Frankreich: Feuerlöscher im Lkw sind Pflicht
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen in Frankreich mit einem Feuerlöscher ausgestattet sein. Laut DSLV wird diese Vorschrift streng kontrolliert.
Auch deutsche Fahrzeuge müssen in Frankreich einen Feuerlöscher an Bord haben
Foto: picture alliance/dpa
Paris. In Frankreich müssen Lkw über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit mindestens einem Feuerlöscher ausgestattet sein. Darauf weist der Deutsche Speditions- und Logistikverband hin. Diese Vorschrift galt laut dem Verband nach bisheriger Auffassung nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge (ausgenommen ADR-Fahrzeuge).
Nachdem es zu Unklarheiten im Rahmen von Kontrollaktionen gekommen ist, hat der DSLV den französischen Verband des Straßengüterverkehrsgewerbes FNTR um Klärung gebeten. Die FNTR hat nunmehr klargestellt, dass die Pflicht zur Mitführung von Feuerlöschern für alle Fahrzeuge – also sowohl in Frankreich als auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge – auf französischem Territorium gilt.
Danach müssen Kraftfahrzeuge der Klassen N2 (zwischen 3,5 und 12 ) und N3 (Lkw über 12 Tonnen) in der Fahrerkabine einen Feuerlöscher von mindestens zwei Kilogramm des Typs 8A/34B mitführen, der jederzeit für den Fahrer zugänglich ist. Für Anhänger/Auflieger der Fahrzeugklassen O2 (Anhänger/Auflieger zwischen 0,750 Tonnen und 3,5 Tonnen) und O3 (Anhänger/Auflieger bis zu 10 Tonnen) ist die Mitführung eines Feuerlöschers von mindestens sechs Kilogramm des Typs 21A/113B vorgeschrieben, der an der Außenseite des Zugfahrzeugs angebracht und für den Fahrer ebenfalls zugänglich sein muss.
Der DSLV empfiehlt, diese Vorgaben genau einzuhalten, da das Mitführen von Feuerlöschern in Frankreich streng kontrolliert wird.
(Quelle: Verkehrsrundschau)
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen in Frankreich mit einem Feuerlöscher ausgestattet sein. Laut DSLV wird diese Vorschrift streng kontrolliert.
Auch deutsche Fahrzeuge müssen in Frankreich einen Feuerlöscher an Bord haben
Foto: picture alliance/dpa
Paris. In Frankreich müssen Lkw über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit mindestens einem Feuerlöscher ausgestattet sein. Darauf weist der Deutsche Speditions- und Logistikverband hin. Diese Vorschrift galt laut dem Verband nach bisheriger Auffassung nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge (ausgenommen ADR-Fahrzeuge).
Nachdem es zu Unklarheiten im Rahmen von Kontrollaktionen gekommen ist, hat der DSLV den französischen Verband des Straßengüterverkehrsgewerbes FNTR um Klärung gebeten. Die FNTR hat nunmehr klargestellt, dass die Pflicht zur Mitführung von Feuerlöschern für alle Fahrzeuge – also sowohl in Frankreich als auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge – auf französischem Territorium gilt.
Danach müssen Kraftfahrzeuge der Klassen N2 (zwischen 3,5 und 12 ) und N3 (Lkw über 12 Tonnen) in der Fahrerkabine einen Feuerlöscher von mindestens zwei Kilogramm des Typs 8A/34B mitführen, der jederzeit für den Fahrer zugänglich ist. Für Anhänger/Auflieger der Fahrzeugklassen O2 (Anhänger/Auflieger zwischen 0,750 Tonnen und 3,5 Tonnen) und O3 (Anhänger/Auflieger bis zu 10 Tonnen) ist die Mitführung eines Feuerlöschers von mindestens sechs Kilogramm des Typs 21A/113B vorgeschrieben, der an der Außenseite des Zugfahrzeugs angebracht und für den Fahrer ebenfalls zugänglich sein muss.
Der DSLV empfiehlt, diese Vorgaben genau einzuhalten, da das Mitführen von Feuerlöschern in Frankreich streng kontrolliert wird.
(Quelle: Verkehrsrundschau)
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