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LKW Umsetzung als Fahrertätigkeit

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  • LKW Umsetzung als Fahrertätigkeit

    hallo zusammen,

    kurze erklärung meines vorhabens.

    ich bin z.z. selbsständig tätig, aber nicht in der brummiära. nun laufen meine geschäfte nicht ganz so wie erwartet etc.
    meine monatl. festkosten sind allerdings höher als mein einkommen, also muß ich mir noch zusätzlich was suchen, um geld zu verdienen.

    nun habe ich was gefunden, was mir ganz gut gefällt. ich muß dazu sagen, ich fahre unwahrscheinlich gern lkw, habe aber nur 7,5 t erfahrung (hobbymäßig, sei es umzug von bekannten oder auch nur mal als fahrer für bekannte, welche nicht die nötigen berechtigungen haben 7,5 t zu fahren.)
    12 t war auch einmal dabei.

    folgendes angebot habe ich angenommen.
    es müssen z.B. 20 lkw einer firma von mehreren fahrern von einem ort zum anderen gebracht werden. das bedeutet aber da es z.b. nur 5 fahrer sind, fahren wir 4 x diese strecke. wie lang die strecke ist , ist unterschiedlich, mal 20 km, mal 100 km wie auch immer. wir werden geshuttelt (wie schreibt man das eigentlich).

    ich habe eine fahrerkarte beantragt, bekomme sie demnächst.

    nun meine frage:

    wie sieht denn da jetzt der ablauf aus, was mit der fahrerkarte zu tun hat, was muß ich da eigentlich wie machen? wie sind denn da die lenk-und ruhezeiten, wenn wir zum ausgangspunkt gefahren werden und z.b. nichts machen?

    und wie ist es z.b., wenn ich von 16 bis 21 uhr die o.g. umsetzung mehrerer lkw mache und um z.b. 0.30 zu den lkw wieder hinfahre um sie dort bei bedarf nochmal umsetze und/ oder da vielleicht 4-5 stunden gar nichts mache.

    würde mich freuen, von euch passendes zu erfahren.

    klingt zwar etwas konfus, aber ohne weiter in die details zu gehen, na wer macht denn sowas, oder welche firma issen das, was soll das denn und und und will und kann ich im moment nicht beantworten.

    lg gruß


    euer bärenstark

    :fishing:
    wer pfeift, hat noch reserven

    sigpic

  • #2
    Zitat von Bärenstark Beitrag anzeigen
    nun meine frage:

    wie sieht denn da jetzt der ablauf aus, was mit der fahrerkarte zu tun hat, was muß ich da eigentlich wie machen? wie sind denn da die lenk-und ruhezeiten, wenn wir zum ausgangspunkt gefahren werden und z.b. nichts machen?

    und wie ist es z.b., wenn ich von 16 bis 21 uhr die o.g. umsetzung mehrerer lkw mache und um z.b. 0.30 zu den lkw wieder hinfahre um sie dort bei bedarf nochmal umsetze und/ oder da vielleicht 4-5 stunden gar nichts mache.

    würde mich freuen, von euch passendes zu erfahren.
    Hallo bärenstark,

    du bist ganz neu im Transportgewerbe, da kann man natürlich nicht alles wissen. Aber die Lenkzeitregelungen sind sehr komplex. Ohne einen genauen Ablaufplan von deinen Touren zu haben, kann man nichts konkteres schreiben. Ich hab dir einen Link vom BAG raus gesucht, da werden die Grundlagen der gesetzlichen Regelungen gut erklärt.

    Lies dir das einfach mal in Ruhe durch, dann hast du schon mal einen ziemlich guten Durchblick.



    Wenn du dann noch Detailfragen hast, helfen wir gerne weiter.

    Ansonsten lies dich einfach mal durch die entsprechenden Unterforen, da findest du auch schon viele gute Informationen.

