Habe mal wieder eine interessante Diskussion bei uns in der Firma....
Braucht ein neuer Feuerlöscher eine Prüfplakette?
Normalerweise gilt bei Feuerlöschern ja ein Prüfintervall von 2 Jahren....dabei muss ja normalerweise der Monat und das Jahr auf der Prüfplakette angegeben sein.
Bei neuen Feuerlöschern (Beispielsweise aus dem Baumarkt), ist aber nur meist ein Herstellungsjahr angegeben oder das Jahr wo die Endkontrolle war.....also nix mit Monat....
Mein Chef hat sich jetzt sagen lassen, der Kaufbeleg vom Baumarkt würde unterwegs in einer Kontrolle reichen, und erst nach 2 Jahren ab Kaufdatum wäre die nächste Kontrolle/Prüfung fällig.
Ich in da aber etwas anderer Meinung, weil meistens liegen die Feuerlöscher ja schon ewig in den Baumärkten rum oder bei irgendwelchen Restpostenverkäufen, somit wäre ja dann das Herstellungsjahr bzw. das Jahr der letzten Endkontrollle doch eigentlich relevant. Manche Feuerlöscher in Baumärkten sind schon 1 Jahr alt.....also wäre schon nach 1 Jahr die nächste Prüfung fällig.
Ausserdem wurde mir bei der ADR Schulung sowie auch bei der Auffrischung erzählt das aufgrund dessen weil die Feuerlöscher teilweise schon länger liegen bis zum Verkauf, trotzdem obwohl neu, eine Prüfplakette brauchen........nur mit Verkaufdatum und Quittung würde nix nützen in einer KOntrolle....
Die gleiche Aussage habe ich auch von unserem örtlich ansässigen Brandschutzbeauftragten bekommen.
Mag auch sein das ausländische Kontrollorgane da etwas kleinlicher sind wie deutsche Behörden und das es da Unterschiede bei den Vorschriften gibt.
Bei älteren Feuerlöschern ist die Regelung ja ganz einfach, aber wie sieht es jetzt bei neugekauften Feuerlöschern aus?Prüfplakette ja oder nein? Und ohne Angaben vom letzten Prüfmonat nur vom Jahr, wonach richtet sich dann der neue Prüfmonat?
Hatte diese Problematik noch nie,bisher hatte jeder Feuerlöscher den ich hatte immer eine Prüfplakette, deswegen bin ich da grade etwas überfragt.....
Braucht ein neuer Feuerlöscher eine Prüfplakette?
Normalerweise gilt bei Feuerlöschern ja ein Prüfintervall von 2 Jahren....dabei muss ja normalerweise der Monat und das Jahr auf der Prüfplakette angegeben sein.
Bei neuen Feuerlöschern (Beispielsweise aus dem Baumarkt), ist aber nur meist ein Herstellungsjahr angegeben oder das Jahr wo die Endkontrolle war.....also nix mit Monat....
Mein Chef hat sich jetzt sagen lassen, der Kaufbeleg vom Baumarkt würde unterwegs in einer Kontrolle reichen, und erst nach 2 Jahren ab Kaufdatum wäre die nächste Kontrolle/Prüfung fällig.
Ich in da aber etwas anderer Meinung, weil meistens liegen die Feuerlöscher ja schon ewig in den Baumärkten rum oder bei irgendwelchen Restpostenverkäufen, somit wäre ja dann das Herstellungsjahr bzw. das Jahr der letzten Endkontrollle doch eigentlich relevant. Manche Feuerlöscher in Baumärkten sind schon 1 Jahr alt.....also wäre schon nach 1 Jahr die nächste Prüfung fällig.
Ausserdem wurde mir bei der ADR Schulung sowie auch bei der Auffrischung erzählt das aufgrund dessen weil die Feuerlöscher teilweise schon länger liegen bis zum Verkauf, trotzdem obwohl neu, eine Prüfplakette brauchen........nur mit Verkaufdatum und Quittung würde nix nützen in einer KOntrolle....
Die gleiche Aussage habe ich auch von unserem örtlich ansässigen Brandschutzbeauftragten bekommen.
Mag auch sein das ausländische Kontrollorgane da etwas kleinlicher sind wie deutsche Behörden und das es da Unterschiede bei den Vorschriften gibt.
Bei älteren Feuerlöschern ist die Regelung ja ganz einfach, aber wie sieht es jetzt bei neugekauften Feuerlöschern aus?Prüfplakette ja oder nein? Und ohne Angaben vom letzten Prüfmonat nur vom Jahr, wonach richtet sich dann der neue Prüfmonat?
Hatte diese Problematik noch nie,bisher hatte jeder Feuerlöscher den ich hatte immer eine Prüfplakette, deswegen bin ich da grade etwas überfragt.....
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