Infos zur Berufskraftfahrer Qualifikation:
Das bedeutet für
- Bus-Fahrer, die am 10.09.2008 / Lkw-Fahrer, die bis zum 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, müssen künftig alle 5 Jahre an einer - Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit - teilnehmen und diese im Führerschein eintragen lassen.
- Berufseinsteiger, die Ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2008 (für Bus-Fahrer) / nach dem 10.09.2009 (für Lkw-Fahrer) erwerben, müssen ab dann eine Prüfung absolvieren, um ihre Qualifikation im Bereich Verkehrssicherheit nachzuweisen (Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation)
weitere Infos aus der Quelle:
Das bedeutet für
- Bus-Fahrer, die am 10.09.2008 / Lkw-Fahrer, die bis zum 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, müssen künftig alle 5 Jahre an einer - Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit - teilnehmen und diese im Führerschein eintragen lassen.
- Berufseinsteiger, die Ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2008 (für Bus-Fahrer) / nach dem 10.09.2009 (für Lkw-Fahrer) erwerben, müssen ab dann eine Prüfung absolvieren, um ihre Qualifikation im Bereich Verkehrssicherheit nachzuweisen (Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation)
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