    Rainer
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    • #3
      @rainer

      vielen dank für den link.
      ich hatte schon ne menge gelesen, unter anderem auch diesen.

      ich frag mal anders, die lenk und ruhezeiten richten sich, nach meinem verständnis und auch den formulierungen vom gesetzgeber, nach fahrzeiten.

      und da hakt es bei mir, wenn ich in 5 stunden eine gesamtzeit von 2 stunden, also 4 x 30 min, fahre, erreiche ich doch eigentlich nicht die 4,5 stunden lenkzeit. (Nun weiß ich auch (theoretisch) das ich am kontrollgerät was einstellen muß, wie das genau geht, da muß ich noch beschreibungen suchen, finden und lesen und die praxis wirds zeigen. aber die sieht dann auch meistens wieder anders aus.)

      und dann die nächste frage anders gestellt, wie ist die tägliche ruhezeit in meinem fall. die lenk und ruhezeiten sind doch eher für die "echten" brummifahrer ausfühlich erklärt. die fahren, machen pause fahren und machen feierabend. 9 std., 12 std. oder wie es eben lt. o.g. link vorsieht.

      ich bin da doch eher der "gelegenheitsfahrer". ich fahre z.b. 30 min, das 4 mal mit unterschiedlichen lkw. dazwischen und am schluß werde ich gefahren. (an der stelle gleich mal die frage, wo schreibe ich so was auf oder gibt man das in das kontrollgerät ein?)
      theoretisch dürfte ich also um 0.30 danach doch wieder "fahren". die zeit zwischen 21 und 0.30 uhr zählt die als ruhezeit? obwohl ich da noch den heimweg mit dem pkw (und zurück) habe, je ca. 40 km.

      nun sind die zeiten wie oben beschrieben nicht immer so, auch die strecke bzw. die fahrzeit kann variieren. auch die anfangs- und endzeit.
      so sieht aber meine erste woche aus. wie die einsätze danach sind, weiß ich nicht, aber soll immer so ungefähr ablaufen, nur die nachtzeiten sind nicht immer.

      desto mehr ich hier immer wieder meinen eben geschriebenen text lese und ich mir dabei überlege, welche fragen mir noch so durch den kopf gehen.
      ob meine entscheidung überhaupt richtig war und ist?
      mir bringt es ja nichts, wenn ich wegen unwissenheit oder anderer auslegung noch strafe zahlen muß. die scheint ja ganz schön happig zu sein oder zu werden. so viel bringt mir der job nun doch nicht ein.

      nun aber erst mal genug. ich schlaf mal über die sache.

      ich danke schon mal im voraus.


      bärenstarke grüße

      wer pfeift, hat noch reserven

      sigpic

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      • #4
        Zitat von Bärenstark Beitrag anzeigen
        ich frag mal anders, die lenk und ruhezeiten richten sich, nach meinem verständnis und auch den formulierungen vom gesetzgeber, nach fahrzeiten.
        Genau so ist es, und zwar nur Fahrtzeiten mit dem Lkw.

        Zitat von Bärenstark Beitrag anzeigen
        und da hakt es bei mir, wenn ich in 5 stunden eine gesamtzeit von 2 stunden, also 4 x 30 min, fahre, erreiche ich doch eigentlich nicht die 4,5 stunden lenkzeit.
        Sei froh! Die 4½ Stunden sind die maximale Lenkzeit, die man am Stück fahren darf. Alles was dazwischen liegt, ist Pause oder anderweitige Arbeiten.

        Zitat von Bärenstark Beitrag anzeigen
        (Nun weiß ich auch (theoretisch) das ich am kontrollgerät was einstellen muß, wie das genau geht, da muß ich noch beschreibungen suchen, finden und lesen und die praxis wirds zeigen. aber die sieht dann auch meistens wieder anders aus.)
        Ich denke mal, dein Arbeitgeber wird dir erklären (lassen), was du wie einstellen musst. Bei mir war es damals der Werkstattleiter, von dem ich eine exakte Einweisung bekommen habe.

        Zitat von Bärenstark Beitrag anzeigen
        und dann die nächste frage anders gestellt, wie ist die tägliche ruhezeit in meinem fall. die lenk und ruhezeiten sind doch eher für die "echten" brummifahrer ausfühlich erklärt. die fahren, machen pause fahren und machen feierabend. 9 std., 12 std. oder wie es eben lt. o.g. link vorsieht.
        Die tägliche Ruhezeit beträgt in deinem Fall - genau wie für jeden anderen Kraftfahrer - 11 Stunden (und kann 2x die Woche auf 9 Stunden verkürzt werden). Was du in deiner Ruhezeit machst, interessiert den Gesetzgeber nicht. Ob du schläfst, Fussball spielst oder nebenbei als Testpilot für die Lufthansa jobbst ist egal. Du darfst pro Tag 11 zusammenhängende Stunden keinen Lkw fahren.

