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Frankreich: FAQ Sozialvorschriften

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  • Frankreich: FAQ Sozialvorschriften

    Frankreich veröffentlicht Fragenkatalog zu verschärften Sozialvorschriften

    Das Pariser Verkehrsministerium hat die häufigsten Fragen zum neuen Verbot bezüglich des Verbringens der Ruhezeiten von Lkw-Fahrern beantwortet.


    Paris. Seit dem 11. Juli 2014 ist es Lkw-Lenkern in Frankreich gesetzlich verboten, ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrerhaus zu verbringen. Transportunternehmern, die nicht sicherstellen, dass sich das Fahrpersonal an diese Vorschrift hält, drohen seither eine Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro und ein Jahr Gefängnis.

    Nun hat das französische Verkehrsministerium auf seiner Internetseite eine Übersicht von oft gestellten Fragen und der dazugehörigen Antworten (FAQ) zur Umsetzung des Verbots veröffentlicht. Die kostenlose PDF-Datei kann man auch in deutscher Sprache herunterladen. Sie erläutert die Auswirkungen der gesetzlichen Regelung, erklärt also zum Beispiel, für wen genau sie gilt und wie in Frankreich kontrolliert wird. (ag)

    Downloaden kann man das FAQ unter:
    www.developpement-durable.gouv.fr/IMG/pdf/MEDDE_FAQ_conduc_routiers_DE.pdf


    (Quelle: Verkehrsrundschau)
    Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

  • #2
    AW: Frankreich: FAQ Sozialvorschriften

    2.8 Kann das Verbringen einer regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug
    im Ausland, das aber bei einer Kontrolle in Frankreich festgestellt wurde, verfolgt
    werden?

    Die Kontrollbeamten des Landtransports, die in Artikel L.3315-1 des Transportgesetzes
    genannt werden, sind befugt, Verstöße gegen die Verordnung 561/2006 vom 15. März
    2006 festzustellen. In diesem Zusammenhang kann das Verbringen der regelmäßigen
    wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug bei einer Straßenkontrolle festgestellt werden, bei der die Einhaltung aller Bestimmungen des Straßenverkehrs überprüft wird.

    Straßenkontrollen sind nicht dazu vorgesehen, die Bedingungen für die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten für die Zeit vor der laufenden Kontrolle zu überprüfen.

    Punkt.3.4

    Die in Frankreich von den Kontrollbeamten für den Straßentransport durchgeführten Strassenkontrolle beschränken sich auf die Feststellung der Einhaltung der aktuellen Bedingungen beim Verbringen der Ruhezeit.


    Also falls ich das jetzt nicht falsch verstehe und mir so die ganze PDF durchlese, soll das wohl heissen das die nur was ahnden bzw. ahnden können wenn die einen in Frankreich auf frischer Tat erwischen und was vor der Kontrolle war zählt nicht?Oder habe ich das jetzt missverstanden?

    Aber auf der anderen Seite dann dieser Satz
    Diese Verfolgungen stützen sich auf den Grundsatz des Artikels 19 dieser Verordnung, der
    die Mitgliedstaaten ermächtigt,
    "eine Strafe gegen ein Unternehmen und/oder einen
    Fahrer zu verhängen bei einem Verstoß gegen diese Verordnung, die in seinem
    Hoheitsgebiet festgestellt wird und noch nicht mit einer Sanktion geahndet wurde, selbst
    wenn dieser Verstoß in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittland begangen
    wurde".


    Also könnten die doch das bestrafen was vorher war wenn man nicht vorher schon eine Strafe dafür bekommen hat? Ja wat denn nu?
    Also die Formulierung dieser PDF von den Franzosen lässt doch sehr zu wünschen übrig....


