Wie die belgischen Behörden nun festgelegt haben, wird eine Geldbuße zwischen 55€ und 2400€ fällig, wenn der Kraftfahrer seine volle Wochenruhezeit im LKW verbringt.
Hierzu werden nun mehr Kontrollen in Belgien durchgeführt.
Die belgischen Behörden begründen nun ihre Aktionen mit der steigenden Anzahl von LKW aus dem Ausland, welche teilweise sogar noch länger als die “normale” Wochenruhezeiten auf den Rasthöfen stehen. Dies würde die Verkehrssicherheit stark beeinträchtigen.
Nachweise für die Wochenruhezeit werden in Belgien zur Pflicht. Hier sollten alle Kraftfahrer, nachweisen können, wo die Wochenruhezeit gemacht worden ist. Dies gilt auch für Kraftfahrer welche die Wochenruhezeit in einem anderen Land als Belgien gemacht haben.
Frankreich veröffentlicht in Kürze härteres Gesetzt zur 561/2006!
In Kürze soll nun das Gesetzt zur Wochenruhezeit in Frankreich gelten. Hier werden die Strafen um einiges höher, denn die bisherigen Strafen von bis zu 30.000€ werden dann durch ein Jahr Gefängnis für den Kraftfahrer/Arbeitgeber ergänzt. In Frankreich gilt dies dann als schwere Straftat. Erfreulich ist, dass auch der Arbeitgeber mit einem Jahr Freiheitsentzug rechnen muss. Wichtig ist wer dieses Vergehen verursacht hat. Also ob der Kraftfahrer dies “freiwillig” macht, oder vom Arbeitgeber gezwungen wird.
Wichtig wurde diese Maßnahme laut der französischen Behörden, da immer mehr Outsourcing und Lohndumping zu verzeichnen ist. Dies soll nun durch strenge Kontrollen und harte Strafen geändert werden.
http://www.bkftv.de/1800e-strafe-belgien-fuer-wochenruhezeit-im-lkw/
Hierzu werden nun mehr Kontrollen in Belgien durchgeführt.
Die belgischen Behörden begründen nun ihre Aktionen mit der steigenden Anzahl von LKW aus dem Ausland, welche teilweise sogar noch länger als die “normale” Wochenruhezeiten auf den Rasthöfen stehen. Dies würde die Verkehrssicherheit stark beeinträchtigen.
Nachweise für die Wochenruhezeit werden in Belgien zur Pflicht. Hier sollten alle Kraftfahrer, nachweisen können, wo die Wochenruhezeit gemacht worden ist. Dies gilt auch für Kraftfahrer welche die Wochenruhezeit in einem anderen Land als Belgien gemacht haben.
Frankreich veröffentlicht in Kürze härteres Gesetzt zur 561/2006!
In Kürze soll nun das Gesetzt zur Wochenruhezeit in Frankreich gelten. Hier werden die Strafen um einiges höher, denn die bisherigen Strafen von bis zu 30.000€ werden dann durch ein Jahr Gefängnis für den Kraftfahrer/Arbeitgeber ergänzt. In Frankreich gilt dies dann als schwere Straftat. Erfreulich ist, dass auch der Arbeitgeber mit einem Jahr Freiheitsentzug rechnen muss. Wichtig ist wer dieses Vergehen verursacht hat. Also ob der Kraftfahrer dies “freiwillig” macht, oder vom Arbeitgeber gezwungen wird.
Wichtig wurde diese Maßnahme laut der französischen Behörden, da immer mehr Outsourcing und Lohndumping zu verzeichnen ist. Dies soll nun durch strenge Kontrollen und harte Strafen geändert werden.
http://www.bkftv.de/1800e-strafe-belgien-fuer-wochenruhezeit-im-lkw/
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