Der Sicherheitsabstand muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch bei einer eventuellen Vollbremsung des vorausfahrenden Fahrzeugs reichen. Ansonsten bleibe man auf der Hälfte des eigenen Schadens sitzen, da man sich eine Mitschuld anrechnen lassen müsse.
Dies gab die Württembergische VersicherungS AG in Stuttgart bekannt.
Mehr Sicherheitsabstand muss auch bei Vollbremsung reichen
Dies gab die Württembergische VersicherungS AG in Stuttgart bekannt.
Mehr Sicherheitsabstand muss auch bei Vollbremsung reichen
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