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Digitales Kontrollgerät, täglicher ausdruck pflicht ???

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  • Digitales Kontrollgerät, täglicher ausdruck pflicht ???

    Moin Brummis,

    würde gerne wissen, ob ich gesetzlich verpflichtet bin täglich einen ausdruck am Ende des Tages, aus dem Digitalen Kontrollgeärt durchzuführen und wo dies auch geregelt ist ?????

    Soweit ich es noch weiß, ist eine ausdruckspflicht bei einem defekten Kontrollgerät nötig!




  • #2
    AW: Digitales Kontrollgerät, täglicher ausdruck pflicht ???

    Du musst auf keine Fall jeden Tag einen Ausdruck machen.
    Wozu auch?

    Alle wichtigen Daten werden ja im Gerät und auf deiner Fahrerkarte gespeichert.

    Eine Ausdruckspflicht besteht zum Beispiel dann, wenn du ohne Fahrerkarte fährst, weil diese zum Beispiel kaputt ist.
    Dann muss man vor Fahrtbeginn und nach Ende je einen Ausdruck machen.
    V8 - Aus Freude am Tanken....

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    • #3
      AW: Digitales Kontrollgerät, täglicher ausdruck pflicht ???

      Keine Pflicht wenn du mit Fahrerkarte fährst.

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      • #4
        AW: Digitales Kontrollgerät, täglicher ausdruck pflicht ???

        Kann der Arbeitgeber, dies aber von mir verlangen? Da er immer mit diesen Argummenten um sich schmeißt und dies so erwähnt als wäre es gesetzlich ein pflicht..!

        Ist das auch irgendwo schriftlich festgelegt, das kein täglicher ausdruck nötig ist?

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        • #5
          AW: Digitales Kontrollgerät, täglicher ausdruck pflicht ???

          Kann der Arbeitgeber, dies aber von mir verlangen?
          Naja, ist ja sein Papier, wenn er unbedingt Geld aus dem Fenster schmeißen möchte...


          Ansonsten quote Fahrpersonalrecht:
          Die Pflichten des Fahrers:

          Mitführungspflichten

          Der Fahrer hat insbesondere die Pflicht Nachweise mit sich zu führen.
          Hierzu muss er für den Zeitraum des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Tage auf Verlangen Nachweise vorlegen können. Dies geschieht durch Fahrerkarte, Schaublätter, handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdrucke (Art.15 Abs. 7 Verordnung (EWG) Nr. 3821/85).
          Veranschaulicht bedeutet dies Folgendes:

          • Im nachweispflichtigen Zeitraum wurden nur Fahrzeuge mit digitalem Kontrollgerät gelenkt und alle relevanten Daten sind auf der Fahrerkarte gespeichert (z.B. auch andere Arbeiten).
            - Fahrerkarte
          Quelle:

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          • #6
            AW: Digitales Kontrollgerät, täglicher ausdruck pflicht ???

            Ok, also keine Pflicht, vielen Dank!

            Gute fahrt!

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            • #7
              AW: Digitales Kontrollgerät, täglicher ausdruck pflicht ???

              Wofür will dein Chef dauernd nen Ausdruck, wenn der dat will soll er doch einfach jeden Tag oder jede Woche die Karte auslesen.....herrje...man kann es auch kompliziert machen......
              Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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              • #8
                AW: Digitales Kontrollgerät, täglicher ausdruck pflicht ???

                Ich denke auch, dass Chefe nicht mit dem PC umgehen kann. Vieleicht alte Schule und er will was auf Papier.
                Verlangen kann er es, z.B. als Tagesbericht oder Tagesnachweis. Da sieht er die gefahrenen Km, Stunden, Pausen usw.
                Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

                Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

                "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

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                • #9
                  AW: Digitales Kontrollgerät, täglicher ausdruck pflicht ???

                  Kennt ihr Euro Truck Simulator - Gab es demletzt in Steam als Bundle - HAMMMMAAAA!!!

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Digitales Kontrollgerät, täglicher ausdruck pflicht ???

                    Zitat von Ralimann Beitrag anzeigen
                    Ich denke auch, dass Chefe nicht mit dem PC umgehen kann. Vieleicht alte Schule und er will was auf Papier.
                    Verlangen kann er es, z.B. als Tagesbericht oder Tagesnachweis. Da sieht er die gefahrenen Km, Stunden, Pausen usw.
                    Dann muss er jemanden einstellen der das kann.
                    Der Fahrtenschreiber, sowie die Fahrerkarte müssen elektronisch ausgelesen und die Daten archiviert (gespeichert) werden.
                    Soweit mir bekannt, gilt diese Archivierungspflicht für 2 Jahre.
                    Per Ausdruck, ist dies nicht zulässig, da ein Fahrtenschreiber auf Thermopapier druckt und diese könne nach 2 Jahren unter Umständen nicht mehr lesbar sein. Auch eine Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden ist dann so gut wie nicht mehr möglich.
                    Wie sollen die dann eventuell Tausende von einzelnen Ausdrucken sichten?

                    Wenn Dein Chef einen Ausdruck will dann mach im einen, aber Vorschrift ist dies im Normalfall nicht.
                    Nur wer Verstöße dokumentieren will, der muss einen Ausdruck machen. Selbiges gilt auch bei Verlust oder Defekt der Fahrerkarte, wenn man dann ohne eingelegte Karte fahren darf.
                    Oder, wenn eine berechtigte Person, einen dazu auffordert.

                    Dein Chef soll mal nachrechnen, was das kostet, da wird er bestimmt schnell umdenken.
                    Und als Fahrer, solltest Du daran denken das Du immer eine Reserverolle dabei haben musst.
                    Nicht das Dir durch permanentes Drucken, irgendwann einmal das Papier ausgeht.

                    Gruß Howie

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Digitales Kontrollgerät, täglicher ausdruck pflicht ???

                      Nuja - lasst den Chef doch machen, wie er will - wo ist das Problem?

                      Immerhin ist das eine durchaus zumutbare Arbeitsanweisung, die in die Arbeitszeit fällt, für die er zahlt.

                      Für die Puristen unter den Arbeitgebern gibt es Software, mit der er sich die Fahrerkarten-Auszüge als Diagrammscheibe ansehen und ausdrucken kann.

                      Alles kein Problem: Wenn er es will - machen, fertig.
                      Viele Grüße

                      Michael


                      Man sollte sich im wahren Leben öfter begegnen, wie Brummi-Fahrer auf einer engen Landstraße:

                      Mit Respekt und Abstand!

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