        Zitat von Bärenstark Beitrag anzeigen
        ich bin da doch eher der "gelegenheitsfahrer". ich fahre z.b. 30 min, das 4 mal mit unterschiedlichen lkw. dazwischen und am schluß werde ich gefahren. (an der stelle gleich mal die frage, wo schreibe ich so was auf oder gibt man das in das kontrollgerät ein?)
        Das werden dir deine Kollegen oder dein Chef sicherlich genau erklären, wenn du mit dem Job anfängst.

        Zitat von Bärenstark Beitrag anzeigen
        theoretisch dürfte ich also um 0.30 danach doch wieder "fahren". die zeit zwischen 21 und 0.30 uhr zählt die als ruhezeit?
        Nein, als Pause. Die Ruhezeit ist i.d.R. mindestens 11 Stunden lang.

        Zitat von Bärenstark Beitrag anzeigen
        obwohl ich da noch den heimweg mit dem pkw (und zurück) habe, je ca. 40 km.
        Das ist egal. Wenn du nach der letzten Tour den Lkw abstellst, beginnt die Ruhezeit von i.d.R. 11 Stunden. Was du in deiner Ruhezeit machst, interessiert den Gesetzgeber nicht. Ob dein Arbeitsweg 4, 40 oder 400 Kilometer beträgt, ist egal. Du darfst in diesen 11 Stunden lediglich keinen Lkw bewegen.

        Zitat von Bärenstark Beitrag anzeigen
        nun sind die zeiten wie oben beschrieben nicht immer so, auch die strecke bzw. die fahrzeit kann variieren. auch die anfangs- und endzeit.
        so sieht aber meine erste woche aus. wie die einsätze danach sind, weiß ich nicht, aber soll immer so ungefähr ablaufen, nur die nachtzeiten sind nicht immer.
        Also, ich sehe hier keine Probleme mit den Lenk- und Ruhezeiten. Du wirst, so wie ich das sehe, weit unter den erlaubten Zeiten bleiben und deswegen keinen Stress mit den Behörden bekommen.

        Zitat von Bärenstark Beitrag anzeigen
        desto mehr ich hier immer wieder meinen eben geschriebenen text lese und ich mir dabei überlege, welche fragen mir noch so durch den kopf gehen.
        ob meine entscheidung überhaupt richtig war und ist?
        mir bringt es ja nichts, wenn ich wegen unwissenheit oder anderer auslegung noch strafe zahlen muß. die scheint ja ganz schön happig zu sein oder zu werden. so viel bringt mir der job nun doch nicht ein.
        So, wie du deinen Arbeitsablauf beschrieben hast, scheint das ein gemütlicher Job zu sein. Mach dir wegen eventuellen Strafen keine Sorgen - mit Lenkzeitüberschreitungen wirst du nichts am Hut haben.

        Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

        Rainer
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        • #5
          kleiner einwurf aus dem regelwerk:
          zitat:

          Die Schaltvorrichtung des Kontrollgerätes muss vom Fahrer so betätigt werden, dass die Lenkzeit, die sonstige Arbeitszeit, die Bereitschaftszeit und die Arbeitszeitunterbrechung getrennt und unterscheidbar unter dem jeweiligen Symbol aufgezeichnet werden. Neben den vom Kontrollgerät aufgezeichneten Lenk- und Ruhezeiten sind alle sonstigen Arbeitszeiten, die außerhalb des Kraftfahrzeuges verrichtet werden, handschriftlich in das Schaublatt einzutragen. Als "sonstige Arbeitszeit" gilt auch die Zeit, die der Fahrer für die Anreise benötigt, um ein mit einem Kontrollgerät ausgestattetes Fahrzeug zu übernehmen, dass sich nicht am Wohnort des Fahrers oder der Hauptniederlassung des Arbeitgebers befindet. Der Hauptniederlassung gleichgestellt ist die Zweigniederlassung eines überregional tätigen Unternehmens. Ferner gilt die Zeit als "sonstige Arbeitszeit", die der Fahrer vor Übernahme eines mit einem EG-Kontrollgerät ausgestatteten Fahrzeugs damit verbringt, Fahrzeuge zu lenken, die nicht mit einem EG-Kontrollgerät ausgestattet sein müssen.


          zitat ende.

          die ruhezeit istder zeitraum zwischen zuhause ankommen und zuhause losfahren. das fahren zum/vom job ist "sonstige arbeitszeit".

