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Zufahrtsbeschränkung Rotterdamer Hafen Massvlakte

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  • Zufahrtsbeschränkung Rotterdamer Hafen Massvlakte

    Seit 1. Oktober 2014 müssen alle Lkw für das Befahren des Rotterdamer Maasvlakte-Hafens registriert sein. Seit 1. Dezember 2014 werden nunmehr alle nicht registrierten Fahrzeuge bei der Einfahrt in den Hafen mit Bußgeldern belegt.

    Grundsätzlich gelten folgende Voraussetzungen für die Zufahrt in das Maasvlakte-Gebiet:
    • Alle Lkw müssen vorab bei der Stadt Rotterdam registriert werden.
    • Der Maasvlakte-Hafen ist grundsätzlich für Lkw gesperrt, ausgenommen sind Lkw der Euro-VI-Norm oder aber Lkw, die jünger als sieben Jahre sind und vor dem 1. Januar 2013 erstmals zugelassen wurden.
    • Andere Lkw benötigen grundsätzlich eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung.

    Weitere Informationen sind zu finden unter www.rotterdam.nl/N15; dort kann auch die Fahrzeugregistrierung oder die Beantragung von Ausnahmegenehmigungen erfolgen.
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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