der 12.01. 12 Uhr.
                            Die Pause wurde zwar eingehalten ABER es ist ja trotzdem noch nicht der 14.01. 23:59 Uhr
                            Schönes Wochenende, Montag den 15.01. 00:00 Uhr geht es weiter.
                            Zuletzt geändert von Andre1271; 15.12.2015, 06:28.

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Fragen zur Doppelwoche

                              Zitat von Andre1271 Beitrag anzeigen
                              Tach zusammen.
                              Besser spät als nie...
                              ....es geht nicht um die Pause in der Doppelwoche sondern um die Lenkzeit und wenn die halt in der zweiten Woche Mittwochs voll ist, dann ist in der zweiten Woche Mittwochs Feierabend.

                              *Klugscheissermodus an* Es gibt keine Pausen mehr, sie heissen jetzt Lenkzeitunterbrechung oder max. Ruhepausen!! *Klugscheissermodus aus* :lmao[1]:


                              Bevor jetzt einer kommt mit "ja aber..", wenn man erst Donnertags vom Hof rollt(weil die Arbeitswoche durch Urlaub, Krank oder sonst was erst Donnerstag anfängt) sollte man es eigentlich nur schwer schaffen bis zum darauffolgenden Sonntag 90 Stunden zu fahren.
                              Beispiel:
                              Die Doppelwoche beginnt am Montag den 01.01. um 00:00 Uhr und endet am Sonntag den 14.01. 23:59 Uhr
                              Am Mittwoch den 10.01. sind um 15 Uhr die 90 Stunden voll.
                              Eine Pause von 45 Stunden wird eingelegt und es ist der 12.01. 12 Uhr.
                              Die Pause wurde zwar eingehalten ABER es ist ja trotzdem noch nicht der 14.01. 23:59 Uhr
                              Schönes Wochenende, Montag den 15.01. 00:00 Uhr geht es weiter.
                              Aber soweit hast du Recht. Die Verordnung (EG) 561/2006 sagt klipp und klar aus, dass in einer Doppelwoche (da ist es Latte, wann du diese Doppelwoche beginnst) du max. 90 Stunden fahren darfst! Sind die 90 Stunden erreicht, muss eine Wochenruhezeit von mind. 45 Stunden gemacht werden. Sollte der Tag innerhalb der Woche liegen, musst du bis Sonntag 0:00 stehen bleiben, da ab da erst die neue Woche beginnt!
                              Zuletzt geändert von Dogface; 15.12.2015, 09:29.
                              Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

                              Kommentar

                              Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                              Einklappen

                              Online-Benutzer

                              Einklappen

                              100380 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 36, Gäste: 100344.

                              Mit 100.487 Benutzern waren am 12.10.2023 um 11:51 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                              Ads Widget

                              Einklappen
                              Lädt...
                              X