          und hier wird weder das verkehrsmittel, noch die darin ausgeübte tätigkeit unterschieden(fahrer/beifahrer)
          männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
          Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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          • #6
            hallo rainer, hallo laaangsaaam,

            vielen dank für die schnelle antwort. das hilft schon ein wenig, obwohl "@laaangsaaam" mit seinem kleinen einwurf natürlich schon wieder mein "am kopf kratzen" herauf beschwört hat und ich natürlich nicht unbedingt besser da stehe als vorher.

            vielleicht sehe ich es nur kompliziert und der eine oder andere haut sich gegen die stirn wenn er das hier liest "was will der eigentlich, ist doch alles klar".

            ich will nicht behaupten, dass ich alles "schwarz" sehe oder mir mehr gedanken mache, als eigentlich notwendig. aber....ich kenne leider keinen den ich fragen kann, der sich in meiner situation befindet bzw. so was schon gemacht hat.
            ich kenne zwar ein paar leute, welche ähnliches (lkw abholung und zustellungen bei vermietfirmen) gemacht haben, die haben sich aber auch keine gedanken über lenkzeiten, fahrerkarte oder tachoscheibe gemacht. die sind gefahren und wußten nicht mal wie die tachoscheibe eingelegt wird, geschweige wie man die ausfüllt. von fahrerkarten haben die zwar gehört, aber den gesichtsausdruck zu folge haben die das mit "fahrkarten" in zusammenhang gebracht.

            rainer, es stimmt, es ist bzw. wird ein entspannter job sein.

            auf grund meiner fragen, welche ich von meinem "arbeitgeber" z.t. nicht beantwortet bekomme, muß ich mich schlaufragen bzw. -lesen.

            damit ich nicht um den heißen brei rede (schreibe), vielleicht spielt ihr folgendes szenarium mal durch und könnt mir dann weiter helfen.

            als "selbständiger dienstleister" (fahrer) fährst du für eine firma, welche beauftragt wurde, für eine filmproduktion die benötigten (z.b. 20) lkw zum drehort zu fahren. (hinweis: es sind mehr lkw als fahrer, wie schon beschrieben, werden wir geshuttelt)
            die dort abgestellten lkw müssen später gegebenenfalls nochmals umgesetzt werden, während der dreharbeiten oder im anschluß vor dem nächsten dreh vielleicht eine strasse weiter oder so.
            alles was am set passiert, also das nochmalige umsetzen eines oder mehrerer lkw kann, muß aber nicht sein. aber es müssen fahrer im falle vor ort sein. bei den filmleuten ist spontanität wohl an der tagesordnung, wo ich aber auch kein problem damit habe.
            ist ne coole sache, denke ich. habs ja noch nicht gemacht, geht erst nächste woche los.

            nun graults mir nicht vorm fahren, sondern vor das richtige verhalten mit dem schriftkram, bzw. dem einsatz der fahrerkarte.
            dem unternehmer, welcher mich gegen rechnung bezahlt, ist es egal ob ich die daten richtig schreibe, er ist nicht verantwortlich und haftbar zu machen.
            ich bin selbst der unternehmer und für meinen "bockmist" verantwortlich, was die bürokratie angeht. ich sage ihm nur im vorfeld, wenn ich wann die lenkzeiten überschreite oder ähnliches.
            mir steht es frei, nur die lkw hin zu fahren, abzuholen oder am set die bereitschaft zu übernehmen. da ich aber geld brauche (wer nicht) versuche ich natürlich die optimale ausnutzung unter berücksichtigung der gesetzeslage. nun sind auch die zeiten ja nicht immer gleich, also kann ich auch nicht sagen wie es weiter geht. wir erhalten immer nur für eine woche den einsatzplan, was ja auch nicht schlimm ist.
            bevor jetzt jemand denkt, na mann, soll er doch nur die lkw hinfahren oder abholen oder am set die bereitschaft machen...ich fahre gern, wenn auch selten lkw, interessant ist aber auch die sache am set, also bemühe ich mich natürlich um beides. (2 von 3 möglichkeiten) hinzu kommt natürlich auch der hintergedanke, geld zu verdienen beim kinodreh ohne was zu machen, oder eben halt mal ne kurze umsetzung.

