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Mitführen des Personausweises?

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  • Mitführen des Personausweises?

    Hallo, ist man eigentlich verpflichtet, beim Führen eines Kfz einen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen? Laut FeV genügt der Führerschein, oder sehe ich das falsch?

    Beim Fahren von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Wegen ist gemäß § 4 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ein Führerschein mitzuführen und auf Verlangen einer zuständigen Person zur Prüfung auszuhändigen. Dasselbe gilt gemäß § 11 Abs. 5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für Teil I der Zulassungsbescheinigung.

    Vielen Dank

  • #2
    AW: Mitführen des Personausweises?

    Zitat von Openmind Beitrag anzeigen
    Hallo, ist man eigentlich verpflichtet, beim Führen eines Kfz einen Personalausweis [...] mitzuführen?
    Nein. Man muss einen besitzen, aber nicht immer bei sich haben.
    Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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    • #3
      AW: Mitführen des Personausweises?

      Die Rennleitung kann auch berechtigte Gründe anführen, sich den Perso
      zeigen zu lassen, muss dann aber nicht zwangsläufig etwas mit
      der gerade durchgeführten Straßenverkehrskontrolle zu tun haben,
      hab da neulich noch einen Bericht zu gelesen, find den aber gerade nicht
      zum Verlinken.
      "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

      chinesisches Sprichwort

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      • #4
        AW: Mitführen des Personausweises?

        Zitat von Openmind Beitrag anzeigen
        Hallo, ist man eigentlich verpflichtet, beim Führen eines Kfz einen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen? Laut FeV genügt der Führerschein, oder sehe ich das falsch?
        Das Mitführen eines Personalausweises ist nur im gewerblichen Gütertransport Pflicht. Grundlage hierfür ist das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Wer als Lkw-Fahrer vom Zoll ohne Personalausweis angetroffen wird, zahlt u.U. ein hohes Bußgeld.

        Gruß

        McFly

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        • #5
          AW: Mitführen des Personausweises?

          Zitat von McFly Beitrag anzeigen
          Das Mitführen eines Personalausweises ist nur im gewerblichen Gütertransport Pflicht. Grundlage hierfür ist das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Wer als Lkw-Fahrer vom Zoll ohne Personalausweis angetroffen wird, zahlt u.U. ein hohes Bußgeld.

          Gruß

          McFly
          Du enttäuscht mich!
          Kein Bürger der BRD ist verpflichtet einen Personalausweis mitzuführen oder gar zu besitzen! Ich z.B. habe keinen da ich mit Sicherheit kein Personal dieser Bananenrepublik bin!
          Quod licet Iovi, non licet bovi!

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          • #6
            AW: Mitführen des Personausweises?

            In Deutschland besteht eine Ausweispflicht für Deutsche ab 16 Jahre. Aber es besteht keine Ausweismitführpflicht. Die gab es nur in der DDR.

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            • #7
              AW: Mitführen des Personausweises?

              Zitat von Openmind Beitrag anzeigen
              In Deutschland besteht eine Ausweispflicht für Deutsche ab 16 Jahre. Aber es besteht keine Ausweismitführpflicht. Die gab es nur in der DDR.
              Verstehe ich jetzt aber nicht.
              Wie will man seiner Ausweisplicht nachkommen, wenn man keinen Ausweis dabei hat?
              Und wenn ich einen Personalausweis habe, bin ich dann Personal von Deutschland?
              Was verdient man denn da und wo ist meine Kohle?

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              • #8
                AW: Mitführen des Personausweises?

                Ausweispflicht heißt wohl, Du musst in Besitz eines gültigen Persos sein,
                ob Du den dann immer mitschleppst und auch in der Sauna
                und am FKK Strand vorzeigen kannst, ist eine andere Sache. ;-)
                Ich hatte vor mehreren Jahrzehnten mal etliche Jahre nicht drauf geachtet und dann war das Dingen ganz plötzlich seit 3 Jahren abgelaufen.
                Kann ich mir jetzt gar nicht mehr erlauben, so oft wie ich
                Fahrzeuge um- oder anmelde, als Zeuge vor Gericht erscheinen muss
                oder versäumte Pakete von der Post abholen gehe.
                "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

                chinesisches Sprichwort

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                • #9
                  AW: Mitführen des Personausweises?

                  Mir wurde von einem Polizisten mal gesagt man muss ein Dokument mitführen mit dem man sich ausweisen kann. Bevorzugt ein Dokument mit Lichtbild, das muss nicht zwangsläufig ein Personalausweis sein.
                  Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                  • #10
                    AW: Mitführen des Personausweises?

                    Ein gültiger lichtbildausweis ist ein ausweis der von einer behörde ausgestellt ist. Also zb fahrerlaubnis, fahrerkarte. Einen personalausweis muß ich haben, laut meldegesetz, einen gültigen wohlgemerkt. Aber es besteht keine mitführungspflicht. Wohl aber im gewerblichen güterverkehr. Da hat mcfly recht. Auch bei grenzübertritten sollte der perso dabei sein. Ich bin auch so eine schluse, hatte die größten probleme meine fahrerlaubnis zu verlängern, mit meinem seit drei jahren abgelaufenen perso. Ohne GÜLTIGEN personalausweis könnt ihr nicht mal ein einschreiben bei der post abholen. Ist leider so, ich sprech aus erfahrung. Na gut, wer will schon einschreiben haben...

