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Überholverbot Winter & Starkregen

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  • Überholverbot Winter & Starkregen

    Überholverbot für LKW bei Starkregen und im Winter kommt 2009

    Das auf zweispurigen Autobahnen bei extremen Wetterverhältnissen geplante Überholverbot für Lastwagen über 7,5 Tonnen soll Anfang 2009 in Kraft treten. Das bestätigte das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage. Es solle nicht nur bei Eis- und Schneeglätte, sondern auch bei Starkregen gelten. Tiefensee hat den Ländern bereits eine Forcierung zugesagt, da es witterungsgebunden die Verkehrssicherheit erhöhen helfe.

    Wer mehr wissen möchte, bitte den startenden Anklicklink öffnen.
    Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

    Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

  • #2
    also ich finde es gut, ich selber fahre bei schlechten Wetterbedingungen auch nur 50 - 60 oder sogar noch Langsamer, mir ist mein Leben wichtiger als der Zeitvorsprung...

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    • #3
      Hmmm...

      Wo ist die Grenze zwischen "Regen" und "Starkregen"? Das müsste erst mal irgendwo definiert werden, denn es geht immerhin um den Tatbestand "Überholen im Überholverbot", und dafür gibts einen Flenspunkt.

      Da werden sich in Zukunft bestimmt einige Gerichte mit beschäftigen müssen...
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      • #4
        Ich hab auf der Site des Bundesverkehrsministeriums nach diesen Infos gesucht, hab aber nix gefunden :(
        Und ja... der Unterschied zwischen Starkregen und Regen würd mich auch mal interessieren, zumal es ja schon diesen schwammigen Ausdruck gibt, dass man irgendwo bei "Nässe" die Geschwindigkeit reduzieren soll.
        Und was ist "Winterwetter"? Ist es schon Winter, wenn die Temperaturen dementsprechend sind, oder beginnt er, wenn eine Schneeflocke im Himmel zu sehen ist, oder ist damit eine festgefahrene Schneedecke gemeint????
        headbanging
        Carola :)

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        • #5
          Mit dem Regen,könnte ich mir vorstellen,bei Sichtweiten unter 50 Meter..

          Winterwetter,den Begriff habe ich schonmal gehört und zwar ist das Temperatur abhängig.. Das Wintetwetter ist ab 7° C,weil da der Sommerreifen anfängt und nicht mehr die Gewährleistung einer Haftung gegeben ist..
          Hubraum statt Spoiler ;)

          Wem das Wasser bis zum Hals steht,sollte den Kopf nicht hängen lassen :)

          MVH Thomas

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          • #6
            Definition Starkregen

            Die Definition Starkregen findet ihr hier.

            Da Wikipedia keine sichere Quelle ist, bitte nur als Anhaltspunkt verstehen.
            Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

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            • #7
              Zitat von JARU1969 Beitrag anzeigen
              Die Definition Starkregen findet ihr hier.

              Da Wikipedia keine sichere Quelle ist, bitte nur als Anhaltspunkt verstehen.
              Ok, aber wie sieht es in der Praxis aus? Als Lkw-Fahrer kann ich doch nicht irgendwelche Messgeräte aufbauen, um festzustellen, ob ich überholen darf...

              Da muss irgendeine praktikable Lösung her, die mir sagt: Geht - oder geht nicht...
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              • #8
                jo, die gibt es doch: "witterungsabhängige verkersregelundleitanzeigen"

                da wird gleich neben der bahn das wetter "gemessen" und bei bestimmten bedingungen auf die schilderbrücken übertragen.is nen alter hut, da muss sich kein see mit wichtig machen, egal wie tief er auch ist.
                männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
                Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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                • #9
                  Zitat von laaangsaaaam Beitrag anzeigen
                  jo, die gibt es doch: "witterungsabhängige verkersregelundleitanzeigen"

                  da wird gleich neben der bahn das wetter "gemessen" und bei bestimmten bedingungen auf die schilderbrücken übertragen.is nen alter hut, da muss sich kein see mit wichtig machen, egal wie tief er auch ist.
                  Ok, aber diese Schilderbrücken gibts nicht überall.

                  Was wäre, wenn ich auf der A31 fahre, es regnet, ich überhole, und dann werde ich vom mobilen Strassenbegleitgrün herausgewunken und damit konfrontiert, dass ich auf Grund von Starkregen nicht hätte überholen dürfen. Wie ist hier die Rechtslage? Wer muss nachweisen, welche Witterungsbedingungen geherrscht haben?
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                  • #10
                    Zitat von laaangsaaaam Beitrag anzeigen
                    jo, die gibt es doch: "witterungsabhängige verkersregelundleitanzeigen"

                    da wird gleich neben der bahn das wetter "gemessen" und bei bestimmten bedingungen auf die schilderbrücken übertragen.is nen alter hut, da muss sich kein see mit wichtig machen, egal wie tief er auch ist.
                    Stimmt Bodo, aber leider ist wohl bisher auf die BABs die Ausnahme und noch nicht die Regel.... die Lücken sind groß und es gibt ja auch noch die Bundesstraßen, auf denen da der Bedarf noch weniger gedeckt ist an "automatischen" Anzeigen
                    headbanging
                    Carola :)

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                    • #11
                      Ich sag ja.. Das könnte man doch auf die Sichtweite beziehen...
                      Hubraum statt Spoiler ;)

                      Wem das Wasser bis zum Hals steht,sollte den Kopf nicht hängen lassen :)

                      MVH Thomas

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                      • #12
                        nunja, nu mach ich mir wieder mal keine freunde...aber egal, gefragt ist gefragt:

                        bei unklarer verkehrslage, wenn ich nicht weiss ob ich überholen kann/darf dann hab ichs halt zu lassen.

                        gab da mal ne verkehrswachtaktion:

                        ÜBERHOLEN? IM ZWEIFEL NIE!

                        defensiv fahren, sicherheit ist das höchste gebot.

                        dann ergibt sich ein nichtüberholen im falle von starkregen von ganz allein.

                        aber die schilderbrückenzahlen wachsen sprunghaft
                        es gibt radio und tmc-navis und und und ...mobile schilderbrücken...fernbediente überholverbotsschilder...aufklapp schilder auf brücken.

                        oder belgiumlike: bei regen überholverbot für lkw - basta!

                        im speziellen fall - wann ist/war starkregen:

                        wetterberichte sind eine handelsware, prognosen und/oder nachlesen sind bei meteodiensten zu kaufen.

                        lieber einmal mehr ankommen und dafür einmal weniger überholen.
                        männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
                        Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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                        • #13
                          Zitat von Carola Beitrag anzeigen
                          Stimmt Bodo, aber leider ist wohl bisher auf die BABs die Ausnahme und noch nicht die Regel.... die Lücken sind groß und es gibt ja auch noch die Bundesstraßen, auf denen da der Bedarf noch weniger gedeckt ist an "automatischen" Anzeigen

                          Wir haben einen Artikel auf der Startseite der sich genau mit diesem Thema befasst.
                          Überholen wird bei Regen in Zukunft verboten.
                          Liebe Grüße
                          Harry


                          Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

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