Hallo, ist man eigentlich verpflichtet, beim Führen eines Kfz einen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen? Laut FeV genügt der Führerschein, oder sehe ich das falsch?
Beim Fahren von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Wegen ist gemäß § 4 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ein Führerschein mitzuführen und auf Verlangen einer zuständigen Person zur Prüfung auszuhändigen. Dasselbe gilt gemäß § 11 Abs. 5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für Teil I der Zulassungsbescheinigung.
Vielen Dank
Beim Fahren von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Wegen ist gemäß § 4 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ein Führerschein mitzuführen und auf Verlangen einer zuständigen Person zur Prüfung auszuhändigen. Dasselbe gilt gemäß § 11 Abs. 5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für Teil I der Zulassungsbescheinigung.
Vielen Dank
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