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Mitführen des Personausweises?

                      @klausi

                      Nicht nur wir sind Schlusen, die gibt es anderswo noch viel zahlreicher.
                      1995 ist mir das auch mal aufgefallen, das mein Perso seid ganzen 5 Jahren abgelaufen war.

                      Das ist aber weder in den Chemiebuden noch an der Grenze bei den Schweizern aufgefallen. Auch Autos und Motorräder hab ich problemlos damit an- und abgemeldet und die Post hat auch nie was gesagt.
                      Auch bei Kontrollen, wurde ich nie darauf hingewiesen.

                      Im Nachhinein, ist es doch sehr erschreckend, das man sich immer öfters, überall ausweisen muss und dennoch schaut kaum einer richtig hin.
                      Wäre das auch bei einer Kopie so, die man einlamelliert? Welchen Sinn hat dann diese Ausweispflicht überhaupt noch?

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                      • #12
                        AW: Mitführen des Personausweises?

                        Zitat von Norway Beitrag anzeigen
                        Du enttäuscht mich!
                        Kein Bürger der BRD ist verpflichtet einen Personalausweis mitzuführen oder gar zu besitzen! Ich z.B. habe keinen da ich mit Sicherheit kein Personal dieser Bananenrepublik bin!
                        Früher war es Pflicht, den Sozialversicherungsausweis mitzuführen, der auch ein Foto enthalten musste. Damit sollte dem Zoll ermöglicht werden, Schwarzarbeiter besser zu ermitteln. Diese Mitführpflicht galt nur für genau definierte Berufsgruppen, allen voran das Bauhauptgewerbe und auch der gewerbliche Güterverkehr.
                        Das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ist inzwischen überarbeitet worden. Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber ich glaube, es gilt seit 1. Januar 2005. Ab diesem Datum müssen Firmen der genannten Berufsgruppe ihre Mitarbeiter unverzüglich, noch vor der Arbeitsaufnahme, bei der Sozialversicherung anmelden. Die Anmeldung fließt mit ein in eine Zentraldatei, die unterwegs von den dazu berechtigten Kontrolleuren abgerufen werden kann. Zur Identifizierung des zu Kontrollierenden hat dieser seinen Personalausweis dabei zu haben und auf Verlangen vorzulegen. Grundlage hierfür ist der § 2 a SchwarzArbG.



                        In § 2 a ist auch bestimmt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Arbeitnehmer auf die Mitführpflicht hinzuweisen.
                        In § 8 Absatz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ordnungswidrig handelt, wer dieser Mitführpflicht nach nachkommt.

                        Gruß

                        McFly

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                        • #13
                          AW: Mitführen des Personausweises?

                          Der Arbeitgeber muss seine Angestellten noch vor der Arbeitsaufnahme anmelden?

                          Hast Du eine Quelle, wo ich das nachlesen kann?
                          Also ich bin da immer von einer gewissen Frist ausgegangen, da der Unternehmer auch rückwirkend melden kann.

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                          • #14
                            AW: Mitführen des Personausweises?

                            einen perso mitzufuehren macht schon sinn wenn ich in eine personenkontrolle gerate +ich habe keinen perso dabei dauert die kontrplle so lange bis festgestellt ist wer ich bin.
                            einen sozial ausweiss wurde bei mir nie kontrolliert. in fl hatten wir eine arbeitsbewilligung diese habe ich immer mitgefuehrt . in deutschland wurde ich bei kontrollen nie wegen schwarzarbeit belangt. obwohl einige fahrer in D arbeitslos gemeldet waren aber wie gesagt so was wird selten geprueft. da hatte man in CH schon groessere probleme keine bewilligung keine ein reise +trabbel ohne ende.

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Mitführen des Personausweises?

                              Zitat von cavallo 09 Beitrag anzeigen
                              einen perso mitzufuehren macht schon sinn wenn ich in eine personenkontrolle gerate +ich habe keinen perso dabei dauert die kontrplle so lange bis festgestellt ist wer ich bin.
                              einen sozial ausweiss wurde bei mir nie kontrolliert. in fl hatten wir eine arbeitsbewilligung diese habe ich immer mitgefuehrt . in deutschland wurde ich bei kontrollen nie wegen schwarzarbeit belangt. obwohl einige fahrer in D arbeitslos gemeldet waren aber wie gesagt so was wird selten geprueft. da hatte man in CH schon groessere probleme keine bewilligung keine ein reise +trabbel ohne ende.
                              Das jemand arbeitslose Arbeitskollegen hat, das hört man auch nicht oft.:lmao[1]:

                              Hab auch immer meine gesamten Papiere (Plastik) dabei, auch den Perso.
                              Und was den Sozialversicherungsausweis betrifft, da kann ich mich aber noch an andere Zeiten erinnern.
                              Da fuhr der Zoll mit Bully und Sprinter über die Rastplätze und ein ganzer Schwarm Beamter wollten dann die Dinger sehen.
                              Da gab es sehr oft Mecker, weil viele Kollegen kein Foto drin hatten und das trotz vorgelegtem Perso.

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