            und noch was, die fahrzeuge sind unterschiedlich bestückt, es gibt welche mit digi. kontrollgerät oder mit tachoscheibe. bei den digi. kontrollgräten gibt es wohl auch noch unterschiedliche. was für lkw man fährt, also welche geräte drin sind, weiß im vorfeld keiner. heißt also, ich habe eine mischung von fahrerkarte und tachoscheibe. oder auch nur eins von beiden. am set wird es aber wieder anders sein, da dort wieder ein lkw umgesetzt werden kann, welchen ich vorher nicht hintransportiert habe. also alles durcheinander.

            und deshalb frage ich hier euch profis.

            vielleicht muß ich aber auch zu irgendwelchen behörden gehen, um auskunft zu erhalten. ihr könnt ja auch nicht alles wissen.

            lieben gruß

            euer bärenstark

            wer pfeift, hat noch reserven

            sigpic

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            • #7
              Zitat von Bärenstark Beitrag anzeigen
              und noch was, die fahrzeuge sind unterschiedlich bestückt, es gibt welche mit digi. kontrollgerät oder mit tachoscheibe. bei den digi. kontrollgräten gibt es wohl auch noch unterschiedliche. was für lkw man fährt, also welche geräte drin sind, weiß im vorfeld keiner. heißt also, ich habe eine mischung von fahrerkarte und tachoscheibe. oder auch nur eins von beiden. am set wird es aber wieder anders sein, da dort wieder ein lkw umgesetzt werden kann, welchen ich vorher nicht hintransportiert habe. also alles durcheinander.
              Du musst auf jeden Fall beim DigiTacho einen Ausdruck machen, wenn du den Lkw abstellst und einen anderen übernimmst. Dieser Ausdruck ist dasselbe wie eine Tachoscheibe, ein Nachweis für deine Lenkzeit.

              Bei analogen Tachos musst du auf der Rückseite handschriftlich vermerken, wann du welchen neuen Lkw übernommen hast (Kennzeichen, Kilometerstand, Uhrzeit). Dafür gibt es Felder, die du ausfüllen musst. Auf gar keinen Fall solltest du für jeden neuen Lkw eine neue Tachoscheibe ausfüllen. Nur wenn die Rückseite der Tachoscheibe voll ist, musst du zwangsläufig eine neue nehmen.

              Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich etwas überfordert bin. Solch eine Konstellation kannte ich bisher noch nicht. Erschwerend kommt noch dazu, dass du Neuling im Transportgewerbe bist, und bei dieser Aufgabenstellung kommen auch die erfahrensten Kutscher ins Grübeln, was nun wie ausgefüllt werden muss...

              Bodo (laaangsaaaam) hat sich schon kurz eingeklinkt in diesen Thread, der ist der Spezialist für solche verzwickten Sachen und kennt sich verdammt gut aus...

              @ Bodo: Kannst du hier weiterhelfen? Wäre super, wenn du hier Hilfestellung geben könntest...

              Ich verfolge den Thread auf jeden Fall weiter und schaue, ob mir noch etwas einfällt...
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              • #8
                guten morgen rainer,

                super infos für mich. danke.

                Bei analogen Tachos musst du auf der Rückseite handschriftlich vermerken, wann du welchen neuen Lkw übernommen hast (Kennzeichen, Kilometerstand, Uhrzeit). Dafür gibt es Felder, die du ausfüllen musst. Auf gar keinen Fall solltest du für jeden neuen Lkw eine neue Tachoscheibe ausfüllen. Nur wenn die Rückseite der Tachoscheibe voll ist, musst du zwangsläufig eine neue nehmen.
                das gilt jetzt aber nur für einen arbeitstag, oder?

                was ist eigentlich ein arbeitstag?
                wenn ich nachmittag 16 uhr als beispiel anfange, bis 20 oder 21 uhr arbeite, und um 0.30 uhr wieder anfange und bis z.b. 5 uhr arbeite, sind das meiner meinung nach 2 tage, ist das richtig?
                (natürlich unter berücksichtigung der lenkzeiten, wo ich aber bestimmt nicht an die grenzen kommen werde, das hatten wir ja schon ausgewertet)
                wenn es aber 2 arbeitstage sind, müßte dann eine ruhezeit von 11 stunden zw. den beiden tagen sein? ich kann natürlich auch ein tag daraus machen, denke ich jedenfalls. aber die definition arbeitstag ist doch schon verwirrend, zumindest in der brummibranche.

