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Unbezahlte Überstunden verweigern???

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  • Unbezahlte Überstunden verweigern???

    Hallo.

    Ich würde gerne eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören:

    Herr A. arbeitet als Auslieferungsfahrer und hat laut Vertag eine 40 Stunden Woche und mit seinem Gehalt sind 3 Überstunden pro Woche abgegolten.
    Darüber hinausgehende Mehrarbeitsstunden werden, laut Vetrag, mit Freizeit abgegolten.

    Jetzt ist es aber so, dass Herr A. pro Woche auf mind. 48 Stunden kommt. Teilweise auch mehr.

    So kommen im Monat zwischen 20 und 30 Mehrarbeitsstunden zusammen.

    Diese werden NICHT mit Freizeit abgegolten.

    Was kann/sollte Herr A. rechtlich tun? (Einen neuen Arbeitgeber möchte er sich nicht suchen, da ihm die Arbeit Spaß macht)

    Schönen Feiertag.

  • #2
    AW: Unbezahlte Überstunden verweigern???

    Da gibts zwei möglichkeiten. Herr A spricht mit cheffe....cheffe stellt das ab und vergütet die überstunden. Wie auch immer.... oder herr A sucht sich einen neuen job. Es gäbe noch eine dritte möglichkeit, herrn A macht seine arbeit sooo gerne, daß er auch aus geige arbeitet. Für mich käme nur die erste variante in frage. Das ist das schlimme, mit jedem zug kommt ein dummer an und sagt :"ich mach das".

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    • #3
      AW: Unbezahlte Überstunden verweigern???

      Wenn der Kollege Aufzeichnungen über die geleistete Arbeit hat, sollte es eigentlich keine Probleme geben. Chef ansprechen, zahlt er nicht, die Forderung mit Hilfe der eigenen Gewerkschaft geltend machen. Man sollte so etwas eher sportlich sehen und nicht so ängstlich sein. Ein Chef geht täglich mit solchen Dingen um. Kommt es deshalb zu einer Entlassung, Kündigungsschutzklage einreichen. Ergebnis wird sein, Überstunden werden bezahlt und man geht mit einer guten Abfindung nach dem nächsten Arbeitgeber. So denkt der Chef, so muss man sich das als Arbeitnehmer eben auch angewöhnen.

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      • #4
        AW: Unbezahlte Überstunden verweigern???

        Die antwort liegt doch schon in der überschrift des themas. Unbezahlte überstunden.....das ist endgültig vorbei. Und es liegt an jedem selber, daß das auch so bleibt. Und bevor hier wieder diskussionen über gewerkschaften aufkommen... braucht kein mensch, sowas. Gewerkschaften haben auch nur einen nicht unerheblichen anteil daran, daß jede stunde auch gefälligst bezahlt wird. Herrn A beeindruckt das ja auch nicht. Sonst würde er sich ja nicht die frage stellen, ob er nicht auch umsonst überstunden machen soll. Sei es aus gewohnheit oder wie schon gesagt aus geige. Jeder wie er meint.

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        • #5
          AW: Unbezahlte Überstunden verweigern???

          Seit dem MIndestlohngesetz hat der Zoll reges Interesse an solchen Firmen...erst Gespräch mit dem Chef suchen und entweder auf bezahlte Überstunden bestehen oder wie vertraglich vereinbart der zustehende Freizeitausgleich....
          Will der Chef beides nicht....Anruf beim Zoll genügt...oder Gewerbeaufsichtsamt reicht auch schon.
          Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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          • #6
            AW: Unbezahlte Überstunden verweigern???

            Ich habe ihm auch gesagt, red mit deinem Chef und wenn er nichts ändert, dann musst du halt dagegen vorgehen. Aufzeichnungen hat er ja via Tachoscheiben und Fahrerkarte.
            Das ganze hat sich wohl mehr oder weniger so eingespielt, alle Fahrer meckern aber keiner tut was dagegen.

            Aber nur weil alle anderen den Mund halten muss er es ja nicht tun.

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            • #7
              AW: Unbezahlte Überstunden verweigern???

              Hallo, das Gewerbeaufsichtsamt und der Zoll,
              haben nichts mit unbezahlten Überstunden zutun.
              a:Gewerkschaft
              b:Anwalt.
              c:Arbeitsgericht.
              mfG Harald
              Sailingace.com ist das professionelle Lexikon für Fachbegriffe aus der Welt der Wirtschaft.
              Zuletzt geändert von Turbotrucker; 25.05.2015, 19:33.

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              • #8
                AW: Unbezahlte Überstunden verweigern???

                Tüllich !
                Wenn der Kollege unter 1700€ bei 200h/Monat bekommt, ist der Zoll zuständig, weil er unter dem Mindestlohn liegt. Und bei den meisten Kutschern sind die 200h am 15. weg...
                Hakuna Matata !!!

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                • #9
                  AW: Unbezahlte Überstunden verweigern???

                  Um das noch mal klarzustellen, was die Zuständigkeiten angeht:
                  Zoll: wenn das Gehalt unter 8,5€ / Std kommt (Spesen, Nachtzuschläge, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld ausgenommen)
                  Gewerbeaufsichtsamt: Wenn die Arbeitszeit die 48 Std/16Wochen im Durchschnitt (aber nicht mehr als 10 Std täglich) überschreitet
                  Gewerkschschaft, Anwalt, Arbeitsgericht, wenn es um die Einforderung des Ausgleiches angeht.
                  Sollte man auch machen. Die FAhrerkarte ist doch ein Superbeweismittel.
                  Gruss
                  Taggi

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