    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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    • #3
      AW: Frankreich: FAQ Sozialvorschriften

      Sie können nur dann eine Starafe aussprechen, wenn sie dich auf frischer Tat ertappen! Das heisst sie kontrollieren dich und du hast mehr als 45 Stunden auf der Karte, bzw. du hast am Wochenende davor deine 24 er schon gemacht! Weil zwei 24 er hintereinander geht ja nicht!
      Sollte man dich kontrollieren und du stehst erst 30 Stunden, hast davor das WE mind. ein 45 gemacht, dürfen sie dich nicht belangen!

      Noch braucht man keine Beweise, wo man die vorherigen 45 er verbracht hat!
      Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

      Kommentar


      • #4
        AW: Frankreich: FAQ Sozialvorschriften

        Worauf ich speziell raus wollte war die Bestrafung der 45er in anderen Ländern ausser dem eigenen Heimatland....steht ja in dem einen Paragraphen drin, das die auch anscheinend ne 45er ahnden dürfen die in einem anderen Land gemacht worden ist wenn man dafür noch keine Strafe woanders kassiert hat....siehe diesen Satz....

        Diese Verfolgungen stützen sich auf den Grundsatz des Artikels 19 dieser Verordnung, der die Mitgliedstaaten ermächtigt, "eine Strafe gegen ein Unternehmen und/oder einen Fahrer zu verhängen bei einem Verstoß gegen diese Verordnung, die in seinem Hoheitsgebiet festgestellt wird und noch nicht mit einer Sanktion geahndet wurde, selbst wenn dieser Verstoß in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittland begangen wurde".
        Das widerspricht dem ganzen mit auf frischer Tat ertappen nämlich dann......deswegen hatte ich nochmal gezielt nachgefragt...
        Wenn man zum Beispiel ein Wochenende zu Hause ist und dann ein WE in England die 45er macht (dort ist es nicht verboten die 45er im Lkw zu machen).....und dann in der Folgewoche angenommen ein verkürztes WE macht und dann in Frankreich in eine Kontrolle käme....
        Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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        • #5
          AW: Frankreich: FAQ Sozialvorschriften

          Wie soll das nachgewiesen werden was letzte Woche in einen anderem Land passiert ist?

          Die müssen mich doch schon auf frischer Tat ertappen oder nicht?

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          • #6
            AW: Frankreich: FAQ Sozialvorschriften

            Da du in deinem Kontrollgerät das Land wechseln musst, sobald du in ein anderes Land fährst, kann man es daran erkennen.
            Nichts destotrotz können sie dich NOCH nicht im nachhinein für das vergehen belangen! Sie können nur Strafen aussprechen, wenn man dich vor Ort antreffen! Aber auch da werden sie garantiert noch etwas dran ändern!
            Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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            • #7
              AW: Frankreich: FAQ Sozialvorschriften

              Und woran erkennen die ob man im LKW geschlafen hat? Man muss die regelmäßige ja nicht zuhause verbringen.

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              • #8
                AW: Frankreich: FAQ Sozialvorschriften

                Wie die das im nachhinein kontrollieren wollen ist mir auch noch unklar! Aber ich denke mal, dass wenn man im Hotel geschlafen hat, eine Rechnung o. ä. vorlegen muss! Aber auch da wird man auf Probleme stossen! Was ist wenn ich nach Hamburg fahre, dort Freunde habe, die mich übers Wochenende aufnehmen, kann ich keinen Beleg vorlegen!

                Ich hatte letztes Jahr im Dezember mal beim Gewerbeaufsichtsamt angerufen und genau über die Problematik gesprochen! Sogar die wissen noch nicht genau, wie sie das ganze kontrollieren wollen! Die Doofen sind wieder wir.

                Ich stelle mir da auch andere Fragen! Nur der Zoll darf in Deutschland Fahrer während ihrer Pause stören und dann gilt es nicht als Unterbrechung! Bei der BAG und der Polizei gilt es aber als Unterbrechung. Heisst im Umkehrschluss, kontrolliert man mich nach 40 Stunden, beginnt dann meine Pause von vorne??
                Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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