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Unterbrechung der Wöchentlichen Ruhezustand durch Fährregelung erlaubt ?

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  • Unterbrechung der Wöchentlichen Ruhezustand durch Fährregelung erlaubt ?

    Hallo Kollegen, ich habe grad eine intressante Unterhaltung mit einem Kollegen gehabt, er erzählte mir das er mit der Fährregelung seine Wöchentliche Ruhezeit unterbricht um von der Fähre zu fahren. Ich dachte immer nur die Tägliche Ruhezeit kann mit der Fähre unterbrochen werden. Kennt sich jemand damit genau aus,und weiss wo man den Gesetzesentwurf findet?
    Mfg
    Fernweh79

  • #2
    AW: Unterbrechung der Wöchentlichen Ruhezustand durch Fährregelung erlaubt ?

    ..........da hast Du richtig gedacht.........
    Mal verlierst Du,...............mal gewinnt der andere............

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    • #3
      AW: Unterbrechung der Wöchentlichen Ruhezustand durch Fährregelung erlaubt ?

      Zitat von fernweh79 Beitrag anzeigen
      ich habe grad eine intressante Unterhaltung mit einem Kollegen
      Fuhr der ein rotes Auto und Pappi hatte der Chefin als Kind die Schaukel zu nah an die Wand gestellt? ;) Solche Dinge erzählen die ihtren Fahrern auch ständig..
      Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich noch nicht ganz sicher.
      (A. Einstein)

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      • #4
        AW: Unterbrechung der Wöchentlichen Ruhezustand durch Fährregelung erlaubt ?

        Moin, deine tägliche Ruhezeit darfst du unterbrechen um auf die Fähre zu fahren, deine Wochenruhezeit darfst du offiziell nicht unterbrechen um auf die Fähre zu fahren....

        Fährregelung:
        Eine Besonderheit gilt für Fahrer eines Fahrzeugs, das im kombinierten Verkehr mit einem Schiff oder mit der Eisenbahn befördert wird. Seine tägliche Ruhezeit darf (gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006) zwei Mal unterbrochen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

        • Es muss sich um eine regelmäßige tägliche Ruhezeit handeln.
        • Die Unterbrechungen dürfen insgesamt nicht mehr als eine Stunde betragen.
        • Dem Fahrer muss eine Schlafkabine oder ein Liegeplatz zur Verfügung stehen.



        Für die Wochenruhezeit gilt :

        Während der Ruhezeit muss der Fahrer frei über seine Zeit verfügen können. Keine Ruhezeiten sind Zeiten der Arbeit oder Arbeitsbereitschaft sowie die im fahrenden Fahrzeug verbrachten Kabinenzeiten. Die tägliche Ruhezeit sowie die reduzierte wöchentliche Ruhezeit kann jedoch im Fahrzeug verbracht werden, sofern es mit einer Schlafkabine ausgestattet ist und nicht fährt.

        Nachlesen kannst du es hier.

        www.bag.bund.de/DE/Service/FAQs/FAQUnterthemen/Fahrpersonalrecht_faq_node.html
        Zuletzt geändert von P.anzer; 11.04.2015, 16:31.
        in search of incredible

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        • #5
          AW: Unterbrechung der Wöchentlichen Ruhezustand durch Fährregelung erlaubt ?

          Bei ner Kontrollle wird sich der Kollege über ein saftiges Bussgeld freuen dürfen .......
          Du hast vollkommen Recht das nur die tägliche Ruhezeit durch die Fährregelung unterbrochen werden darf....
          Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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          • #6
            AW: Unterbrechung der Wöchentlichen Ruhezustand durch Fährregelung erlaubt ?

            Danke Kollegen für die Bestätigung.
            Mfg
            Fernweh79

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            • #7
              AW: Unterbrechung der Wöchentlichen Ruhezustand durch Fährregelung erlaubt ?

              wie verhaelt es sich wennich auf eine faehre fahren will +moechte meine 45 std wochenruhe nicht unterbechen.nun habe ich mir gedacht wenn ein kollege meinen lkw aufs schiff faehrt+ ich als fussgaenger hinterher trotte unterbreche ich ja die ruhezeit nicht da ich ja in diesem falle ein tourist bin.

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              • #8
                AW: Unterbrechung der Wöchentlichen Ruhezustand durch Fährregelung erlaubt ?

                Wenn dein Chef da nix gegen hat das fremde mit dem LKW rumgurken und du das mit deinem Gewissen vereinbaren kannst dann mach es doch so.

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                • #9
                  AW: Unterbrechung der Wöchentlichen Ruhezustand durch Fährregelung erlaubt ?

