Polizei stoppt illegalen Lkw-Transport
Ein in Barbing gestoppter Lasterfahrer hatte weder einen nötigen Führerschein noch für die Sicherung seiner Fracht gesorgt.
Die Polizei verbot dem 36-Jährigen die Weiterfahrt. Foto: dpa
BARBING Mittwoch wurde in Barbing in der Gutenbergstraße gegen 13 Uhr der Fahrer eines Sattelzuges kontrolliert. Der 36-jährige war auf dem Weg von Rotterdam nach Bosnien und beförderte zwei gebrauchte Lkw-Kipper. Um die beiden Fahrzeuge verladen zu können, wurde der Auflieger verbotswidrig auf eine Länge von 18,80 Meter verlängert. Die Höhe der Ladung betrug 4,43 Meter. Zudem wurde das zulässige Gesamtgewicht um über 22 Prozent überschritten. Die Ladung war zudem nicht ausreichend gesichert. Eine Genehmigung für den Güterfernverkehr besaß weder der Fahrer noch das Unternehmen. Weiter wurde festgestellt, dass der Fahrer nur im Besitz der Führerscheinklasse C für Lkw ohne Anhänger ist. Um den Sattelzug fahren zu dürfen, hätte er die Führerscheinklasse CE benötigt. Deshalb wurde die Weiterfahrt unterbunden. Da der Mann keinen Wohnsitz in Deutschland hat wurde eine Sicherheitsleistung einbehalten.
Gefunden mittelbayriche zeitung
Ein in Barbing gestoppter Lasterfahrer hatte weder einen nötigen Führerschein noch für die Sicherung seiner Fracht gesorgt.
Die Polizei verbot dem 36-Jährigen die Weiterfahrt. Foto: dpa
BARBING Mittwoch wurde in Barbing in der Gutenbergstraße gegen 13 Uhr der Fahrer eines Sattelzuges kontrolliert. Der 36-jährige war auf dem Weg von Rotterdam nach Bosnien und beförderte zwei gebrauchte Lkw-Kipper. Um die beiden Fahrzeuge verladen zu können, wurde der Auflieger verbotswidrig auf eine Länge von 18,80 Meter verlängert. Die Höhe der Ladung betrug 4,43 Meter. Zudem wurde das zulässige Gesamtgewicht um über 22 Prozent überschritten. Die Ladung war zudem nicht ausreichend gesichert. Eine Genehmigung für den Güterfernverkehr besaß weder der Fahrer noch das Unternehmen. Weiter wurde festgestellt, dass der Fahrer nur im Besitz der Führerscheinklasse C für Lkw ohne Anhänger ist. Um den Sattelzug fahren zu dürfen, hätte er die Führerscheinklasse CE benötigt. Deshalb wurde die Weiterfahrt unterbunden. Da der Mann keinen Wohnsitz in Deutschland hat wurde eine Sicherheitsleistung einbehalten.
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