                ich habe mir gestern abend vorgenommen, entspannter an die sache heran zu gehen, als bisher.
                nicht nächste woche ist mein erstes "date" zum fahren, sondern schon diesen freitag. hat sich gestern abend noch ergeben. somit bleibt mir sowieso nicht viel zeit zum überlegen, eine fahrerkarte habe ich noch nicht, nur die quittung für die beantragung, na und da schreibe ich einfach alles auf papier, bei den tachoscheiben, weiß ich ja nun was zu tun ist und am we werde ich euch berichten, wann und wie oft ich kontrolliert wurde und was ich alles falsch gemacht habe, ok?

                am freitag werde ich auch fahrer kennenlernen, die zumindest aus der lkw stadtbranche kommen, die müssen was wissen. aber lt. rundschreiben meines auftraggeber müssen bei den letzten beiden umsetzungen fehler beim aufzeichnen der lenkzeiten gemacht worden sein. es ist ein brisantes thema.

                aber wie schon gesagt, ich teste das jetzt am freitag, werde sehen wo es hakt und dann euch hier alles brühwarm schreiben.
                wenn es nicht hakt, berichte ich euch trotzdem, was wie abging.
                nur die tätigkeiten vom/ am set darf ich lt. vertrag nicht an dritte weitergeben. (ich frag mal, vielleicht gehts ja bei den vierten, fünften usw. nee, gins issen spass)

                wenn jemanden noch was zu meinen fragen einfällt, was wichtig ist, dann her damit. ich freue mich auf alle infos.

                am freitag werde ich mich auch erkundigen, wie es mit den gesetzlichen fahrverboten aussieht, lt. meinem dienstplan fahre ich da, z.b. nächste woche sonntag 0.30 uhr . gibt es da eigentlich ausnahmegenehmigungen, welche man (die filmproduktionsfirma z.b.) beantragen kann?

                so ihr lieben, jetzt erst mal schluß von meiner seite. wenn ich entspannt sein will, sollte ich nicht noch mit neuen fragen und themen kommen.

                für die, die morgen einen freien tag haben, schönen feiertag. für die anderen einen schönen arbeitstag. und für uns väter einen schönen vatertag. und für die steinewerfer hier in berlin, lasst es sein.


                bärenstarke grüße aus bärlin
                wer pfeift, hat noch reserven

                sigpic

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                • #9
                  Zitat von Bärenstark Beitrag anzeigen
                  was ist eigentlich ein arbeitstag?
                  wenn ich nachmittag 16 uhr als beispiel anfange, bis 20 oder 21 uhr arbeite, und um 0.30 uhr wieder anfange und bis z.b. 5 uhr arbeite, sind das meiner meinung nach 2 tage, ist das richtig?
                  (natürlich unter berücksichtigung der lenkzeiten, wo ich aber bestimmt nicht an die grenzen kommen werde, das hatten wir ja schon ausgewertet)
                  wenn es aber 2 arbeitstage sind, müßte dann eine ruhezeit von 11 stunden zw. den beiden tagen sein? ich kann natürlich auch ein tag daraus machen, denke ich jedenfalls. aber die definition arbeitstag ist doch schon verwirrend, zumindest in der brummibranche.
                  Ganz einfach: Ein Arbeitstag ist die Zeit zwischen zwei Ruhezeiten.
                  Wenn du um 17 Uhr anfängst und um 5 Uhr am nächsten Morgen Feierabend hast, geht deine Arbeitszeit über zwei Kalendertage. Deswegen hast du auch auf der Tachoscheibe zwei Felder, in denen du das Datum eintragen kannst, Anfangsdatum und Enddatum deiner Arbeitszeit.

                  Zitat von Bärenstark Beitrag anzeigen
                  am freitag werde ich mich auch erkundigen, wie es mit den gesetzlichen fahrverboten aussieht, lt. meinem dienstplan fahre ich da, z.b. nächste woche sonntag 0.30 uhr . gibt es da eigentlich ausnahmegenehmigungen, welche man (die filmproduktionsfirma z.b.) beantragen kann?
                  Natürlich gibt es Ausnahmegenehmigungen, aber es ist die Frage, ob die notwendig sind, denn die Lkws werden nicht für den gewerblichen Gütertransport eingesetzt. Da musst du dich am Set erkundigen, wie das geregelt ist. Es gibt bestimmt irgendeinen Produktionsassistenten, der diese Einsätze koordiniert und der die Vorschriften und Richtlinien für diesen speziellen Fall kennt.
                  Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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