                  Zitat von Ravioli Beitrag anzeigen
                  Wenn dein Chef da nix gegen hat das fremde mit dem LKW rumgurken und du das mit deinem Gewissen vereinbaren kannst dann mach es doch so.
                  Da wäre ich aus verschiedenen gründen ganz vorsichtig mit.
                  In der Hauptsache ist zu bedenken das der Unternehmer für jede Bewegung seiner Fahrzeuge nachweispflichtig ist. D.h. dein Chef müsste dann die Daten der Fahrerkarte des freundlichen Kollegen archivieren. Kommt der Unternehmer dieser Pflicht nicht nach, ist das eine Ordnungswiedrigkeit die dem Unternehmer bis zu 750€ kosten kann.
                  Wenn man nicht darauf verzichten kann/möchte, sollte von der kurzen Fahrt ein Ausdruck mit auf der Rückseite vermerkten Führerscheinnummer, Adresse des Fahrers und die Daten des Unternehmers des Kollegen beim eigenem Unternehmer verwahrt werden.

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                  • #10
                    AW: Unterbrechung der Wöchentlichen Ruhezustand durch Fährregelung erlaubt ?

                    Zitat von MSchind Beitrag anzeigen
                    In der Hauptsache ist zu bedenken das der Unternehmer für jede Bewegung seiner Fahrzeuge nachweispflichtig ist. D.h. dein Chef müsste dann die Daten der Fahrerkarte des freundlichen Kollegen archivieren.
                    Kann er doch auch ohne Karte, ist doch alles im Gerät.

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                    • #11
                      AW: Unterbrechung der Wöchentlichen Ruhezustand durch Fährregelung erlaubt ?

                      Das ist ein Argument und da will ich auch nicht streiten.
                      Sicher bin ich mir da nicht.

                      Verordnung EG 561/2006


                      Artikel 10 "Haftung von Verkehrsunternehmen", Absatz 5

                      a) Ein Verkehrsunternehmen, das Fahrzeuge einsetzt, die unter die vorliegende Verordnung fallen und die mit einem Kontrollgerät ausgestattet sind, das dem Anhang I B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 entspricht (Anmerkung: = digitaler Tachograph, stellt Folgendes sicher

                      i) Alle Daten werden von dem Bordgerät und der Fahrerkarte so regelmäßig heruntergeladen, wie es der Mitgliedstaat vorschreibt; diese relevanten Daten werden in kürzeren Abständen heruntergeladen, damit sichergestellt ist, dass alle von dem Unternehmen oder für das Unternehmen durchgeführten Tätigkeiten heruntergeladen werden;
                      ii) alle sowohl vom Bordgerät als auch von der Fahrerkarte heruntergeladenen Daten werden nach ihrer Aufzeichnung mindestens zwölf Monate lang aufbewahrt und müssen für einen Kontrollbeamten auf Verlangen entweder direkt oder zur Fernabfrage von den Geschäftsräumen des Unternehmens zugänglich sein.

                      Dazu meine ich, das das Fahrpersonalrecht nicht unterscheidet, ob der Fahrer im Unternehmen angestellt ist oder diesem nur zur Verfügung gestellt wurde. Entscheidend ist, wer das Fahrzeug tatsächlich einsetzt--also der, der das Fahrzeug stellt und den Fahrer beauftragt. Daraus folgt, dass der Auftraggeber die Daten des Fahrzeuges und die der Fahrerkarte zu archivieren hat.

                      Dazu auch im AETR
                      § 25 Zuwiderhandlungen gegen das AETR
                      entgegen Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer ii des Anhangs nicht sicherstellt,
                      dass alle Daten aus der Fahrzeugeinheit und der Fahrerkarte heruntergeladen werden
                      oder mindestens zwölf Monate aufbewahrt werden und die Daten auf Verlangen
                      zur Verfügung stehen,
                      Zuletzt geändert von MSchind; 20.07.2015, 11:44.

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                      • #12
                        AW: Unterbrechung der Wöchentlichen Ruhezustand durch Fährregelung erlaubt ?

                        Zitat von cavallo 09 Beitrag anzeigen
                        wie verhaelt es sich wennich auf eine faehre fahren will +moechte meine 45 std wochenruhe nicht unterbechen.nun habe ich mir gedacht wenn ein kollege meinen lkw aufs schiff faehrt+ ich als fussgaenger hinterher trotte unterbreche ich ja die ruhezeit nicht da ich ja in diesem falle ein tourist bin.
                        Wenn du zu beginn der Ruhezeit die Karte ziehst, ein Hotelzimmer hast, ein Zimmer auf dem Schiff, also ruhen kannst, dann ist das kein Problem. Den LKW siehst du dann aber erst nach der vollständigen Pause wieder.

                        Der Chef muss dann halt mit einer Betriebsprüfung rechnen wegen illegaler Beschäftigung wenn ein betriebsfremder Kollege den LKW bewegt. Hier ist Bretagne Express das beste Beispiel und kann auch bei youtube gefunden werden.
                        Zuletzt geändert von alterelch; 21.07.2015, 01:18.

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