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    Meldepflicht für Lkw-Transporte in Ungarn ab 1. Januar 2015

    05.01.15
    Trotz vielfacher Bedenken und Beschwerden führt Ungarn zum 1. Januar 2015 das elektronische Kontrollsystem EKAER ein. Das System soll der Verhinderung der Umsatzsteuerhinterziehung dienen. Damit verbunden ist eine Meldepflicht für alle Warentransporte mit Lkw über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Im Zuge der Meldung erfolgt die Erteilung einer Identifikationsnummer, der sogenannten EKAER-Nummer, die vom Absender oder Empfänger für jeden einzelnen Transport gesondert beantragt werden muss. In erster Linie sind hiervon der ungarische Empfänger beziehungsweise der Absender in Ungarn betroffen. Seit dem 1. Januar 2015 dürfen:
    • Warenbeschaffungen oder Einfuhren zu sonstigen Zwecken aus anderen EU-Mitgliedsstaaten,
    • Warenverkäufe oder Warenausfuhren zu sonstigen Zwecken in andere EU-Mitgliedsstaaten,
    • erstmalige steuerpflichtige Warenverkäufe an Nicht-Endabnehmer innerhalb Ungarns,

    die in Fahrzeugen über 3,5 Tonnen befördert werden, nur durchgeführt werden, wenn das Unternehmen über eine gültige EKAER-Nummer verfügt. Diese Nummer gilt jeweils nur für eine Beförderung und hat eine Gültigkeit von 15 Tagen ab Ausgabetag. Die Nationale Steuer- und Zollverwaltung (NAV) hat am 17. Dezember 2014 die Online-Plattform zu dem Meldesystem freigeschaltet. Außerdem enthält sie Rechtsakte und Informationen zu technischen und organisatorischen Details. Zunächst erfolgt über diese Plattform die Registrierung durch Beantragung eines Benutzernamens und eines Passworts. Mithilfe des zugeteilten Benutzernamens und des Passworts kann dann der Transport angemeldet werden. Die Behörde vergibt anschließend eine EKAER-Nummer, die vor Beginn des Transports beziehungsweise der Beladung dem Transportunternehmer oder Spediteur zu übergeben ist. Im Gesetz wird neben Handelsgütern auch von sogenannten „risikoreichen Gütern beziehungsweise Lebensmitteln“ gesprochen, für die Sonderregelungen zur Anwendung kommen. Unbekannt ist jedoch bislang, welche Güter genau hierunter fallen. Einzelheiten können Sie dem fortlaufend aktualisiertem Informationsblatt der Deutsch-Ungarischen Industrie- und Handelskammer (DUIHK) entnehmen. Sofern der Meldepflicht nicht oder unvollständig nachgekommen wird, drohen Bußgelder bis zu 40 Prozent des Warenwerts, die Beschlagnahmung der Ladung oder des Fahrzeugs. Die DUIHK hat jedoch darauf hingewiesen, dass gemäß einer Mitteilung des ungarischen Wirtschaftsministeriums bei Verstößen gegen die Meldepflichten bis zum 31. Januar 2015 keine Bußgelder verhängt würden. Neben der Tatsache, dass die Plattform ausschließlich in ungarischer Sprache verfügbar ist, bemängelt der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) die späten und nach wie vor unzureichenden Informationen der ungarischen Behörden und die zum Teil noch offenen Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen ungarischen Gesetzes.

    Quelle: VHSp Morningnews, 05.01.15









    Zuletzt geändert von Snowdog; 03.02.2015, 21:58.

  • #2
    AW: neues aus ungarn

    haben wir schon hier: http://www.brummionline.com/forum/sh...-seit-1-1-2015
    Gruß Holger :D:D

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